Daten
Kommune
Jülich
Größe
143 kB
Datum
14.06.2017
Erstellt
01.09.17, 12:01
Aktualisiert
01.09.17, 12:01
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Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Jülich, 1. September 2017
Der Bürgermeister
Auszug
aus der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau
am 14.06.2017 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich
11.
Flächennutzungsplanänderung der Stadt Jülich zum Bebauungsplan A 21 "Komm"
a) Beschluss über die Anregungen aus der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2
BauGB
b) Beschluss der Flächennutzungsplanänderung
(Vorlagen-Nr.196/2017)
StV Baumgarten fragt nach, ob es bzgl. der im letzten Ausschuss von Herrn Loseck
vorgestellten Planung für den Bereich Kreisel Merscher Höhe wegen der umfangreichen
Wohnbebauung und Baumärkte nicht zu lärmtechnischen Problemen für die Planung
„Komm“ kommen kann.
Herr Schorr sagt, es könne nichts passieren, die Planung, die Herr Loseck vorgestellt
habe, läge ziemlich weit weg, so dass keine Lärmbelästigungen durch Toom Markt oder
zukünftige Baumärkte entstehen können, dies sei auch durch ein Lärmschutzgutachten
festgestellt.
StV Schmitz weist auf einen formellen Fehler in der Vorlage hin, auf Seite 4 der
Begründung steht, dass die Offenlegung vom 18.04.2017 bis zum 19.05.2016
stattgefunden hat, bevor man das jetzt beschließt sollte es auf 19.05.2017 geändert
werden.
StV Gussen erkundigt sich nach der genauen Zeitabfolge, da man ja häufig gefragt werde
wie es jetzt weitergehe.
Herr Schorr erläutert, dass sie versuchen die Flächennutzungsplanänderung noch vor der
Sommerpause durch den Stadtrat zu bringen, anschließend der Bezirksregierung zur
Genehmigung vorlegen, und diese ihnen dann hoffentlich Oktober - November zur
Verfügung steht, darauffolgend werde der Bebauungsplan in der Septembersitzung zur
Satzung beschlossen.
AV Frey gibt zu Bedenken, wenn man einen neuen Flächennutzungsplan hätte, bräuchte
man diese aufwendigen Verfahren mit den ständigen Änderungen nicht immer zu
machen.
BG Schulz bemerkt, dass man wahnsinnig weitsichtig sein müsse, das könne man nicht
vorplanen, siehe neue Fachhochschule, die hätte man auch nicht 2 Jahre zuvor im
Flächennutzungsplan berücksichtigen können. Man könne sich nicht stur daran halten.
StV Kolonko-Hinssen teilt mit, dass sie dagegen stimmen werde, sie hält es nicht für
sinnvoll dort unten das Gewerbegebiet weiter auszubauen, man verfüge bereits über
andere Gewerbegebiete, sie könne zwar die Gründe der Firma verstehen, jedoch befinden
sich dort in der Nähe auch ein Schulzentrum und Bushaltestellen, sie sehe es als weiteren
Ausbau von Gewerbegebieten.
AV Frey fragt nach, ob es ein Problem gebe die geplante Wohnbaufläche in
Sonderbaufläche umzuwandeln, wie man es jetzt vorhabe, da diese ja auch wieder direkt
an Wohnbaufläche grenzt.
BG Schulz entgegnet, das sei kein Problem.
Der AV Frey bittet dies so im Protokoll festzuhalten.
StV Gussen erwähnt, dass sie über diese Sache bereits beraten hätten.
StV Steufmehl bittet um Erklärung bzgl. der Anregung des BUND.
Herr Schorr erklärt der BUND gebe an, sie haben dort eine nistende Feldlerche, für die
Ersatz geschaffen werden müsse, des weiteren gäbe es Richtlinien wie diese Fläche
auszusehen hätte. Der BUND ist mit der Ersatzfläche, die man jetzt ausgesucht hat nicht
einverstanden, man hält sie für ungünstig. Die 430m, die von den Windrädern auf diese
Fläche hin wirken, seien viel zu nah, während der Gutachter Raskin sagt, das sei zulässig
und deshalb könne man diese Fläche nehmen.
Beschlussentwurf:
Ja-Stimmen: 17, Nein-Stimmen: 1, Enthaltungen: 1
Zu a) Über die eingegangen Anregungen aus der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 1
BauGB wird wie folgt beschlossen:
Nr. Anregung
Stellungnahme der Verwaltung und
Beschlussvorschlag
Beschlussvor
schlag
1
Stellungnahme Büro Raskin
Umweltplanung und Umweltberatung
GbR zum Schreiben von Herrn A.
Schulte
(BUND Kreisgruppe Düren) vom
16.05.2017 (Zn. DN-137/14)
Der
Stellungnahm
e wird
gefolgt.
BUND mit Schreiben vom
16.05.2017
Sehr geehrte Damen und
Herren,
zu obiger Planung geben wir
folgende Stellungnahme ab.
Feldlerche
Die Feldlerche gilt als
störempfindlich. Betroffen
durch die Planung sind hier 2
Reviere sowie 3 weitere im
engeren Umfeld. Zu befürchten
ist hier, dass diese ebenfalls
aufgegeben werden.
Der Planer selbst beschreibt die
Auswirkung des geplanten
Baustoffzentrums
Die Feldlerche ist eine
charakteristische Art der
Feldflur. Sie reagiert auf
optische Störreize, indem sie zu
In seinem Schreiben vom 16.05.2017
(Zn. DN-137/14) zur
Berücksichtigung
artenschutzrechtlicher Belange
hinsichtlich der Feldlerche bei der
Aufstellung des B-Plan Nr. A 21
Komm in Jülich kritisiert Herr A.
Schulte (BUND Kreisgruppe Düren)
die Ermittlung der Betroffenheit und
den vorgezogenen Ausgleich. Hierzu
beziehen wir nachfolgend wie folgt
Stellung:
Ermittlung der Betroffenheit
Im artenschutzrechtlichen Fachbeitrag
(raskin, 03.11.2016) wurde die
Betroffenheit der Feldlerche
ausführlich erörtert und dargelegt.
Demnach sind 2 Feldlerchenreviere
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau vom 14.06.2017
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Störquellen und potenziellen
Gefahren einen
Sicherheitsabstand einhält.
Neben Straßen werden
insbesondere höhere
Vertikalstrukturen. (lt. Planung
Höhe der Gebäude 12m)
gemieden.
Weiterhin führt der Betrieb
(Bewegung und Geräusche von
Mensch und Maschinen und
Anstieg des Individualverkehrs)
dauerhaft zu optischen und
akustischen Störungen.
Sowohl die
Baustelleneinrichtungsstellen,
als auch die dauerhaft
bestehenden Anlagen werden
Feldlerchen in größerem
Umkreis vertreiben.
Vorgezogene
Ausgleichsmaßnahmen
Das Gebiet liegt 418 m von
dem Ultraleichtflugplatz
entfernt. Zudem ist hier die
Windkraftkonzentrationsfläche
„Linnich Boslar ausgewiesen“.
Dies schränkt die Funktionalität
der Maßnahme substanziell ein.
Wir verweisen hier auf den
Leitfaden „Wirksamkeit von
Artenschutzmaßnahmen“ für
die Berücksichtigung von
artenschutzrechtlich
erforderlichen Maßnahmen in
NRW.
Maßnahmenflächen
dürfen nicht im
Einflussbereich von
vorhandenen
Beeinträchtungsquellen
sein
Es dürfen keine
Beeinträchtigungen
anderer oder
vorhandener Arten
(Populationen)
ausgelöst werden
Wir lehnen daher die Planung
betroffen und vorgezogen
auszugleichen. Eine Betroffenheit
weiterer Reviere liegt
nicht vor.
Eignung der vorgezogenen
Ausgleichsfläche
Der Leitfaden „Wirksamkeit von
Artenschutzmaßnahmen“ (MKULNV
2013) wurde hinsichtlich der
Anforderungen an den
Maßnahmenstandort
selbstverständlich berücksichtigt.
Demnach ist eine ausreichende
Entfernung der Ausgleichsfläche zu
potenziellen Stör- und
Gefahrenquellen sichergestellt:
1. Im Fall der gegenüber
Straßenverkehr empfindlichen
Feldlerche wird ein Abstand zur
Autobahn A 44 von 900 m
einzuhalten (MKULNV 2013
empfiehlt 500 m).
2. Der 360 m entfernte
Leichtflugplatz stellt nach MKULNV
(2013) keine Störquelle dar. (Bei
einem aktuellen Monitoring von
Feldlerchen auf zwei
Ausgleichsflächen bei ZülpichSchwerfen stören sich die Vögel nicht
an dem Modellflugbetrieb auf dem
250 m bzw. 350 m entfernten
Fluggelände des Luftsportclubs
Zülpich.) So sangen zu Beginn der
Brutzeit 2 Feldlerchen in Abständen
von nur 170 m bzw. 200 m zum
Leichtflugplatz.
3. Da die Feldlerche nach MKULNV
(2013) nicht zu den gegenüber
Windkraftanlagen sensiblen Arten
zählt, geht auch von dem geplanten
Windpark Linnich- Boslar zukünftig
keine Störwirkung aus. Es ist sogar zu
beobachten, dass die Feldlerche in
intensiv genutzten Agrarlandschaften
die schütteren Aufstellflächen von
Windenergieanlagen zur Nestanlage
bevorzugt besiedelt.
Eine ausführliche
artenschutzfachliche Beurteilung der
Ausgleichsfläche wurde bereits in
unserer Stellungnahme vom
17.02.2017 vorgenommen. Die
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ab.
Mit freundlichen Grüßen
i.A. Alfred Schulte
BUND Kreisgruppe Düren
Bund für Umwelt- und
Naturschutz Deutschland e.V.
Beurteilung hängt dieser
Stellungnahme zur Info an.
Die Kritik des BUND an der
Ermittlung der Betroffenheit der
Feldlerche und der vorgezogenen
Ausgleichsmaßnahme wird aus
fachlicher Sicht widersprochen.
Aachen, den 22. Mai 2017
Dr. R. Raskin
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Kreis Düren mit Schreiben vom
18.05.2017
Der
Stellungnahm
e der
Verwaltung
wird gefolgt.
Sehr geehrter Herr Schorr,
zur o.a. Bauleitplanung wurden
folgende Ämter der
Kreisverwaltung Düren
beteiligt:
- Kreisentwicklung und straßen
- Gebäudemanagement
- Brandschutz
- Umweltamt
Wasserwirtschaft
Gegen die o.g. Änderung des
FNP bestehen aus
wasserwirtschaftlicher Sicht
keine Bedenken. Die
wasserwirtschaftlichen Belange
werden im Verfahren zum
Bebauungsplan A 21 "Komm"
vorgetragen.
In der Begründung wird unter
1.4 "Entwässerung" ausgeführt,
dass das Rückhaltevolumen für
ein 10-jähriges Regenereignis
durch einen zusätzlichen
Überstau innerhalb der
Versickerungsanlagen
bereitgestellt wird. Hier muss
es heißen 100-jähriges
Regenereignis. Dies bitte ich zu
korrigieren.
Die Begründung wird dahingehend
korrigiert.
Immissionsschutz
Gegen das Planvorhaben
bestehen keine Bedenken, da
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alle den Immissionsschutz
betreffenden Belange
ausreichend eingestellt wurden.
Bodenschutz
Aus bodenschutzrechtlicher
Sicht bestehen keine Bedenken.
Abgrabungen
Aus abgrabungsrechtlicher
Sicht bestehen keine Bedenken.
Natur und Landschaft
Gegen die o.g. FNP-Änderung
bestehen aus
landschaftspflegerischer Sicht
keine Bedenken.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Walter Weinberger
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