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Beschlusstext (Flächennutzungsplanänderung der Stadt Jülich zum Bebauungsplan A 21 "Komm" a) Beschluss über die Anregungen aus der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB b) Beschluss der Flächennutzungsplanänderung)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
143 kB
Datum
14.06.2017
Erstellt
01.09.17, 12:01
Aktualisiert
01.09.17, 12:01
Beschlusstext (Flächennutzungsplanänderung der Stadt Jülich zum Bebauungsplan A 21 "Komm"
a) Beschluss über die Anregungen aus der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
b) Beschluss der Flächennutzungsplanänderung) Beschlusstext (Flächennutzungsplanänderung der Stadt Jülich zum Bebauungsplan A 21 "Komm"
a) Beschluss über die Anregungen aus der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
b) Beschluss der Flächennutzungsplanänderung) Beschlusstext (Flächennutzungsplanänderung der Stadt Jülich zum Bebauungsplan A 21 "Komm"
a) Beschluss über die Anregungen aus der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
b) Beschluss der Flächennutzungsplanänderung) Beschlusstext (Flächennutzungsplanänderung der Stadt Jülich zum Bebauungsplan A 21 "Komm"
a) Beschluss über die Anregungen aus der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
b) Beschluss der Flächennutzungsplanänderung) Beschlusstext (Flächennutzungsplanänderung der Stadt Jülich zum Bebauungsplan A 21 "Komm"
a) Beschluss über die Anregungen aus der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
b) Beschluss der Flächennutzungsplanänderung)

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Jülich, 1. September 2017 Der Bürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau am 14.06.2017 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich 11. Flächennutzungsplanänderung der Stadt Jülich zum Bebauungsplan A 21 "Komm" a) Beschluss über die Anregungen aus der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB b) Beschluss der Flächennutzungsplanänderung (Vorlagen-Nr.196/2017) StV Baumgarten fragt nach, ob es bzgl. der im letzten Ausschuss von Herrn Loseck vorgestellten Planung für den Bereich Kreisel Merscher Höhe wegen der umfangreichen Wohnbebauung und Baumärkte nicht zu lärmtechnischen Problemen für die Planung „Komm“ kommen kann. Herr Schorr sagt, es könne nichts passieren, die Planung, die Herr Loseck vorgestellt habe, läge ziemlich weit weg, so dass keine Lärmbelästigungen durch Toom Markt oder zukünftige Baumärkte entstehen können, dies sei auch durch ein Lärmschutzgutachten festgestellt. StV Schmitz weist auf einen formellen Fehler in der Vorlage hin, auf Seite 4 der Begründung steht, dass die Offenlegung vom 18.04.2017 bis zum 19.05.2016 stattgefunden hat, bevor man das jetzt beschließt sollte es auf 19.05.2017 geändert werden. StV Gussen erkundigt sich nach der genauen Zeitabfolge, da man ja häufig gefragt werde wie es jetzt weitergehe. Herr Schorr erläutert, dass sie versuchen die Flächennutzungsplanänderung noch vor der Sommerpause durch den Stadtrat zu bringen, anschließend der Bezirksregierung zur Genehmigung vorlegen, und diese ihnen dann hoffentlich Oktober - November zur Verfügung steht, darauffolgend werde der Bebauungsplan in der Septembersitzung zur Satzung beschlossen. AV Frey gibt zu Bedenken, wenn man einen neuen Flächennutzungsplan hätte, bräuchte man diese aufwendigen Verfahren mit den ständigen Änderungen nicht immer zu machen. BG Schulz bemerkt, dass man wahnsinnig weitsichtig sein müsse, das könne man nicht vorplanen, siehe neue Fachhochschule, die hätte man auch nicht 2 Jahre zuvor im Flächennutzungsplan berücksichtigen können. Man könne sich nicht stur daran halten. StV Kolonko-Hinssen teilt mit, dass sie dagegen stimmen werde, sie hält es nicht für sinnvoll dort unten das Gewerbegebiet weiter auszubauen, man verfüge bereits über andere Gewerbegebiete, sie könne zwar die Gründe der Firma verstehen, jedoch befinden sich dort in der Nähe auch ein Schulzentrum und Bushaltestellen, sie sehe es als weiteren Ausbau von Gewerbegebieten. AV Frey fragt nach, ob es ein Problem gebe die geplante Wohnbaufläche in Sonderbaufläche umzuwandeln, wie man es jetzt vorhabe, da diese ja auch wieder direkt an Wohnbaufläche grenzt. BG Schulz entgegnet, das sei kein Problem. Der AV Frey bittet dies so im Protokoll festzuhalten. StV Gussen erwähnt, dass sie über diese Sache bereits beraten hätten. StV Steufmehl bittet um Erklärung bzgl. der Anregung des BUND. Herr Schorr erklärt der BUND gebe an, sie haben dort eine nistende Feldlerche, für die Ersatz geschaffen werden müsse, des weiteren gäbe es Richtlinien wie diese Fläche auszusehen hätte. Der BUND ist mit der Ersatzfläche, die man jetzt ausgesucht hat nicht einverstanden, man hält sie für ungünstig. Die 430m, die von den Windrädern auf diese Fläche hin wirken, seien viel zu nah, während der Gutachter Raskin sagt, das sei zulässig und deshalb könne man diese Fläche nehmen. Beschlussentwurf: Ja-Stimmen: 17, Nein-Stimmen: 1, Enthaltungen: 1 Zu a) Über die eingegangen Anregungen aus der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird wie folgt beschlossen: Nr. Anregung Stellungnahme der Verwaltung und Beschlussvorschlag Beschlussvor schlag 1 Stellungnahme Büro Raskin Umweltplanung und Umweltberatung GbR zum Schreiben von Herrn A. Schulte (BUND Kreisgruppe Düren) vom 16.05.2017 (Zn. DN-137/14) Der Stellungnahm e wird gefolgt. BUND mit Schreiben vom 16.05.2017 Sehr geehrte Damen und Herren, zu obiger Planung geben wir folgende Stellungnahme ab. Feldlerche Die Feldlerche gilt als störempfindlich. Betroffen durch die Planung sind hier 2 Reviere sowie 3 weitere im engeren Umfeld. Zu befürchten ist hier, dass diese ebenfalls aufgegeben werden. Der Planer selbst beschreibt die Auswirkung des geplanten Baustoffzentrums Die Feldlerche ist eine charakteristische Art der Feldflur. Sie reagiert auf optische Störreize, indem sie zu In seinem Schreiben vom 16.05.2017 (Zn. DN-137/14) zur Berücksichtigung artenschutzrechtlicher Belange hinsichtlich der Feldlerche bei der Aufstellung des B-Plan Nr. A 21 Komm in Jülich kritisiert Herr A. Schulte (BUND Kreisgruppe Düren) die Ermittlung der Betroffenheit und den vorgezogenen Ausgleich. Hierzu beziehen wir nachfolgend wie folgt Stellung: Ermittlung der Betroffenheit Im artenschutzrechtlichen Fachbeitrag (raskin, 03.11.2016) wurde die Betroffenheit der Feldlerche ausführlich erörtert und dargelegt. Demnach sind 2 Feldlerchenreviere Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau vom 14.06.2017 Seite 2 Störquellen und potenziellen Gefahren einen Sicherheitsabstand einhält. Neben Straßen werden insbesondere höhere Vertikalstrukturen. (lt. Planung Höhe der Gebäude 12m) gemieden. Weiterhin führt der Betrieb (Bewegung und Geräusche von Mensch und Maschinen und Anstieg des Individualverkehrs) dauerhaft zu optischen und akustischen Störungen. Sowohl die Baustelleneinrichtungsstellen, als auch die dauerhaft bestehenden Anlagen werden Feldlerchen in größerem Umkreis vertreiben. Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen Das Gebiet liegt 418 m von dem Ultraleichtflugplatz entfernt. Zudem ist hier die Windkraftkonzentrationsfläche „Linnich Boslar ausgewiesen“. Dies schränkt die Funktionalität der Maßnahme substanziell ein. Wir verweisen hier auf den Leitfaden „Wirksamkeit von Artenschutzmaßnahmen“ für die Berücksichtigung von artenschutzrechtlich erforderlichen Maßnahmen in NRW.  Maßnahmenflächen dürfen nicht im Einflussbereich von vorhandenen Beeinträchtungsquellen sein  Es dürfen keine Beeinträchtigungen anderer oder vorhandener Arten (Populationen) ausgelöst werden Wir lehnen daher die Planung betroffen und vorgezogen auszugleichen. Eine Betroffenheit weiterer Reviere liegt nicht vor. Eignung der vorgezogenen Ausgleichsfläche Der Leitfaden „Wirksamkeit von Artenschutzmaßnahmen“ (MKULNV 2013) wurde hinsichtlich der Anforderungen an den Maßnahmenstandort selbstverständlich berücksichtigt. Demnach ist eine ausreichende Entfernung der Ausgleichsfläche zu potenziellen Stör- und Gefahrenquellen sichergestellt: 1. Im Fall der gegenüber Straßenverkehr empfindlichen Feldlerche wird ein Abstand zur Autobahn A 44 von 900 m einzuhalten (MKULNV 2013 empfiehlt 500 m). 2. Der 360 m entfernte Leichtflugplatz stellt nach MKULNV (2013) keine Störquelle dar. (Bei einem aktuellen Monitoring von Feldlerchen auf zwei Ausgleichsflächen bei ZülpichSchwerfen stören sich die Vögel nicht an dem Modellflugbetrieb auf dem 250 m bzw. 350 m entfernten Fluggelände des Luftsportclubs Zülpich.) So sangen zu Beginn der Brutzeit 2 Feldlerchen in Abständen von nur 170 m bzw. 200 m zum Leichtflugplatz. 3. Da die Feldlerche nach MKULNV (2013) nicht zu den gegenüber Windkraftanlagen sensiblen Arten zählt, geht auch von dem geplanten Windpark Linnich- Boslar zukünftig keine Störwirkung aus. Es ist sogar zu beobachten, dass die Feldlerche in intensiv genutzten Agrarlandschaften die schütteren Aufstellflächen von Windenergieanlagen zur Nestanlage bevorzugt besiedelt. Eine ausführliche artenschutzfachliche Beurteilung der Ausgleichsfläche wurde bereits in unserer Stellungnahme vom 17.02.2017 vorgenommen. Die Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau vom 14.06.2017 Seite 3 ab. Mit freundlichen Grüßen i.A. Alfred Schulte BUND Kreisgruppe Düren Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland e.V. Beurteilung hängt dieser Stellungnahme zur Info an. Die Kritik des BUND an der Ermittlung der Betroffenheit der Feldlerche und der vorgezogenen Ausgleichsmaßnahme wird aus fachlicher Sicht widersprochen. Aachen, den 22. Mai 2017 Dr. R. Raskin 2 Kreis Düren mit Schreiben vom 18.05.2017 Der Stellungnahm e der Verwaltung wird gefolgt. Sehr geehrter Herr Schorr, zur o.a. Bauleitplanung wurden folgende Ämter der Kreisverwaltung Düren beteiligt: - Kreisentwicklung und straßen - Gebäudemanagement - Brandschutz - Umweltamt Wasserwirtschaft Gegen die o.g. Änderung des FNP bestehen aus wasserwirtschaftlicher Sicht keine Bedenken. Die wasserwirtschaftlichen Belange werden im Verfahren zum Bebauungsplan A 21 "Komm" vorgetragen. In der Begründung wird unter 1.4 "Entwässerung" ausgeführt, dass das Rückhaltevolumen für ein 10-jähriges Regenereignis durch einen zusätzlichen Überstau innerhalb der Versickerungsanlagen bereitgestellt wird. Hier muss es heißen 100-jähriges Regenereignis. Dies bitte ich zu korrigieren. Die Begründung wird dahingehend korrigiert. Immissionsschutz Gegen das Planvorhaben bestehen keine Bedenken, da Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau vom 14.06.2017 Seite 4 alle den Immissionsschutz betreffenden Belange ausreichend eingestellt wurden. Bodenschutz Aus bodenschutzrechtlicher Sicht bestehen keine Bedenken. Abgrabungen Aus abgrabungsrechtlicher Sicht bestehen keine Bedenken. Natur und Landschaft Gegen die o.g. FNP-Änderung bestehen aus landschaftspflegerischer Sicht keine Bedenken. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Walter Weinberger Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau vom 14.06.2017 Seite 5