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Beschlusstext (Flächennutzungsplanänderung der Stadt Jülich "Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windenergie" a) Stellungnahme der Öffentlichkeit aus der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB b) Stellungnahme der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB c) Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
16 kB
Datum
14.06.2017
Erstellt
01.09.17, 12:01
Aktualisiert
01.09.17, 12:01
Beschlusstext (Flächennutzungsplanänderung der Stadt Jülich "Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windenergie"
a) Stellungnahme der Öffentlichkeit aus der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB
b) Stellungnahme der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
c) Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB) Beschlusstext (Flächennutzungsplanänderung der Stadt Jülich "Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windenergie"
a) Stellungnahme der Öffentlichkeit aus der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB
b) Stellungnahme der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
c) Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB)

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Jülich, 1. September 2017 Der Bürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau am 14.06.2017 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich 6. Flächennutzungsplanänderung der Stadt Jülich "Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windenergie" a) Stellungnahme der Öffentlichkeit aus der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB b) Stellungnahme der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB c) Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB (Vorlagen-Nr.194/2017) BG Schulz schlägt vor diesen Punkt abzusetzen, da seit 13.06.2017 bekannt wurde, dass die Koalition, die die neue Landesregierung bilden wird dafür sorgen wird, dass Windkraftanlagen einen Abstand zur Wohnbebauung von 1500m haben sollen. Des weiteren befürwortet er mit der neuen Landesregierung in Kontakt zu treten, was man sich im Einzelnen darunter vorzustellen habe, obschon bekannt ist, dass es sich beim Erlass der Konzentrationszonen für Windenergie aufgrund des BauGBs um ein Bundesgesetzes handelt. Seiner Meinung nach sollte man die Zeit bis zur nächsten Sitzung im September dazu nutzen, die Dinge zu klären, und um zu sehen, wie die weitere Vorgehensweise ist. StV Gussen bemerkt, dass man bereits 2 Jahre lang mit der Aufstellung des Flächennutzungsplans beschäftigt sei, ursprünglich sollte es sehr schnell gehen, seine Frage, ob man keine Schwierigkeiten bekommen könne jetzt noch abzuwarten, da ja noch Flächen mit 1500m Abstand zur Bebauung zur Verfügung stehen, und man jetzt normalerweise aufgrund des schlüssigen Konzepts beschließen könne. Normalerweise habe er auch kein Problem abzuwarten, was die Landesregierung beschließt, und dies in den Flächennutzungsplan aufgenommen wird. BG Schulz erklärt, da könne nichts passieren, man sei noch im Verfahren. StV Hövelmann teilt mit, dass man ja heute nur über die frühzeitige Bürgerbeteiligung-, die Beteiligung der Behörden - und Beschluss die Offenlage durchzuführen beschließt, und währenddessen die Angelegenheit mit der Landesregierung abklären kann und somit keine Zeit verliert. BG Schulz entgegnet, dass darüber diskutiert wurde und sie der Meinung sind, dass sie für den Flächennutzungsplan keine Zeit verlieren, da sie noch Bebauungspläne machen müssen, sowie das komplette Verfahren durchgeführt werden muss, bis zur nächsten Sitzung im September haben sie die Dinge geklärt, so dass man mit den Bebauungsplänen beginnt. StV Gussen fragt nach, ob es richtig ist, dass wenn die Bebauungspläne noch bevor der Flächennutzungsplan beschlossen ist, schon zur Offenlage gelangen, es dann zu Problemen kommen kann. BG Schulz verneint diese Frage, sie möchten es ab der nächsten Sitzung parallel laufen lassen und die Aufstellungsbeschlüsse für die Bebauungspläne fassen. Beschlussentwurf: Abgesetzt Zu a) Über die eingegangen Anregungen aus der Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird gemäß Anlage A beschlossen. Zu b) Über die eingegangen Anregungen aus der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB wird gemäß Anlage B beschlossen. Zu c) Die Flächennutzungsplanänderung (FNP-Änderung) "Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windenergie " wird gem. § 3 Abs.2 des Baugesetzbuches (BauGB) für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Ebenfalls werden die Träger der öffentlichen Belange gem. § 4 Abs. 2 beteiligt. Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau vom 14.06.2017 Seite 2