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Beschlusstext (Bürgerantrag 05/2016 - Änderung der Friedhofsordnung -Belegung der Rasenreihengräber mit zwei Urnen-)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
10 kB
Datum
29.08.2016
Erstellt
23.09.16, 11:04
Aktualisiert
10.11.16, 17:01
Beschlusstext (Bürgerantrag 05/2016 - Änderung der Friedhofsordnung -Belegung der Rasenreihengräber mit zwei Urnen-)

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Stadt Jülich Jülich, 10. November 2016 Der Bürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Bürgerausschusses am 29.08.2016 im Kleinen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich 4. Bürgerantrag 05/2016 - Änderung der Friedhofsordnung -Belegung der Rasenreihengräber mit zwei Urnen(Vorlagen-Nr.215/2016) Herr Mersch erklärt, dass gem. § 15 Abs. 3 der aktuellen Friedhofsatzung in einem Rasenreihengrab nur eine Aschenurne bestattet werden darf. Die Beisetzung einer Urne/eines Sarges in eine bereits bestehende Reihengrabstätte sei unzulässig. Im Unterschied zu den Wahlgräbern werden Reihengräber u.a. auch Rasenreihergräber im Todesfall für die Dauer der Ruhefrist von 30 Jahren zur Beisetzung freigegeben. Ein Wiedererwerb, d.h. eine Verlängerung ist nicht möglich. Sie werden der Reihe nach belegt. Würde man eine zusätzliche Bestattung in einem Rasenreihengrab zulassen, wäre die Wiederbelegung nicht mehr absehbar. Gegenwärtig gebe es Überlegungen zu neuen Grabformen. Insofern könnte diese Anregung mit in die Überlegungen einfließen. Ob dem Antrag entsprochen wird, kann jedoch nicht in Aussicht gestellt werden. Herr Dallmann führt aus, dass unsere Friedhofsatzung schon recht alt sei und weist auf die Regelung in Aldenhoven hin, wonach eine derartige Belegung seines Wissens nach möglich sei. Im Ausschuss herrscht Einigkeit, dass der Antrag befürwortet werden sollte. Der Ausschussvorsitzende lässt sodann darüber abstimmen. Beschluss: Einstimmig, Enthaltungen: 0 Der Antrag wird an den PUB verwiesen mit der Bitte um Überprüfung, ob eine Änderung der Friedhofsatzung im Sinne des Antragstellers möglich ist.