Daten
Kommune
Bedburg
Größe
14 kB
Datum
26.10.2010
Erstellt
20.10.10, 17:55
Aktualisiert
20.10.10, 17:55
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP8178/2010
Ratsbüro
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Haupt- und Finanzausschuss
26.10.2010
Betreff:
Bestellung der Schriftführung für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt
Bedburg
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Bedburg beschließt im Benehmen mit dem
Bürgermeister, Frau Verwaltungsangestellte Doris Steinbach zur Schriftführerin für seine
Sitzungen zu bestellen. Für den Fall der Verhinderung der vorgenannten Schriftführerin wird Herr
Stadtamtmann Alexander Koehl zum Schriftführer bestellt.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Gemäß § 58 Abs. 7 der Gemeindeordnung NRW ist über die Beschlüsse der Ausschüsse eine
Niederschrift aufzunehmen. Diese ist gemäß § 58 Abs. 2 Satz 1 Gemeindeordnung NRW in
Verbindung mit § 52 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW in analoger Anwendung vom
Ausschussvorsitzenden und einem vom Ausschuss zu bestellenden Schriftführer zu
unterzeichnen.
Gemäß § 24 Abs. 2 in Verbindung mit § 26 der Geschäftsordnung des Rates erfolgt die Bestellung
des Schriftführers, sofern ein Bediensteter der Stadtverwaltung bestellt werden soll, im Benehmen
mit dem Bürgermeister.
Der Vorschlag von Bürgermeister Koerdt ist im Beschlussvorschlag auf Seite 1 entsprechend
dargestellt.
Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein X
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 13.10.2010
----------------------------------Steinbach
----------------------------------Koehl
----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiterin
Leiter des Ratsbüros
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP8-178/2010
Seite 2