Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
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50 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
Info 23/2005
25.02.2005
Az.: 60.13
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
09.03.2005
Linienbündelungskonzept für den Kreis Euskirchen
Der Aufsichtsrat der KVE wurde in seiner Sitzung am 25.02.2005 über den Sachstand des
Linienbündelungskonzeptes (LBK) informiert. Diese Information ist als Anlage zusammen
mit der Kurzfassung beigefügt. Die Langfassung ist den Fraktionen durch die KVE am
28.02.2005 zugeleitet worden.
Seitens der Fraktionen im Aufsichtsrat der KVE wurde weiterer Beratungsbedarf im Rahmen des
Fachausschusses gesehen.
Eine detaillierte Prüfung des LBK seitens des Kreises ist noch nicht erfolgt. Erste Fragestellungen
ergeben sich aus Sicht des Kreises jedoch dahingehend, inwiefern Linien des Schülerverkehrs (§
43 Nr. 2 PBefG) berücksichtigt wurden.
Ebenfalls nicht deutlich wird, welche Auswirkungen die Zuordnung oder Nichtzuordnung kreisgrenzenüberschreitender Linien zu den jeweiligen Linienbündeln der Aufgabenträger haben. Wurde
beispielsweise darauf geachtet, dass einem benachbarten Aufgabenträger „gute und schlechte
Linien“ zugeordnet wurden.
Schließlich sollte erläutert werden, warum der Kreis Euskirchen sich die Option vorbehält, ASTverkehre den Bündeln zuzuordnen, obwohl deren Einrichtung und Ausgestaltung grundsätzlich in
ausschließlicher Verantwortung der Kommunen liegt.
Hinzuweisen ist darauf, dass das Linienbündelungskonzept unter der Voraussetzung der Durchführung von AMABILE erstellt wurde. Sollte AMABILE nicht weitergeführt werden, wäre insofern
eine Modifikation erforderlich.
Die KVE wurde um Prüfung der o.a. Fragen gebeten. Herr Schmidt, Geschäftsführer der KVE,
kann dazu und zu weiteren Fragen im Rahmen der Sitzung Auskünfte erteilen.
I. V. gez. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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