Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Info GB (Anlage zur Vorlage Info 23/2005)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
249 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54

Inhalt der Datei

Kreisverkehrsgesellschaft Euskirchen mbH Kurzfassung Rahmenkonzept Linienbündelung Kreisverkehrsgesellschaft Euskirchen mbH Rahmenkonzept Linienbündelung Kurzfassung Auftraggeber KVE Kreisverkehrsgesellschaft Euskirchen mbH Jülicher Ring 32a 53879 Euskirchen Auftragnehmer Planungsgruppe Nord Gesellschaft für Stadt- und Verkehrsplanung Dörnbergstraße 12 34119 Kassel Telefon: 05 61 / 8 07 58-0 Telefax: 05 61 / 8 07 58-58 Email: pgn@pgn-kassel.de Internet: www.pgn-kassel.de Bearbeitung Mathias Schmechtig (Projektleiter) Antje Janßen (Projektleiterin) Michael Unger Kirsten Dinger Kassel im Februar 2005 Gesellschafter der Planungsgruppe Nord - PGN: Dipl.-Ing. Volker Mohr ■ Dipl.-Ing. Wolfgang Nickel ■ Dipl.-Ing. Andreas Schmitz ■ Dipl.-Ing. Michael Volpert H:\PROJEKTE\OEPNV\477_Euskirchen\Linienbündelung\Bericht\Kurzfassung_Linienbündelung_EU.doc Planungsgruppe Nord Kreisverkehrsgesellschaft Euskirchen mbH (KVE): Rahmenkonzept Linienbündelung I Das Wichtigste in Kürze Grundlagen Unter dem Begriff „Linienbündelung“ wird die Möglichkeit verstanden, eine Genehmigung für mehrere Linien zusammengefasst zu erteilen. Damit sollen verbundene Verkehre auch genehmigungsrechtlich zusammengeführt und eine gesamtwirtschaftliche Bewertung verbundener Linienverkehre ermöglicht werden, die einen Ausgleich zwischen guten und schlechten Risiken erlaubt. Linienbündelung wird von vielen Fachleuten vor allem als juristisches Instrument der Harmonisierung von Linienlaufzeiten angesehen. Diese Darstellung wäre aber bei weitem nicht hinreichend genug, denn mit der Linienbündelung soll speziell eine Entscheidung zum Zuschnitt der Liniennetze für den Ausschreibungs- bzw. Genehmigungswettbewerb und zur Optimierung der Liniennetze im Hinblick auf die Interessen der Kunden (Fahrgäste) und die Wirtschaftlichkeit gefällt werden. Gerade auf die Wirtschaftlichkeit muss in Anbetracht der angespannten Lage öffentlicher Haushalte großer Wert gelegt werden. Im Wesentlichen können daher zwei Hauptziele der Linienbündelung herausgestellt werden: Wirtschaftliche Gestaltung von kundennahen Liniennetzen (= Netzzuschnitt und -optimierung für den Wettbewerb), Genehmigungsrechtliche Umsetzung der optimierten Liniennetze (= rechtliche Absicherung). Schutz vor „Rosinienpickerei“ Von „Rosinenpickerei“ wird gesprochen, wenn ein bisher nicht am örtlichen Markt agierendes Verkehrsunternehmen zur Verlängerung anstehende Einzelkonzessionen für „lukrative“ Linien beantragt und damit aus dem Gesamtnetz „herausbricht“. Im Fall von bestehenden Verkehrsunternehmen kann der umgekehrte Fall eintreten, dass diese zur Verlängerung anstehende Einzelkonzessionen für wirtschaftlich schwache Linien nicht wieder beantragen und sich auch kein anderes Unternehmen bewirbt. In beiden Fällen geht dies zu Lasten der Wirtschaftlichkeit des ÖPNV-Netzes der betroffenen Region, da ein wirtschaftlicher Ausgleich zwischen „guten“ und „schlechten“ Linien im Bereich eines Verkehrsunternehmens nicht mehr gewährleistet ist. Planungsgruppe Nord Kreisverkehrsgesellschaft Euskirchen mbH (KVE): Rahmenkonzept Linienbündelung II Kriterien für die Festlegung Für die Festlegung von Linienbündeln können grundsätzlich folgende Kriterien herangezogenen werden: Gewährleistung einer optimalen Verkehrsintegration (einheitlicher Marktauftritt), verkehrliche Verflechtung (komplexe Nachfragebeziehungen im Teilnetz), betriebliche Optimierungspotentiale und wirtschaftliche Verflechtungen (Ausgleich zwischen wirtschaftlich guten und schlechten Linien unter dem Gesichtspunkt der Angebotsgestaltung). Ein weiteres wichtiges Kriterium für die spezielle Festlegung von Linienbündeln ist die Sicherstellung und Förderung eines fairen und effizienten Wettbewerbs in der Region (Berufszugang, Mittelstandsförderung, Vermeidung von Monopolen). So dürfen sich zur Gewährleistung der Diskriminierungsfreiheit im Hinblick auf den zukünftigen Wettbewerb Linienbündel nicht gezielt an den Strukturen der vorhandenen Verkehrsunternehmen orientieren. Eine modellhafte Betrachtung des Gesamtnetzes im Rahmen der Konzeption von Linienbündeln schließt daher auch die Bildung unternehmensübergreifender Fahrzeugumläufe ein. Vorgehensweise In der 1. Phase der Linienbündelung für den Kreis Euskirchen werden drei Arbeitsvarianten entwickelt. Diese werden ökonomisch mit der Basis-Variante (modellhafte Bündelung nach heutiger Verkehrsunternehmensstruktur), sowie mit zwei Extremvarianten: keine Bündelung (Einzellinie) einerseits und Bündelung Gesamtnetz (Kreisgebiet) andererseits, verglichen. Die Basis-Variante und die Extremvarianten dienen dabei ausschließlich als Vergleichsgrundlage. Die Berechnungen der Kennwerte für den ökonomischen Vergleich der Bündelungsvarianten erfolgt mit Hilfe eines Verkehrsmodells. In der 2. Phase werden die Arbeitsvarianten auf Basis des erfolgten Vergleichs optimiert und darauf aufbauend wird eine Vorzugsvariante für die Linienbündelung definiert (vgl. folgende Abbildung). Planungsgruppe Nord Kreisverkehrsgesellschaft Euskirchen mbH (KVE): Rahmenkonzept Linienbündelung III Abbildung: Varianten der Linienbündelung Extrem-Varianten 1. Gesamtnetz Kreis 2. Einzellinien ökonomischer Vergleich 1. Phase: 3 Arbeitsvarianten 2. Phase: Optimierte Bündelungs-Varianten ökonomischer Vergleich ökonomischer Vergleich Basis-Variante Vergleichsgrundlage Bündelung nach heutiger VU-Struktur Auswahl Vorzugsvariante Grundüberlegungen zur Linienzuordnung Aufgrund der Einzugsbereiche der zentralen Orte sowie naturräumlicher Grenzen bietet sich im Kreis Euskirchen eine Bündelung in 2 oder 3 Teilnetze an: Im Nordkreis 1 Teilnetz (Netzknoten Euskirchen) und Im Südkreis 1-2 Teilnetze (Netzknoten Kall und Bad Münstereifel). Arbeitsvarianten Ausgehend von den oben dargestellten Grundüberlegungen werden im Kreis Euskirchen folgende Bündelungsvarianten (Arbeitsvarianten) betrachtet: Arbeitsvariante A1 - 3 Teilnetze Variante 1 Arbeitsvariante A2 - 3 Teilnetze Variante 2 Arbeitsvariante B - 2 Teilnetze Zuordnungskriterien Arbeitsvarianten Für die Arbeitsvarianten der Linienbündelung werden die Linien nach verkehrlichen und räumlichen Kriterien einem Linienbündel zugeordnet. Eine Linie wird dabei stets mit ihrem gesamten Linienverlauf einem Bündel zugeordnet, d. h. ihr Linienverlauf kann ggf. über die räumliche Abgrenzung „ihres“ Linienbündels hinaus verkehren. Die Zuordnung der Linien zu den einzelnen Linienbündeln richtet sich nach der Bedeutung der Ausrichtung auf Verknüpfungspunkte, Planungsgruppe Nord Kreisverkehrsgesellschaft Euskirchen mbH (KVE): Rahmenkonzept Linienbündelung IV dem ausschließlich/ überwiegend befahrenen Verkehrsraum (Stadt-/ Gemeindegebiet), dem Verkehrsraum mit dem absehbar höheren Quellverkehrsaufkommen, dem höheren Anteil der Verkehrsleistungen, den Möglichkeiten der betrieblichen Umlaufbildung. Bei einzelnen Linien bestehen auch nach Betrachtung aller o.g. Zuordnungskriterien mehrere Möglichkeiten der Linienbündelzuordnung. In diesem Fall erfolgt eine Zuordnung auf Basis einer Abwägungsentscheidung. Bewertung der Arbeitsvarianten Der Vergleich der Varianten zeigt, dass bis auf die Extremvarianten keine signifikanten Unterschiede feststellbar sind. Es ist davon auszugehen, dass alle Arbeitsvarianten in der Summe mindestens die Wirtschaftlichkeit aufweisen, wie sie heute gegeben ist. Zur Bewertung der einzelnen Varianten reicht es jedoch nicht aus, lediglich die Kennwerte über alle Teilnetze im Kreis zu bilden. Nur eine Betrachtung der Kennwerte der einzelnen Teilnetze einer Bündelungsvariante zeigt, ob die Chancen und Risiken gleichmäßig auf die Bündel verteilt sind oder ob ggf. ertragsstarke Linien in einem Teilnetz gebündelt sind. Dieser Vergleich zeigt, dass im Kreis Euskirchen bei einer Bündelung in drei Teilnetze immer mindestens ein Teilnetz die definierten Kennwerte für den Fahrplanwirkungsgrad und für die jährliche Fahrleistung/ Fahrzeug deutlich unterschreitet und somit ein wirtschaftlicher Betrieb in dem betreffenden Teilnetz absehbar nicht möglich ist. Ein wirtschaftlicher Betrieb aller Teilnetze im Kreis Euskirchen ist nach den Ergebnissen der Untersuchung der Arbeitsvarianten grundsätzlich nur bei einer Bündelung in zwei Teilnetzen (vgl. Variante B) möglich. Auch in der Bündelungsvariante B erscheint das Südnetz nicht optimal. Deshalb wird diese Variante im Rahmen der Optimierung modifiziert (Variante B(m)). Vorzugsvariante (Empfehlung) Die Variante B(m) trägt den zum Teil gegensätzlichen Anforderungen an eine „optimale“ Bündelung Rechnung. Die Variante stellt aus verkehrlicher und wirtschaftlicher Sicht die günstigste Bündelvariante dar, eine weitere Optimierung ist nicht möglich. Die Vorzugsvariante ist deshalb deckungsgleich mit der Variante B(m). Planungsgruppe Nord Kreisverkehrsgesellschaft Euskirchen mbH (KVE): Rahmenkonzept Linienbündelung V Karte 4: Vorzugsvariante B(m) (2 Teilnetze) Tabelle: Linienzuordnung Vorzugsvariante mit Harmonisierungszeitpunkt (Empfehlung) Kreis Euskirchen Teilnetz Zugeordnete Linien Längste Liniengenehmigung Harmonisierungszeitpunkt (Empfehlung) Mittelzentren im Linienbündel Wichtigste Verknüpfungspunkte1 im Linienbündel Nordnetz 218, 233, 298, 801, 802, 806, 807, 808, 809, 810, 811, 812, 823, 842, 894, 985, 986, SB98 30.06.2011 11.12.2014* Euskirchen, Euskirchen Mechernich Südnetz 819, 820, 821, 822, 824, 825, 828, 829, 830, 831, 832, 833, 834, 835, 836, 837, 838, 839, 896 31.12.2010 10.12.2011* Schleiden, Bad Mechernich Münstereifel Kall * bzw. bis zum Tag vor dem europaweiten Fahrplanwechsel Harmonisierung der Liniengenehmigungen Grundlage für die gebündelte Erteilung von Liniengenehmigungen gemäß §9 Abs. 2 PBefG ist, dass die Laufzeiten der Genehmigungen zu einem bestimmten Zeitpunkt harmonisiert werden (Harmonisierungszeitpunkt). Für die beiden Teilnetze der Vorzugsvariante werden folgende Harmonisierungszeitpunkte empfohlen: Südnetz: 10.12.20112 Nordnetz: 13.12.20143 Der Harmonisierungszeitpunkt des Südnetzes ergibt sich aus der am längsten laufenden Liniengenehmigung im Südnetz. Dieser Harmonisierungszeitpunkt lässt eine sinnvolle Ausschreibung der Linien 819, 822, 828 und Teile der Linie 891 (AST Bad Münstereifel)4 im Rahmen des Forschungsvorhabens Amabile zu (Laufzeit von ca. 5,5 Jahren bis 31.12.2011). Der Harmonisierungszeitpunkt des Nordnetzes wurde um 3 Jahre versetzt gewählt, so dass in der Folge alle 3-5 Jahre ein Teilnetz des Kreises Euskirchen zur Genehmigung ansteht. Auslaufende Liniengenehmigungen sind begrenzt bis zum Harmonisierungszeitpunkt zu verlängern. 1 Fahrplantechnische Verknüpfungspunkte (Umsteigepunkte) sowie betriebliche Verknüpfungspunkte („Fahrzeugübergabepunkte“). 2 bzw. bis zum Tag vor dem europaweiten Fahrplanwechsel 3 ebenso 4 AST-Bereiche 1 und 4-7 Planungsgruppe Nord