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Kommune
Kreis Euskirchen
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31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
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Kreisverkehrsgesellschaft Euskirchen mbH
Kurzfassung
Rahmenkonzept
Linienbündelung
Kreisverkehrsgesellschaft Euskirchen mbH
Rahmenkonzept
Linienbündelung
Kurzfassung
Auftraggeber
KVE Kreisverkehrsgesellschaft Euskirchen mbH
Jülicher Ring 32a
53879 Euskirchen
Auftragnehmer
Planungsgruppe Nord
Gesellschaft für Stadt- und Verkehrsplanung
Dörnbergstraße 12
34119 Kassel
Telefon: 05 61 / 8 07 58-0
Telefax: 05 61 / 8 07 58-58
Email:
pgn@pgn-kassel.de
Internet: www.pgn-kassel.de
Bearbeitung
Mathias Schmechtig (Projektleiter)
Antje Janßen (Projektleiterin)
Michael Unger
Kirsten Dinger
Kassel im Februar 2005
Gesellschafter der Planungsgruppe Nord - PGN:
Dipl.-Ing. Volker Mohr ■ Dipl.-Ing. Wolfgang Nickel ■ Dipl.-Ing. Andreas Schmitz ■ Dipl.-Ing. Michael Volpert
H:\PROJEKTE\OEPNV\477_Euskirchen\Linienbündelung\Bericht\Kurzfassung_Linienbündelung_EU.doc
Planungsgruppe Nord
Kreisverkehrsgesellschaft Euskirchen mbH (KVE): Rahmenkonzept Linienbündelung
I
Das Wichtigste in Kürze
Grundlagen
Unter dem Begriff „Linienbündelung“ wird die Möglichkeit verstanden, eine
Genehmigung für mehrere Linien zusammengefasst zu erteilen. Damit sollen
verbundene Verkehre auch genehmigungsrechtlich zusammengeführt und
eine gesamtwirtschaftliche Bewertung verbundener Linienverkehre ermöglicht
werden, die einen Ausgleich zwischen guten und schlechten Risiken erlaubt.
Linienbündelung wird von vielen Fachleuten vor allem als juristisches Instrument der Harmonisierung von Linienlaufzeiten angesehen. Diese Darstellung
wäre aber bei weitem nicht hinreichend genug, denn mit der Linienbündelung
soll speziell eine Entscheidung zum Zuschnitt der Liniennetze für den
Ausschreibungs- bzw. Genehmigungswettbewerb und zur Optimierung der
Liniennetze im Hinblick auf die Interessen der Kunden (Fahrgäste) und die
Wirtschaftlichkeit gefällt werden. Gerade auf die Wirtschaftlichkeit muss in
Anbetracht der angespannten Lage öffentlicher Haushalte großer Wert gelegt
werden.
Im Wesentlichen können daher zwei Hauptziele der Linienbündelung
herausgestellt werden:
Wirtschaftliche Gestaltung von kundennahen Liniennetzen
(= Netzzuschnitt und -optimierung für den Wettbewerb),
Genehmigungsrechtliche Umsetzung der optimierten Liniennetze
(= rechtliche Absicherung).
Schutz vor „Rosinienpickerei“
Von „Rosinenpickerei“ wird gesprochen, wenn ein bisher nicht am örtlichen
Markt agierendes Verkehrsunternehmen zur Verlängerung anstehende Einzelkonzessionen für „lukrative“ Linien beantragt und damit aus dem Gesamtnetz „herausbricht“. Im Fall von bestehenden Verkehrsunternehmen kann der
umgekehrte Fall eintreten, dass diese zur Verlängerung anstehende Einzelkonzessionen für wirtschaftlich schwache Linien nicht wieder beantragen und
sich auch kein anderes Unternehmen bewirbt. In beiden Fällen geht dies zu
Lasten der Wirtschaftlichkeit des ÖPNV-Netzes der betroffenen Region, da
ein wirtschaftlicher Ausgleich zwischen „guten“ und „schlechten“ Linien im
Bereich eines Verkehrsunternehmens nicht mehr gewährleistet ist.
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Kreisverkehrsgesellschaft Euskirchen mbH (KVE): Rahmenkonzept Linienbündelung
II
Kriterien für die Festlegung
Für die Festlegung von Linienbündeln können grundsätzlich folgende Kriterien herangezogenen werden:
Gewährleistung einer optimalen Verkehrsintegration (einheitlicher
Marktauftritt),
verkehrliche Verflechtung (komplexe Nachfragebeziehungen im Teilnetz),
betriebliche Optimierungspotentiale und
wirtschaftliche Verflechtungen (Ausgleich zwischen wirtschaftlich guten
und schlechten Linien unter dem Gesichtspunkt der Angebotsgestaltung).
Ein weiteres wichtiges Kriterium für die spezielle Festlegung von Linienbündeln ist die Sicherstellung und Förderung eines fairen und effizienten Wettbewerbs in der Region (Berufszugang, Mittelstandsförderung, Vermeidung
von Monopolen). So dürfen sich zur Gewährleistung der Diskriminierungsfreiheit im Hinblick auf den zukünftigen Wettbewerb Linienbündel nicht
gezielt an den Strukturen der vorhandenen Verkehrsunternehmen orientieren.
Eine modellhafte Betrachtung des Gesamtnetzes im Rahmen der Konzeption
von Linienbündeln schließt daher auch die Bildung unternehmensübergreifender Fahrzeugumläufe ein.
Vorgehensweise
In der 1. Phase der Linienbündelung für den Kreis Euskirchen werden
drei Arbeitsvarianten
entwickelt. Diese werden ökonomisch mit der
Basis-Variante (modellhafte Bündelung nach heutiger Verkehrsunternehmensstruktur), sowie mit
zwei Extremvarianten:
keine Bündelung (Einzellinie) einerseits und
Bündelung Gesamtnetz (Kreisgebiet) andererseits,
verglichen.
Die Basis-Variante und die Extremvarianten dienen dabei ausschließlich als
Vergleichsgrundlage. Die Berechnungen der Kennwerte für den ökonomischen Vergleich der Bündelungsvarianten erfolgt mit Hilfe eines Verkehrsmodells.
In der 2. Phase werden die Arbeitsvarianten auf Basis des erfolgten Vergleichs
optimiert und darauf aufbauend wird eine Vorzugsvariante für die Linienbündelung definiert (vgl. folgende Abbildung).
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III
Abbildung: Varianten der Linienbündelung
Extrem-Varianten
1. Gesamtnetz Kreis
2. Einzellinien
ökonomischer Vergleich
1. Phase: 3 Arbeitsvarianten
2. Phase: Optimierte Bündelungs-Varianten
ökonomischer Vergleich
ökonomischer Vergleich
Basis-Variante
Vergleichsgrundlage
Bündelung nach
heutiger VU-Struktur
Auswahl Vorzugsvariante
Grundüberlegungen zur Linienzuordnung
Aufgrund der Einzugsbereiche der zentralen Orte sowie naturräumlicher
Grenzen bietet sich im Kreis Euskirchen eine Bündelung in 2 oder 3 Teilnetze
an:
Im Nordkreis 1 Teilnetz (Netzknoten Euskirchen) und
Im Südkreis 1-2 Teilnetze (Netzknoten Kall und Bad Münstereifel).
Arbeitsvarianten
Ausgehend von den oben dargestellten Grundüberlegungen werden im Kreis
Euskirchen folgende Bündelungsvarianten (Arbeitsvarianten) betrachtet:
Arbeitsvariante A1 - 3 Teilnetze Variante 1
Arbeitsvariante A2 - 3 Teilnetze Variante 2
Arbeitsvariante B
- 2 Teilnetze
Zuordnungskriterien Arbeitsvarianten
Für die Arbeitsvarianten der Linienbündelung werden die Linien nach
verkehrlichen und räumlichen Kriterien einem Linienbündel zugeordnet. Eine
Linie wird dabei stets mit ihrem gesamten Linienverlauf einem Bündel
zugeordnet, d. h. ihr Linienverlauf kann ggf. über die räumliche Abgrenzung
„ihres“ Linienbündels hinaus verkehren.
Die Zuordnung der Linien zu den einzelnen Linienbündeln richtet sich nach
der Bedeutung der Ausrichtung auf Verknüpfungspunkte,
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IV
dem ausschließlich/ überwiegend befahrenen Verkehrsraum (Stadt-/
Gemeindegebiet),
dem Verkehrsraum mit dem absehbar höheren Quellverkehrsaufkommen,
dem höheren Anteil der Verkehrsleistungen,
den Möglichkeiten der betrieblichen Umlaufbildung.
Bei einzelnen Linien bestehen auch nach Betrachtung aller o.g. Zuordnungskriterien mehrere Möglichkeiten der Linienbündelzuordnung. In diesem Fall
erfolgt eine Zuordnung auf Basis einer Abwägungsentscheidung.
Bewertung der Arbeitsvarianten
Der Vergleich der Varianten zeigt, dass bis auf die Extremvarianten keine
signifikanten Unterschiede feststellbar sind. Es ist davon auszugehen, dass alle
Arbeitsvarianten in der Summe mindestens die Wirtschaftlichkeit aufweisen,
wie sie heute gegeben ist.
Zur Bewertung der einzelnen Varianten reicht es jedoch nicht aus, lediglich
die Kennwerte über alle Teilnetze im Kreis zu bilden. Nur eine Betrachtung
der Kennwerte der einzelnen Teilnetze einer Bündelungsvariante zeigt, ob die
Chancen und Risiken gleichmäßig auf die Bündel verteilt sind oder ob ggf.
ertragsstarke Linien in einem Teilnetz gebündelt sind.
Dieser Vergleich zeigt, dass im Kreis Euskirchen bei einer Bündelung in drei
Teilnetze immer mindestens ein Teilnetz die definierten Kennwerte für den
Fahrplanwirkungsgrad und für die jährliche Fahrleistung/ Fahrzeug deutlich
unterschreitet und somit ein wirtschaftlicher Betrieb in dem betreffenden
Teilnetz absehbar nicht möglich ist.
Ein wirtschaftlicher Betrieb aller Teilnetze im Kreis Euskirchen ist nach
den Ergebnissen der Untersuchung der Arbeitsvarianten grundsätzlich nur
bei einer Bündelung in zwei Teilnetzen (vgl. Variante B) möglich.
Auch in der Bündelungsvariante B erscheint das Südnetz nicht optimal.
Deshalb wird diese Variante im Rahmen der Optimierung modifiziert
(Variante B(m)).
Vorzugsvariante (Empfehlung)
Die Variante B(m) trägt den zum Teil gegensätzlichen Anforderungen an eine
„optimale“ Bündelung Rechnung. Die Variante stellt aus verkehrlicher und
wirtschaftlicher Sicht die günstigste Bündelvariante dar, eine weitere
Optimierung ist nicht möglich.
Die Vorzugsvariante ist deshalb deckungsgleich mit der Variante B(m).
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V
Karte 4: Vorzugsvariante B(m) (2 Teilnetze)
Tabelle: Linienzuordnung Vorzugsvariante mit Harmonisierungszeitpunkt (Empfehlung)
Kreis Euskirchen
Teilnetz
Zugeordnete
Linien
Längste
Liniengenehmigung
Harmonisierungszeitpunkt
(Empfehlung)
Mittelzentren im
Linienbündel
Wichtigste
Verknüpfungspunkte1 im
Linienbündel
Nordnetz
218, 233, 298,
801, 802, 806,
807, 808, 809,
810, 811, 812,
823, 842, 894,
985, 986, SB98
30.06.2011
11.12.2014*
Euskirchen, Euskirchen
Mechernich
Südnetz
819, 820, 821,
822, 824, 825,
828, 829, 830,
831, 832, 833,
834, 835, 836,
837, 838, 839,
896
31.12.2010
10.12.2011*
Schleiden,
Bad
Mechernich Münstereifel
Kall
* bzw. bis zum Tag vor dem europaweiten Fahrplanwechsel
Harmonisierung der Liniengenehmigungen
Grundlage für die gebündelte Erteilung von Liniengenehmigungen gemäß §9
Abs. 2 PBefG ist, dass die Laufzeiten der Genehmigungen zu einem bestimmten Zeitpunkt harmonisiert werden (Harmonisierungszeitpunkt).
Für die beiden Teilnetze der Vorzugsvariante werden folgende Harmonisierungszeitpunkte empfohlen:
Südnetz: 10.12.20112
Nordnetz: 13.12.20143
Der Harmonisierungszeitpunkt des Südnetzes ergibt sich aus der am längsten
laufenden Liniengenehmigung im Südnetz. Dieser Harmonisierungszeitpunkt
lässt eine sinnvolle Ausschreibung der Linien 819, 822, 828 und Teile der
Linie 891 (AST Bad Münstereifel)4 im Rahmen des Forschungsvorhabens
Amabile zu (Laufzeit von ca. 5,5 Jahren bis 31.12.2011).
Der Harmonisierungszeitpunkt des Nordnetzes wurde um 3 Jahre versetzt
gewählt, so dass in der Folge alle 3-5 Jahre ein Teilnetz des Kreises Euskirchen zur Genehmigung ansteht. Auslaufende Liniengenehmigungen sind
begrenzt bis zum Harmonisierungszeitpunkt zu verlängern.
1
Fahrplantechnische Verknüpfungspunkte (Umsteigepunkte) sowie betriebliche Verknüpfungspunkte („Fahrzeugübergabepunkte“).
2
bzw. bis zum Tag vor dem europaweiten Fahrplanwechsel
3
ebenso
4
AST-Bereiche 1 und 4-7
Planungsgruppe Nord