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Info GB (Anlage zur Vorlage Info 23/2005)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
47 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
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Inhalt der Datei

Anlage zur Vorlage Info 23/2005 Information zur Aufsichtsratssitzung am 25. Februar 2005 TOP 7 Nummer 03/05 15. Februar 2005 zur Beratung an die Gesellschafterversammlung den Aufsichtsrat über den Beirat zur Kenntnis zur Herstellung des Benehmens zur Herstellung des Einvernehmens Beratungsgegenstand Linienbündelungskonzept hier: Sachstand Beschlussvorschlag Der Aufsichtsrat nimmt die Information zur Kenntnis. Begründung Nachdem die Aufstellung des Linienbündelungskonzeptes durch den Kreistag am 08. Oktober 2003 beschlossen wurde, wurden in der vergangenen Aufsichtsratssitzung die wesentlichen Inhalte und der Bearbeitungsstand des Linienbündelungskonzeptes aufgezeigt. Die Erarbeitung des Konzeptes verzögerte sich aufgrund der zeitlichen Verschiebung der Fortschreibung des Nahverkehrsplans, auf den das Linienbündelungskonzept aufbaut. Der Entwurf des Linienbündelungskonzeptes liegt nun vor. Die Anlage 1 beinhaltet die Kurzfassung des Linienbündelungskonzeptes. Die Langfassung kann bei der KVE eingesehen werden. Während der Sitzung wird die Planungsgruppe Nord das Linienbündelungskonzept präsentieren. Die Kurzfassung beinhaltet die wichtigsten Punkte der Langfassung. Hierzu gehört eine allgemeine Darstellung, welche Ziele durch ein Linienbündelungskonzept erreicht werden können. Darüber hinaus werden die Erarbeitung des Linienbündelungskonzeptes inkl. der Vorgehensweise des Gutachters und die wesentlichen Arbeitsergebnisse beschrieben. Vom Gutachter wird die Empfehlung gegeben, für den Kreis Euskirchen zwei Linienbündel vorzusehen. Diese teilen sich in das Nordnetz und das Südnetz. Diese Bündelung stellt aus verkehrlicher und wirtschaftlicher Sicht die günstigste Alternative dar. Die Konzessionen der Bündel sollen für das Südnetz bis zum Jahr 2011 und für das Nordnetz bis zum Jahr 2014 angepasst an den Fahrplanwechseltermin im Monat Dezember befristet werden. Darauf aufbauend könnten die beiden Teilnetze des Kreises Euskirchen 2011 bzw. 2014 per Ausschreibungs- oder Genehmigungswettbewerb vergeben werden. Die Harmonisierungszeitpunkte der Netze ergeben sich für das Südnetz aus der Laufzeit bestehender Konzessionen sowie für das Nordnetz durch einen entsprechenden Vorlauf in der Vorbereitung einer möglichen Ausschreibung. Es besteht jedoch noch Klärungsbedarf, inwieweit ein Schreiben des Verkehrsministers des Landes NRW vom 08. Dezember 2000 gegenüber den Genehmigungsbehörden zur Festlegung eines landesweit einheitlichen Verfahrens zur Harmonisierung der Genehmigungslaufzeiten eine Integration des Linienbündelungskonzeptes in den Anlage 1 Nahverkehrsplan erfordert. Sofern dies nicht erforderlich ist, könnte das Linienbündelungskonzept in der Sitzung zur Vorlage geändert und entsprechend beschlossen werden. Das Prüfergebnis wird in der Sitzung mitgeteilt. (Schmidt) Geschäftsführer