Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
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Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage zur Vorlage Info 23/2005
Information zur Aufsichtsratssitzung am 25. Februar 2005
TOP 7
Nummer 03/05
15. Februar 2005
zur Beratung an
die Gesellschafterversammlung
den Aufsichtsrat
über den Beirat
zur Kenntnis
zur Herstellung des Benehmens
zur Herstellung des Einvernehmens
Beratungsgegenstand
Linienbündelungskonzept
hier: Sachstand
Beschlussvorschlag
Der Aufsichtsrat nimmt die Information zur Kenntnis.
Begründung
Nachdem die Aufstellung des Linienbündelungskonzeptes durch den Kreistag am 08.
Oktober 2003 beschlossen wurde, wurden in der vergangenen Aufsichtsratssitzung die
wesentlichen Inhalte und der Bearbeitungsstand des Linienbündelungskonzeptes
aufgezeigt. Die Erarbeitung des Konzeptes verzögerte sich aufgrund der zeitlichen
Verschiebung der Fortschreibung des Nahverkehrsplans, auf den das
Linienbündelungskonzept aufbaut. Der Entwurf des Linienbündelungskonzeptes liegt nun
vor. Die Anlage 1 beinhaltet die Kurzfassung des Linienbündelungskonzeptes. Die
Langfassung kann bei der KVE eingesehen werden. Während der Sitzung wird die
Planungsgruppe Nord das Linienbündelungskonzept präsentieren.
Die Kurzfassung beinhaltet die wichtigsten Punkte der Langfassung. Hierzu gehört eine
allgemeine Darstellung, welche Ziele durch ein Linienbündelungskonzept erreicht werden
können. Darüber hinaus werden die Erarbeitung des Linienbündelungskonzeptes inkl. der
Vorgehensweise des Gutachters und die wesentlichen Arbeitsergebnisse beschrieben.
Vom Gutachter wird die Empfehlung gegeben, für den Kreis Euskirchen zwei Linienbündel
vorzusehen. Diese teilen sich in das Nordnetz und das Südnetz. Diese Bündelung stellt aus
verkehrlicher und wirtschaftlicher Sicht die günstigste Alternative dar. Die Konzessionen
der Bündel sollen für das Südnetz bis zum Jahr 2011 und für das Nordnetz bis zum Jahr
2014 angepasst an den Fahrplanwechseltermin im Monat Dezember befristet werden.
Darauf aufbauend könnten die beiden Teilnetze des Kreises Euskirchen 2011 bzw. 2014 per
Ausschreibungs- oder Genehmigungswettbewerb vergeben werden. Die
Harmonisierungszeitpunkte der Netze ergeben sich für das Südnetz aus der Laufzeit
bestehender Konzessionen sowie für das Nordnetz durch einen entsprechenden Vorlauf in
der Vorbereitung einer möglichen Ausschreibung.
Es besteht jedoch noch Klärungsbedarf, inwieweit ein Schreiben des Verkehrsministers des
Landes NRW vom 08. Dezember 2000 gegenüber den Genehmigungsbehörden zur
Festlegung eines landesweit einheitlichen Verfahrens zur Harmonisierung der
Genehmigungslaufzeiten eine Integration des Linienbündelungskonzeptes in den
Anlage 1
Nahverkehrsplan erfordert. Sofern dies nicht erforderlich ist, könnte das
Linienbündelungskonzept in der Sitzung zur Vorlage geändert und entsprechend
beschlossen werden. Das Prüfergebnis wird in der Sitzung mitgeteilt.
(Schmidt)
Geschäftsführer