Daten
Kommune
Jülich
Größe
12 kB
Datum
17.11.2016
Erstellt
06.01.17, 17:02
Aktualisiert
06.01.17, 17:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Jülich, 6. Januar 2017
Der Bürgermeister
Auszug
aus der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau
am 17.11.2016 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich
2.4
Räumung von Bäumen aus der Rur im Bereich Barmener Driesch
(Vorlagen-Nr.357/2016)
Mitteilung:
Am 02.11.2016 hat auf Einladung des Wasserverbandes ein Termin an der Rur im
Bereich Barmener Driesch zum Thema Räumung der Bäume aus der Rur stattgefunden.
Neben dem Kreis Düren, Untere Wasserbehörde, haben an dem Termin auch Vertreter
der höheren Landschaftsbehörde der Bezirksregierung, dem Landesbetrieb Wald und
Holz und der Stadt Jülich teilgenommen.
Hierbei wurde festgelegt, dass an zwei Stellen die umgestürzten Bäume aus der Rur
entnommen werden müssen. Hierbei handelt es sich um die Flussbiegung nördlich des
Barmener Sees sowie der Bereich flussabwärts der Tetzer Brücke.
Neben den den beiden v.g. Stellen wird auch der gesamte Abfluss aus dem Barmener See
freigeräumt.
Nach ersten Informationen benötigt die ausführende Firma jeweils eine Zufahrtsbreite
von rund 5 m. An der ersten Stelle erfolgt die Zufahrt weitestgehend über eine
Weidefläche, die zweite Stelle ist über einen Wirtschaftsweg erreichbar. Die Zuwegung
zum Seeabfluss muss durch eine Anpflanzung erfolgen. Im Rahmen der Maßnahme
müssen ggf noch ca 10 Bäume gefällt werden, die die Räumung behindern.
Ein Teil der umgestürzten Bäume soll nach einhelliger Auffassung der
Landschaftsbehörde und des Landesbetriebs Wald und Holz aus ökologischen Gründen
vor Ort verbleiben.
Im Zuge der Maßnahme wird auch der Müll, der sich in den umgestürtzten Bäumen
verfangen hat, entsorgt.
Umgestürzte Bäume, die im weiteren Verlauf der Rur noch in die Rur ragen, verbleiben
dort, werden jedoch vom Wasserverband regelmäßig auf negative Auswirkungen auf den
Strömungsverlauf begutachtet.
Nach Auskunft des Wasserverbandes sollen diese Maßnahmen kurzfristig umgesetzt
werden.
Die Kosten der Maßnahme trägt der Wasserverband.