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Beschlusstext (Räumung von Bäumen aus der Rur im Bereich Barmener Driesch)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
12 kB
Datum
17.11.2016
Erstellt
06.01.17, 17:02
Aktualisiert
06.01.17, 17:02
Beschlusstext (Räumung von Bäumen aus der Rur im Bereich Barmener Driesch)

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Jülich, 6. Januar 2017 Der Bürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau am 17.11.2016 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich 2.4 Räumung von Bäumen aus der Rur im Bereich Barmener Driesch (Vorlagen-Nr.357/2016) Mitteilung: Am 02.11.2016 hat auf Einladung des Wasserverbandes ein Termin an der Rur im Bereich Barmener Driesch zum Thema Räumung der Bäume aus der Rur stattgefunden. Neben dem Kreis Düren, Untere Wasserbehörde, haben an dem Termin auch Vertreter der höheren Landschaftsbehörde der Bezirksregierung, dem Landesbetrieb Wald und Holz und der Stadt Jülich teilgenommen. Hierbei wurde festgelegt, dass an zwei Stellen die umgestürzten Bäume aus der Rur entnommen werden müssen. Hierbei handelt es sich um die Flussbiegung nördlich des Barmener Sees sowie der Bereich flussabwärts der Tetzer Brücke. Neben den den beiden v.g. Stellen wird auch der gesamte Abfluss aus dem Barmener See freigeräumt. Nach ersten Informationen benötigt die ausführende Firma jeweils eine Zufahrtsbreite von rund 5 m. An der ersten Stelle erfolgt die Zufahrt weitestgehend über eine Weidefläche, die zweite Stelle ist über einen Wirtschaftsweg erreichbar. Die Zuwegung zum Seeabfluss muss durch eine Anpflanzung erfolgen. Im Rahmen der Maßnahme müssen ggf noch ca 10 Bäume gefällt werden, die die Räumung behindern. Ein Teil der umgestürzten Bäume soll nach einhelliger Auffassung der Landschaftsbehörde und des Landesbetriebs Wald und Holz aus ökologischen Gründen vor Ort verbleiben. Im Zuge der Maßnahme wird auch der Müll, der sich in den umgestürtzten Bäumen verfangen hat, entsorgt. Umgestürzte Bäume, die im weiteren Verlauf der Rur noch in die Rur ragen, verbleiben dort, werden jedoch vom Wasserverband regelmäßig auf negative Auswirkungen auf den Strömungsverlauf begutachtet. Nach Auskunft des Wasserverbandes sollen diese Maßnahmen kurzfristig umgesetzt werden. Die Kosten der Maßnahme trägt der Wasserverband.