Daten
Kommune
Jülich
Größe
9,8 kB
Datum
17.11.2016
Erstellt
06.01.17, 17:02
Aktualisiert
06.01.17, 17:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Jülich, 6. Januar 2017
Der Bürgermeister
Auszug
aus der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau
am 17.11.2016 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich
2.7
Antrag der RWE Power AG auf Plangenehmigung gem. § 68 WHG für den
Gewässerausbau für den räumlichen Teilabschnitt II des Tagebaus Inden
(Vorlagen-Nr.381/2016)
Mitteilung:
Die Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW, hat die von
der RWE Power AG am 13.6.2016 beantragte Plangenehmigung gem. § 68
Wasserhaushaltsgesetz für den Gewässerausbau für den räumlichen Teilabschnitt II des
Tagebaus Inden mit Schreiben vom 27.10.2016 mit der Bitte um Stellungnahme bis zum
2.1.2017 zugesandt.
Nach Vorgabe des Braunkohlenplans sind im Zuge der Wiedernutzbarmachung im
Bereich des Tagebaus Inden unterschiedliche Nutzungen (Agrarbereiche, Waldflächen,
Wasserflächen, Straßen) vorgesehen. Die Planung der Oberflächengestaltung und
Wiedernutzbarmachung wurde mit dem Abschlussbetriebsplan für den räumlichen
Teilabschnitt II mit Datum 20.12.2013 zur Genehmigung vorgelegt.
Gegenstand dieses Verfahrens ist der Gewässerausbau von rund 14 km Gewässerstrecke.
Ziel ist es, eine im Zuge der Rekultivierung ordnungsgemäße und eine dem
Landschaftsbild angepasste Oberflächenentwässerung zu gewährleisten. Hierzu ist der
Ausbau der Hauptgräben zu naturnahen Gewässern vorgesehen. Die Stadt Jülich hat keine
Bedenken gegen den geplanten Ausbau.