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Beschlusstext (Antrag der RWE Power AG auf Plangenehmigung gem. § 68 WHG für den Gewässerausbau für den räumlichen Teilabschnitt II des Tagebaus Inden)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
9,8 kB
Datum
17.11.2016
Erstellt
06.01.17, 17:02
Aktualisiert
06.01.17, 17:02
Beschlusstext (Antrag der RWE Power AG auf Plangenehmigung gem. § 68 WHG für den Gewässerausbau für den räumlichen Teilabschnitt II des Tagebaus Inden)

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Jülich, 6. Januar 2017 Der Bürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau am 17.11.2016 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich 2.7 Antrag der RWE Power AG auf Plangenehmigung gem. § 68 WHG für den Gewässerausbau für den räumlichen Teilabschnitt II des Tagebaus Inden (Vorlagen-Nr.381/2016) Mitteilung: Die Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW, hat die von der RWE Power AG am 13.6.2016 beantragte Plangenehmigung gem. § 68 Wasserhaushaltsgesetz für den Gewässerausbau für den räumlichen Teilabschnitt II des Tagebaus Inden mit Schreiben vom 27.10.2016 mit der Bitte um Stellungnahme bis zum 2.1.2017 zugesandt. Nach Vorgabe des Braunkohlenplans sind im Zuge der Wiedernutzbarmachung im Bereich des Tagebaus Inden unterschiedliche Nutzungen (Agrarbereiche, Waldflächen, Wasserflächen, Straßen) vorgesehen. Die Planung der Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmachung wurde mit dem Abschlussbetriebsplan für den räumlichen Teilabschnitt II mit Datum 20.12.2013 zur Genehmigung vorgelegt. Gegenstand dieses Verfahrens ist der Gewässerausbau von rund 14 km Gewässerstrecke. Ziel ist es, eine im Zuge der Rekultivierung ordnungsgemäße und eine dem Landschaftsbild angepasste Oberflächenentwässerung zu gewährleisten. Hierzu ist der Ausbau der Hauptgräben zu naturnahen Gewässern vorgesehen. Die Stadt Jülich hat keine Bedenken gegen den geplanten Ausbau.