Daten
Kommune
Jülich
Größe
81 kB
Datum
02.02.2017
Erstellt
02.05.17, 17:25
Aktualisiert
02.05.17, 17:25
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Jülich, 2. Mai 2017
Der Bürgermeister
Auszug
aus der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wirtschaftsförderung und
Stadtmarketing
am 02.02.2017 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich
2.4
Erhöhung der Landesförderung der VHS
durch Rücknahme des Konsolidierungsbeitrages
von 15% auf 10% (2016) und auf 5% in 2017-2019
(Vorlagen-Nr.48/2017)
Mitteilungstext:
Das Weiterbildungsgesetz NRW verpflichtet die Kommunen, eine Volkshochschule zu
betreiben. Im Gegenzug werden die Volkshochschulen durch das Land gefördert
(hauptberufliches pädagogisches Personal in Höhe von 51.300.- € je Vollzeitstelle (VHS
Jülicher Land: 3 Stellen) und 19,20 € je Unterrichtsstunde (VHS Jülicher Land 4.800
Ustd.). Die Fördersumme ist seit vielen Jahren um 15% verringert worden als Beitrag zur
Konsolidierung des NRW-Haushaltes.
Angesichts der stetig wachsenden Aufgaben, insbesondere durch die Anforderungen, die
durch die stark steigenden Migrantenzahlen an die Volkshochschulen gestellt wurden, hat
der Gesprächskreis für Landesorganisationen der Weiterbildung, in dem auch der
Landesverband der VHS in NRW maßgeblich beteiligt ist, eine spürbare Erhöhung der
Landesförderung eingefordert. Dem hat die Landesregierung nunmehr Rechnung
getragen und den Konsolidierungsbeitrag in Höhe von 15% auf 10% verringert,
rückwirkend bereits für 2016.
In einem weiteren Schritt hat die Landesregierung beschlossen, den
Konsolidierungsbeitrag von 2017 bis 2019 auf 5% zu reduzieren. Für die VHS Jülich
bedeutet dies Einnahmeverbesserungen allein durch die erhöhte Landesförderung um ca.
25.000.- € jährlich. Der Beschluss der Regierung steht unter dem Vorbehalt der
Zustimmung des Landesparlamentes, wovon aber auszugehen ist.
In 2016 hat es Sonderförderungen für Deutschsprachkurse gegeben, an denen auch die
VHS Jülicher Land partizipiert hat. Die Landesregierung hat die Absicht bekundet, auch
erneut, also in 2017, dafür Gelder zur Verfügung zu stellen. Konkrete Antragsunterlagen
liegen dazu aber bislang noch nicht vor.