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Beschlusstext (Erhöhung der Landesförderung der VHS durch Rücknahme des Konsolidierungsbeitrages von 15% auf 10% (2016) und auf 5% in 2017-2019)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
81 kB
Datum
02.02.2017
Erstellt
02.05.17, 17:25
Aktualisiert
02.05.17, 17:25
Beschlusstext (Erhöhung der Landesförderung der VHS 
durch Rücknahme des Konsolidierungsbeitrages 
von 15% auf 10% (2016) und auf 5% in 2017-2019)

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Jülich, 2. Mai 2017 Der Bürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing am 02.02.2017 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich 2.4 Erhöhung der Landesförderung der VHS durch Rücknahme des Konsolidierungsbeitrages von 15% auf 10% (2016) und auf 5% in 2017-2019 (Vorlagen-Nr.48/2017) Mitteilungstext: Das Weiterbildungsgesetz NRW verpflichtet die Kommunen, eine Volkshochschule zu betreiben. Im Gegenzug werden die Volkshochschulen durch das Land gefördert (hauptberufliches pädagogisches Personal in Höhe von 51.300.- € je Vollzeitstelle (VHS Jülicher Land: 3 Stellen) und 19,20 € je Unterrichtsstunde (VHS Jülicher Land 4.800 Ustd.). Die Fördersumme ist seit vielen Jahren um 15% verringert worden als Beitrag zur Konsolidierung des NRW-Haushaltes. Angesichts der stetig wachsenden Aufgaben, insbesondere durch die Anforderungen, die durch die stark steigenden Migrantenzahlen an die Volkshochschulen gestellt wurden, hat der Gesprächskreis für Landesorganisationen der Weiterbildung, in dem auch der Landesverband der VHS in NRW maßgeblich beteiligt ist, eine spürbare Erhöhung der Landesförderung eingefordert. Dem hat die Landesregierung nunmehr Rechnung getragen und den Konsolidierungsbeitrag in Höhe von 15% auf 10% verringert, rückwirkend bereits für 2016. In einem weiteren Schritt hat die Landesregierung beschlossen, den Konsolidierungsbeitrag von 2017 bis 2019 auf 5% zu reduzieren. Für die VHS Jülich bedeutet dies Einnahmeverbesserungen allein durch die erhöhte Landesförderung um ca. 25.000.- € jährlich. Der Beschluss der Regierung steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Landesparlamentes, wovon aber auszugehen ist. In 2016 hat es Sonderförderungen für Deutschsprachkurse gegeben, an denen auch die VHS Jülicher Land partizipiert hat. Die Landesregierung hat die Absicht bekundet, auch erneut, also in 2017, dafür Gelder zur Verfügung zu stellen. Konkrete Antragsunterlagen liegen dazu aber bislang noch nicht vor.