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Beschlusstext (Emrittlung von notwendigen Stellplätzen)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
9,4 kB
Datum
02.02.2017
Erstellt
02.05.17, 17:25
Aktualisiert
02.05.17, 17:25
Beschlusstext (Emrittlung von notwendigen Stellplätzen)

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Jülich, 2. Mai 2017 Der Bürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing am 02.02.2017 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich 2.1 Emrittlung von notwendigen Stellplätzen (Vorlagen-Nr.12/2017) Mitteilung: Für das Wohnprojekt Buchenweg ist eine Stellplatzanzahl für notwendige Stellplätze von einem Stellplatz je Wohnung zu leisten (§ 51 BauO NRW). Es sind zwar 50 Altenwohnungen beantragt worden, aber auch hierfür ist pro Wohnung ein Stellplatz erforderlich. Erst bei Wohnungen für Personen die das 75. Lebensjahr vollendet haben, kann sich ein verringerter Stellplatzbedarf ergeben. Das Ausmaß der Reduzierung ist jedoch im Einzelfall festzustellen. Hinsichtlich des geplanten Bauvorhabens in Koslar, Kreisbahnstraße, ist noch keine Aussage über den notwendigen Stellplatzbedarf möglich, da weder eine Voranfrage noch ein Bauantrag für ein bestimmtes Projekt vorgelegt wurde. Es ist bisher nicht konkret bekannt, was dort realisiert werden soll. Bei Gebäuden für Altenwohnheime, Altenheime und Wohnheime für Menschen mit Behinderungen, ergibt sich ein geringerer Stellplatzbedarf. Hier gilt ein Stellplatz je 10 17 Pflegeplätze.