Daten
Kommune
Jülich
Größe
9,4 kB
Datum
02.02.2017
Erstellt
02.05.17, 17:25
Aktualisiert
02.05.17, 17:25
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Jülich, 2. Mai 2017
Der Bürgermeister
Auszug
aus der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wirtschaftsförderung und
Stadtmarketing
am 02.02.2017 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich
2.1
Emrittlung von notwendigen Stellplätzen
(Vorlagen-Nr.12/2017)
Mitteilung:
Für das Wohnprojekt Buchenweg ist eine Stellplatzanzahl für notwendige Stellplätze von
einem Stellplatz je Wohnung zu leisten (§ 51 BauO NRW). Es sind zwar 50
Altenwohnungen beantragt worden, aber auch hierfür ist pro Wohnung ein Stellplatz
erforderlich.
Erst bei Wohnungen für Personen die das 75. Lebensjahr vollendet haben, kann sich ein
verringerter Stellplatzbedarf ergeben. Das Ausmaß der Reduzierung ist jedoch im
Einzelfall festzustellen.
Hinsichtlich des geplanten Bauvorhabens in Koslar, Kreisbahnstraße, ist noch keine
Aussage über den notwendigen Stellplatzbedarf möglich, da weder eine Voranfrage noch
ein Bauantrag für ein bestimmtes Projekt vorgelegt wurde. Es ist bisher nicht konkret
bekannt, was dort realisiert werden soll.
Bei Gebäuden für Altenwohnheime, Altenheime und Wohnheime für Menschen mit
Behinderungen, ergibt sich ein geringerer Stellplatzbedarf. Hier gilt ein Stellplatz je 10 17 Pflegeplätze.