Daten
Kommune
Jülich
Größe
98 kB
Datum
29.03.2017
Erstellt
04.04.17, 12:00
Aktualisiert
04.04.17, 12:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Jülich, 4. April 2017
Der Bürgermeister
Auszug
aus der Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
am 29.03.2017 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich
10.
Entwicklungsgesellschaft Indeland mbH
hier: Änderung des Gesellschaftsvetrages
(Vorlagen-Nr.92/2017)
Beschlussentwurf:
Einstimmig, Enthaltungen: 0
Der Rat der Stadt Jülich beauftragt Herrn Bürgermeister Fuchs, als Vertreter der Stadt
Jülich in der Gesellschafterversammlung der Entwicklungsgesellschaft Indeland mbH,
den nachfolgenden Änderungen des Gesellschaftsvertrages zuzustimmen:
1. a) § 2 Ziff. 2. des Gesellschaftsvertrages wird wie folgt neu gefasst:
"Gegenstand des Unternehmens ist die Förderung von Volks- und Berufsbildung,
Erziehung, Kunst und Kultur, Umwelt- und Naturschutz sowie Landschaftspflege,
Jugend- und Altenhilfe, Denkmalschutz und Denkmalpflege, Sport, traditionellem
Brauchtum, Heimatpflege und Heimatkunde, Wissenschaft und Forschung, die Förderung
internationaler Gesinnung, Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des
Völkerverständigungsgedanken insbesondere durch das Eingehen und die Pflege von
Partnerschaften sowie die Förderung des bürgerlichen Engagements im Zusammenhang
mit den Unternehmensgegenständen der Entwicklungsgesellschaft indeland GmbH im
Bereich und Umfeld des Tagebaus Inden."
b) § 2 Ziff. 3 des Gesellschaftervertrages wird wie folgt neu gefasst:
"Der Gesellschaftszweck wird auch durch die Beschaffung von Mitteln andere
gemeinnützige Körperschaften, die die Förderung der in vorstehend Abs. 2 genannten
steuerbegünstigten Zwecken verfolgen, und für die steuerbegünstigter Zwecke durch eine
juristische Person Öffentlichen Rechts (§ 58 Nr. 1 AO) im Bereich und Umfeld des
Tagebaus Inden verwirklicht,
Die Gesellschaft führt auch eigene Projekte, die unmittelbar und ausschließlich den in § 2
Abs. 2 des Gesellschaftervertrages genannten steuerbegünstigten Zwecke dienen, durch,
damit der Bereich und das Umfeld des Tagesbaus Inden der Öffentlichkeit zugänglich
gemacht wird. Dies soll insbesondere durch Veranstaltungen, Ausstellungen,
Publikationen oder Investitionsmaßnahmen geschehen.
Zur Mittelbeschaffung kann die Gesellschaft auch Zweckbetriebe oder wirtschaftliche
Geschäftsbetriebe unterhalten sowie alle Maßnahmen ergreifen, die die Verwirklichung
der vorstehend beschriebenen steuerlichen Zwecke sicherstellen."
c) § 2 Ziff. 4., 2. Spiegelstrich des Gesellschaftervertrages wird wie folgt neu gefasst:
"- die Gesellschafter in künftigen Braunkohlenplanänderungsverfahren bergrechtlichen
Verfahren,
wie
z.B.
Rahmenbetriebsplan,
Sonderbetriebspläne
und
Abschlussbetriebspläne, zu unterstützen;"
2. a) § 3 Ziff. 2., Satz 1 des Gesellschaftervertrages wird wie folgt geändert:
Das Wort "Sie" wird durch die Wörter "Die Gesellschafter" ersetzt.
b) § 3 Ziff. 4. des Gesellschaftervertrages wird wie folgt neu gefasst:
"Bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall ihrer steuerbegünstigten Zwecke fällt
das Vermögen der Gesellschaft, soweit es die eingezahlten der Gesellschafter und den
gemeinen Wert der von den Gesellschaftern geleisteten Sacheinlagen übersteigt, an den
Kreis Düren, der es für Zwecke i.S. von § 2 Abs.2 dieses Vertrages zu verwenden hat."
3. § 4 Ziff. 1., Satz 2 des Gesellschaftervertrages wird wie folgt geändert:
Das Wort "Mitgliedschaft" wird durch Wort "Gesellschaft" ersetzt.
4. § 9 Ziff. 3., Satz 1, des Gesellschaftsvertrages wird wie folgt geändert:
"Die Mitglieder des Aufsichtsrates sind jeweils für die Amtszeit der Räte/des Kreistages
mit der Maßgabe berufen, dass sie ihr Mandat zur Neubenennung durch die Räte/den
Kreistag - längstens drei Monate nach dem erstmaligen Zusammentritt der neu gewählten
Räte/des neu gewählten Kreistages - fortführen.".
5. § 12 Ziff. 1., Satz 2, des Gesellschaftsvertrages wird wie folgt geändert:
"Die Mitglieder der Gesellschafterversammlung sind jeweils für die Amtszeit der
kommunalen Räte/des Kreistages mit der Maßgabe berufen, dass sie Mandat bis zur
Neubenennung durch die Räte/den Kreistag - längstens drei Monate nach dem
erstmaligen Zusammentritt der neu gewählten Räte/des neu gewählten Kreistages –
fortführen.
6. § 12 Ziff. 5. des Gesellschaftsvertrages wird wie folgt geändert:
Es entfällt der Absatz mit "Die ordentliche Gesellschafterversammlung zu beschließen bis
zum Text der Erfüllung des Vertragszweckes dienenden Rücklage Verwendung finden."
7. a) § 15 des Gesellschaftsvertrages wird wie folgt geändert:
Es entfällt der letzte Satz des § 15 Ziff. 1.
b) Im § 15 Ziff. 3. wird folgender Satz 2 eingefügt:
"§ 3 Ziff. 1. ist zu beachten."
8. a) § 16 des Gesellschaftsvertrages wird wie folgt geändert:
Erweiterung der Überschrift in "Prüfung und Offenlegung des Jahresabschlusses".
b) § 16 Ziff. 2. - wird gestrichen c) § 16 Ziff. 3. - wird neu § 16 Ziff. 2. d) §16 Ziff. 4. - wird neu §16 Ziff. 3. e) § 16 Ziff. 5. - wird neu § 16 Ziff. 4. –
9. § 18 des Gesellschaftsvertrages wird wie folgt geändert:
Als letzter Satz ist einzufügen: "Bei der Auflösung und Liquidation sind Ziff. 2. und Ziff.
4. zu beachten."
Die einzelnen Neufassungen/Änderungen sind der als Anlage 1 beigefügten
Entwurfsfassung des Gesellschaftsvertrages zu entnehmen.
Beschluss der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 29.03.2017
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Beschluss der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 29.03.2017
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