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Beschlusstext (Entwicklungsgesellschaft Indeland mbH hier: Änderung des Gesellschaftsvetrages)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
98 kB
Datum
29.03.2017
Erstellt
04.04.17, 12:00
Aktualisiert
04.04.17, 12:00
Beschlusstext (Entwicklungsgesellschaft Indeland mbH
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Stadt Jülich Jülich, 4. April 2017 Der Bürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 29.03.2017 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich 10. Entwicklungsgesellschaft Indeland mbH hier: Änderung des Gesellschaftsvetrages (Vorlagen-Nr.92/2017) Beschlussentwurf: Einstimmig, Enthaltungen: 0 Der Rat der Stadt Jülich beauftragt Herrn Bürgermeister Fuchs, als Vertreter der Stadt Jülich in der Gesellschafterversammlung der Entwicklungsgesellschaft Indeland mbH, den nachfolgenden Änderungen des Gesellschaftsvertrages zuzustimmen: 1. a) § 2 Ziff. 2. des Gesellschaftsvertrages wird wie folgt neu gefasst: "Gegenstand des Unternehmens ist die Förderung von Volks- und Berufsbildung, Erziehung, Kunst und Kultur, Umwelt- und Naturschutz sowie Landschaftspflege, Jugend- und Altenhilfe, Denkmalschutz und Denkmalpflege, Sport, traditionellem Brauchtum, Heimatpflege und Heimatkunde, Wissenschaft und Forschung, die Förderung internationaler Gesinnung, Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedanken insbesondere durch das Eingehen und die Pflege von Partnerschaften sowie die Förderung des bürgerlichen Engagements im Zusammenhang mit den Unternehmensgegenständen der Entwicklungsgesellschaft indeland GmbH im Bereich und Umfeld des Tagebaus Inden." b) § 2 Ziff. 3 des Gesellschaftervertrages wird wie folgt neu gefasst: "Der Gesellschaftszweck wird auch durch die Beschaffung von Mitteln andere gemeinnützige Körperschaften, die die Förderung der in vorstehend Abs. 2 genannten steuerbegünstigten Zwecken verfolgen, und für die steuerbegünstigter Zwecke durch eine juristische Person Öffentlichen Rechts (§ 58 Nr. 1 AO) im Bereich und Umfeld des Tagebaus Inden verwirklicht, Die Gesellschaft führt auch eigene Projekte, die unmittelbar und ausschließlich den in § 2 Abs. 2 des Gesellschaftervertrages genannten steuerbegünstigten Zwecke dienen, durch, damit der Bereich und das Umfeld des Tagesbaus Inden der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird. Dies soll insbesondere durch Veranstaltungen, Ausstellungen, Publikationen oder Investitionsmaßnahmen geschehen. Zur Mittelbeschaffung kann die Gesellschaft auch Zweckbetriebe oder wirtschaftliche Geschäftsbetriebe unterhalten sowie alle Maßnahmen ergreifen, die die Verwirklichung der vorstehend beschriebenen steuerlichen Zwecke sicherstellen." c) § 2 Ziff. 4., 2. Spiegelstrich des Gesellschaftervertrages wird wie folgt neu gefasst: "- die Gesellschafter in künftigen Braunkohlenplanänderungsverfahren bergrechtlichen Verfahren, wie z.B. Rahmenbetriebsplan, Sonderbetriebspläne und Abschlussbetriebspläne, zu unterstützen;" 2. a) § 3 Ziff. 2., Satz 1 des Gesellschaftervertrages wird wie folgt geändert: Das Wort "Sie" wird durch die Wörter "Die Gesellschafter" ersetzt. b) § 3 Ziff. 4. des Gesellschaftervertrages wird wie folgt neu gefasst: "Bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall ihrer steuerbegünstigten Zwecke fällt das Vermögen der Gesellschaft, soweit es die eingezahlten der Gesellschafter und den gemeinen Wert der von den Gesellschaftern geleisteten Sacheinlagen übersteigt, an den Kreis Düren, der es für Zwecke i.S. von § 2 Abs.2 dieses Vertrages zu verwenden hat." 3. § 4 Ziff. 1., Satz 2 des Gesellschaftervertrages wird wie folgt geändert: Das Wort "Mitgliedschaft" wird durch Wort "Gesellschaft" ersetzt. 4. § 9 Ziff. 3., Satz 1, des Gesellschaftsvertrages wird wie folgt geändert: "Die Mitglieder des Aufsichtsrates sind jeweils für die Amtszeit der Räte/des Kreistages mit der Maßgabe berufen, dass sie ihr Mandat zur Neubenennung durch die Räte/den Kreistag - längstens drei Monate nach dem erstmaligen Zusammentritt der neu gewählten Räte/des neu gewählten Kreistages - fortführen.". 5. § 12 Ziff. 1., Satz 2, des Gesellschaftsvertrages wird wie folgt geändert: "Die Mitglieder der Gesellschafterversammlung sind jeweils für die Amtszeit der kommunalen Räte/des Kreistages mit der Maßgabe berufen, dass sie Mandat bis zur Neubenennung durch die Räte/den Kreistag - längstens drei Monate nach dem erstmaligen Zusammentritt der neu gewählten Räte/des neu gewählten Kreistages – fortführen. 6. § 12 Ziff. 5. des Gesellschaftsvertrages wird wie folgt geändert: Es entfällt der Absatz mit "Die ordentliche Gesellschafterversammlung zu beschließen bis zum Text der Erfüllung des Vertragszweckes dienenden Rücklage Verwendung finden." 7. a) § 15 des Gesellschaftsvertrages wird wie folgt geändert: Es entfällt der letzte Satz des § 15 Ziff. 1. b) Im § 15 Ziff. 3. wird folgender Satz 2 eingefügt: "§ 3 Ziff. 1. ist zu beachten." 8. a) § 16 des Gesellschaftsvertrages wird wie folgt geändert: Erweiterung der Überschrift in "Prüfung und Offenlegung des Jahresabschlusses". b) § 16 Ziff. 2. - wird gestrichen c) § 16 Ziff. 3. - wird neu § 16 Ziff. 2. d) §16 Ziff. 4. - wird neu §16 Ziff. 3. e) § 16 Ziff. 5. - wird neu § 16 Ziff. 4. – 9. § 18 des Gesellschaftsvertrages wird wie folgt geändert: Als letzter Satz ist einzufügen: "Bei der Auflösung und Liquidation sind Ziff. 2. und Ziff. 4. zu beachten." Die einzelnen Neufassungen/Änderungen sind der als Anlage 1 beigefügten Entwurfsfassung des Gesellschaftsvertrages zu entnehmen. Beschluss der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 29.03.2017 Seite 2 Beschluss der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 29.03.2017 Seite 3