Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (Beitritt der Stadt Jülich zur d-NRW AöR)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
79 kB
Datum
29.03.2017
Erstellt
04.04.17, 12:00
Aktualisiert
04.04.17, 12:00
Beschlusstext (Beitritt der Stadt Jülich zur d-NRW AöR)

öffnen download melden Dateigröße: 79 kB

Inhalt der Datei

Stadt Jülich Jülich, 4. April 2017 Der Bürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 29.03.2017 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich 6. Beitritt der Stadt Jülich zur d-NRW AöR (Vorlagen-Nr.106/2017) StV Garding erkundigt sich, ob der Beitritt zur d-NRW AöR eine Umlagefinanzierung impliziert und wie sich die Finanzierung neben der einmaligen Stammkapitaleinlage darstellt. Herr Schumacher kann eine Umlagefinanzierung verneinen und sagt zu, die Frage zur Finanzierung bis zur Sitzung des Stadtrates zu klären. Beschlussentwurf: Einstimmig, Enthaltungen: 0 1. Die Stadt Jülich tritt gem. § 2 des Gesetzes über die Errichtung einer Anstalt des öffentlichen Rechts „d-NRW AöR“ (Errichtungsgesetz d-NRW AöR) vom 25.10.2016) rückwirkend zum 01.01.2017 der d-NRW AöR bei. Der Bürgermeister wird bevollmächtigt, die Beitrittserklärung zur d-NRW AöR zu unterzeichnen. 2. Die Haushaltsmittel in Höhe von 1.000,00 Euro (= Stammkapital der beitretenden Gemeinde im Sinne des § 4 Errichtungsgesetz d-NRW AöR) werden entsprechend bereitgestellt.