Daten
Kommune
Jülich
Größe
79 kB
Datum
29.03.2017
Erstellt
04.04.17, 12:00
Aktualisiert
04.04.17, 12:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Jülich, 4. April 2017
Der Bürgermeister
Auszug
aus der Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
am 29.03.2017 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich
6.
Beitritt der Stadt Jülich zur d-NRW AöR
(Vorlagen-Nr.106/2017)
StV Garding erkundigt sich, ob der Beitritt zur d-NRW AöR eine Umlagefinanzierung
impliziert und wie sich die Finanzierung neben der einmaligen Stammkapitaleinlage
darstellt. Herr Schumacher kann eine Umlagefinanzierung verneinen und sagt zu, die
Frage zur Finanzierung bis zur Sitzung des Stadtrates zu klären.
Beschlussentwurf:
Einstimmig, Enthaltungen: 0
1. Die Stadt Jülich tritt gem. § 2 des Gesetzes über die Errichtung einer Anstalt des
öffentlichen Rechts „d-NRW AöR“ (Errichtungsgesetz d-NRW AöR) vom
25.10.2016) rückwirkend zum 01.01.2017 der d-NRW AöR bei. Der
Bürgermeister wird bevollmächtigt, die Beitrittserklärung zur d-NRW AöR zu
unterzeichnen.
2. Die Haushaltsmittel in Höhe von 1.000,00 Euro (= Stammkapital der beitretenden
Gemeinde im Sinne des § 4 Errichtungsgesetz d-NRW AöR) werden entsprechend
bereitgestellt.