Daten
Kommune
Jülich
Größe
10 kB
Datum
19.01.2017
Erstellt
20.02.17, 09:04
Aktualisiert
20.02.17, 09:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Jülich, 20. Februar 2017
Der Bürgermeister
Auszug
aus der Niederschrift über die Sitzung des Stadtrates
am 19.01.2017 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich
1.1
Antrag der RWE Power AG auf Plangenehmigung gem. § 68 Wasserhaushaltsgesetz für
die Herstellung und Ausgestaltung einer Flachwasserzone sowie Antrag auf Erteilung
einer wasserrechtlichen Erlaubnis nach § 8 Wasserhaushaltsgesetz zur Einleitung von
Sümpfungswasser für die Erstbefüllung und unterstützende Speisung der
Flachwasserzone
(Vorlagen-Nr.10/2017)
Mitteilung:
Die Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW, hat die von
der RWE Power AG am 13.6.2016 beantragte Plangenehmigung gem. § 68
Wasserhaushaltsgesetz für die
Herstellung und Ausgestaltung einer Flachwasserzone sowie den Antrag auf Erteilung
einer wasserrechtlichen Erlaubnis nach § 8 Wasserhaushaltsgesetz zur Einleitung von
Sümpfungswasser für die Erstbefüllung und unterstützende Speisung der
Flachwasserzone mit Schreiben vom 6.12.2016 mit der Bitte um Stellungnahme bis zum
1.2.2017 zugesandt.
Dieser Antrag wird gemäß Nebenbestimmung 4.1 der 2. Änderung des
Rahmenbetriebsplans für den Tagebau Inden gefordert. Im Zuge der fortschreitenden
Wiedernutzbarmachung des Tagebaus Inden soll mit zeitlichem Vorlauf zum Restsee
Inden die Herstellung einer etwa 6 ha großen Flachwasserzone erfolgen. Diese befindet
sich im nordwestlichen Auslaufbereich des späteren Restsees und wird nach 2055 in
diesen integriert.
Gemäß Braunkohlenplan Inden soll die Flachwasserzone neben der neuen Inde, dem
Blausteinsee und insbesondere für den entfallenden Lucherberger See rechtzeitig
ökologische Funktionen übernehmen. Die Speisung erfolgt durch Niederschlagswasser
bzw. in Trockenperioden durch Einleitung von Sümpfungswässern. Der Bau der
erforderlichen Druckrohrleitung wird in einem gesonderten Sonderbetriebsplanverfahren
beantragt. Die Stadt Jülich hat keine Bedenken gegen die geplante Maßnahme.