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Beschlusstext (Antrag der RWE Power AG auf Plangenehmigung gem. § 68 Wasserhaushaltsgesetz für die Herstellung und Ausgestaltung einer Flachwasserzone sowie Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis nach § 8 Wasserhaushaltsgesetz zur Einleitung von Sümpfungswasser für die Erstbefüllung und unterstützende Speisung der Flachwasserzone)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
10 kB
Datum
19.01.2017
Erstellt
20.02.17, 09:04
Aktualisiert
20.02.17, 09:04
Beschlusstext (Antrag der RWE Power AG auf Plangenehmigung gem. § 68 Wasserhaushaltsgesetz für die Herstellung und Ausgestaltung einer Flachwasserzone sowie Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis nach § 8 Wasserhaushaltsgesetz zur Einleitung von Sümpfungswasser für die Erstbefüllung und unterstützende Speisung der Flachwasserzone)

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Stadt Jülich Jülich, 20. Februar 2017 Der Bürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Stadtrates am 19.01.2017 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich 1.1 Antrag der RWE Power AG auf Plangenehmigung gem. § 68 Wasserhaushaltsgesetz für die Herstellung und Ausgestaltung einer Flachwasserzone sowie Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis nach § 8 Wasserhaushaltsgesetz zur Einleitung von Sümpfungswasser für die Erstbefüllung und unterstützende Speisung der Flachwasserzone (Vorlagen-Nr.10/2017) Mitteilung: Die Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW, hat die von der RWE Power AG am 13.6.2016 beantragte Plangenehmigung gem. § 68 Wasserhaushaltsgesetz für die Herstellung und Ausgestaltung einer Flachwasserzone sowie den Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis nach § 8 Wasserhaushaltsgesetz zur Einleitung von Sümpfungswasser für die Erstbefüllung und unterstützende Speisung der Flachwasserzone mit Schreiben vom 6.12.2016 mit der Bitte um Stellungnahme bis zum 1.2.2017 zugesandt. Dieser Antrag wird gemäß Nebenbestimmung 4.1 der 2. Änderung des Rahmenbetriebsplans für den Tagebau Inden gefordert. Im Zuge der fortschreitenden Wiedernutzbarmachung des Tagebaus Inden soll mit zeitlichem Vorlauf zum Restsee Inden die Herstellung einer etwa 6 ha großen Flachwasserzone erfolgen. Diese befindet sich im nordwestlichen Auslaufbereich des späteren Restsees und wird nach 2055 in diesen integriert. Gemäß Braunkohlenplan Inden soll die Flachwasserzone neben der neuen Inde, dem Blausteinsee und insbesondere für den entfallenden Lucherberger See rechtzeitig ökologische Funktionen übernehmen. Die Speisung erfolgt durch Niederschlagswasser bzw. in Trockenperioden durch Einleitung von Sümpfungswässern. Der Bau der erforderlichen Druckrohrleitung wird in einem gesonderten Sonderbetriebsplanverfahren beantragt. Die Stadt Jülich hat keine Bedenken gegen die geplante Maßnahme.