Daten
Kommune
Jülich
Größe
16 kB
Datum
20.01.2014
Erstellt
21.02.14, 17:04
Aktualisiert
21.02.14, 17:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Jülich, 21. Februar 2014
Der Bürgermeister
Auszug
aus der Niederschrift über die Sitzung des Bürgerausschusses
am 20.01.2014 im Kleinen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich
4.
Bürgerantrag 8/2013 - Winterdienst Wohngebiet "Baugebiet Trierer Straße"
(Vorlagen-Nr.7/2014)
Die Ausschussvorsitzende stellt den Antrag vor und erteilt dem Antragsteller Dr. Burck
das Wort, um diesen zu begründen. Er verweist darauf, dass in der Satzung aus 1984 die
aufgeführten Straßen in den städtischen Winterdienst einbezogen waren, während sie nun
nicht mehr aufgeführt sind. Die Anwohner seien bereit, die Straßenreinigung weiter
vorzunehmen, sehen allerdings hinsichtlich des Winterdienstes eine Benachteiligung
gegenüber anderen verkehrsberuhigten Bereichen in der Stadt Jülich. Wann die Änderung
der Satzung vorgenommen wurde, sei nicht nachvollziehbar, er vermute, dass sie
zwischen 1985 und 2000 stattgefunden habe. Daher wird durch die aufgeführten
Anwohner diesbezüglich eine Wiederaufnahme der benannten Straßen in die
Straßenreinigungssatzung beantragt.
Frau Haffner teilt mit, dass eine abschließende Klärung noch nicht erfolgen konnte.
Bisher aber festgestellt wurde, dass im Sommer 1994 die Straßenreinigung und der
Winterdienst eingestellt wurden. Die Straßenreinigung sei aufgrund des verlegten
Pflasters und der Verfugung eingestellt worden. Auch durch das Befahren mit einem
Schneepflug könne die Oberfläche des Pflasters beschädigt werden. Hinsichtlich der
Gleichbehandlung erklärt sie, dass eine Gebührenbefreiung besteht, da Straßenreinigung
und Winterdienst nicht durchgeführt werden, während Anwohner anderer Straßen
Gebühren zahlen, ein Winterdienst aufgrund der Prioritäten aber nicht stattfindet. Eine
Wiederaufnahme des Winterdienstes würde somit nicht bedeuten, dass dieser auch
durchgeführt würde. Ergänzend teilt sie mit, dass derzeit unabhängig von dem
vorgelegten Antrag eine Überarbeitung der Satzung erfolgt, da es Änderungen in der
Rechtsprechung gibt und eine Gebührengerechtigkeit erreicht werden soll. Der
vorliegende Antrag könne hierbei Berücksichtigung finden.
Dr. Burck erklärt, dass die Straßenreinigung bereits in der Satzung aus 1984 nicht mehr
vorgesehen war. Er könne auch den Unterschied des verlegten Pflasters und der
Verfugung zu dem bzw. der in der Friedrich-Lau-Straße nicht erkennen, da es identisch
sei. Er möchte einen Beschluss des Rates hinsichtlich der Aufnahme des Winterdienstes
zum baldmöglichsten Zeitpunkt, sodass eine Gleichbehandlung zwischen den Straßen
erfolgt und nicht auf eine Überarbeitung der Satzung warten.
StV Cremerius erkundigt sich, wo die Grenzen hinsichtlich des Winterdienstes der
Anwohner liegen, da eine Abgrenzung zwischen Straße und Bürgersteig nicht besteht.
Herr Kuhn (Anwohner) erklärt hierzu, dass das Wohngebiet ca. 1982/1983 erst auf
Antrag der Anwohner zu einem verkehrsberuhigten Bereich in der derzeitigen
gepflasterten Form ausgebaut worden ist. Der Bürger ist verpflichtet in dem gesamten
Bereich 2 m frei zu halten. Eine Einstellung des Winterdienstes sei damals erfolgt, da die
Kapazität des Bauhofes diesen nicht mehr zuließ. Da Teilstücke in diesem Bereich aber
durch den Bauhof von Hand abgestreut werden müssten, wäre der Schneepflug ohnehin
in dem betreffenden Gebiet unterwegs, sodass nur das Schild herunter gelassen werden
müsse. Er erklärt, dass zurzeit eine Gebührenbefreiung bestehe, diese aber gerne
übernommen würden.
Nach der anschließenden Diskussion über die bestehenden verkehrsberuhigten Bereiche
und deren Aufführung in der Satzung hinsichtlich des Winterdienstes ergibt sich die
Frage, wann mit einer überarbeitenden Satzung und einer Aufnahme des besagten
Bereiches zu rechnen sei.
Frau Haffner erklärt hierzu, dass die notwendigen Ermittlungen erfolgen und eine
Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes in Arbeit ist. Durch die anstehende
Wahl, würde eine Einbringung eines Satzungsentwurfes, wahrscheinlich nicht mehr in
den derzeitigen Rat erfolgen, sondern, vor dem kommenden Winter, in den neu gewählten
Rat.
Anschließend ergibt sich die Frage nach der Haftung. Frau Haffner erklärt, dass
derjenige, der zum Winterdienst verpflichtet ist auch haftet.
Die Ausschussvorsitzende fasst zusammen, dass eine Empfehlung zur Satzungsänderung
in den Hauptausschuss bzw. den zuständigen Ausschuss erfolgen kann und anschließend
eine Einbringung in die nächste Ratssitzung erfolgt. Die andere Möglichkeit sei zunächst
abzuwarten bis die überarbeitete Mustersatzung vorliegt und den Antrag bei der
Neuaufstellung der städtischen Satzung zu berücksichtigen.
Anschließend wird über die erste Möglichkeit abgestimmt, die besagten Straßen wieder in
die Satzung für den Winterdienst aufzunehmen. Mit dem Hinweis, dass die
entsprechenden Gebühren zu zahlen sind und unter der Voraussetzung, dass eine
Durchführung nach Prioritätenliste erfolgt.
Beschluss:
einstimmig
Der Antrag wird in den nächsten Hauptausschuss verwiesen. Die aufgeführten Straßen
sollen wieder in die Anlage der Satzung für den Winterdienst aufgenommen werden. Mit
dem Hinweis, dass die entsprechenden Gebühren zu zahlen sind und die Durchführung
nach Prioritätenliste erfolgt.
Beschluss der Sitzung des Bürgerausschusses vom 20.01.2014
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