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Beschlusstext (Bürgerantrag 8/2013 - Winterdienst Wohngebiet "Baugebiet Trierer Straße")

Daten

Kommune
Jülich
Größe
16 kB
Datum
20.01.2014
Erstellt
21.02.14, 17:04
Aktualisiert
21.02.14, 17:04
Beschlusstext (Bürgerantrag 8/2013 - Winterdienst Wohngebiet "Baugebiet Trierer Straße") Beschlusstext (Bürgerantrag 8/2013 - Winterdienst Wohngebiet "Baugebiet Trierer Straße")

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Stadt Jülich Jülich, 21. Februar 2014 Der Bürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Bürgerausschusses am 20.01.2014 im Kleinen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich 4. Bürgerantrag 8/2013 - Winterdienst Wohngebiet "Baugebiet Trierer Straße" (Vorlagen-Nr.7/2014) Die Ausschussvorsitzende stellt den Antrag vor und erteilt dem Antragsteller Dr. Burck das Wort, um diesen zu begründen. Er verweist darauf, dass in der Satzung aus 1984 die aufgeführten Straßen in den städtischen Winterdienst einbezogen waren, während sie nun nicht mehr aufgeführt sind. Die Anwohner seien bereit, die Straßenreinigung weiter vorzunehmen, sehen allerdings hinsichtlich des Winterdienstes eine Benachteiligung gegenüber anderen verkehrsberuhigten Bereichen in der Stadt Jülich. Wann die Änderung der Satzung vorgenommen wurde, sei nicht nachvollziehbar, er vermute, dass sie zwischen 1985 und 2000 stattgefunden habe. Daher wird durch die aufgeführten Anwohner diesbezüglich eine Wiederaufnahme der benannten Straßen in die Straßenreinigungssatzung beantragt. Frau Haffner teilt mit, dass eine abschließende Klärung noch nicht erfolgen konnte. Bisher aber festgestellt wurde, dass im Sommer 1994 die Straßenreinigung und der Winterdienst eingestellt wurden. Die Straßenreinigung sei aufgrund des verlegten Pflasters und der Verfugung eingestellt worden. Auch durch das Befahren mit einem Schneepflug könne die Oberfläche des Pflasters beschädigt werden. Hinsichtlich der Gleichbehandlung erklärt sie, dass eine Gebührenbefreiung besteht, da Straßenreinigung und Winterdienst nicht durchgeführt werden, während Anwohner anderer Straßen Gebühren zahlen, ein Winterdienst aufgrund der Prioritäten aber nicht stattfindet. Eine Wiederaufnahme des Winterdienstes würde somit nicht bedeuten, dass dieser auch durchgeführt würde. Ergänzend teilt sie mit, dass derzeit unabhängig von dem vorgelegten Antrag eine Überarbeitung der Satzung erfolgt, da es Änderungen in der Rechtsprechung gibt und eine Gebührengerechtigkeit erreicht werden soll. Der vorliegende Antrag könne hierbei Berücksichtigung finden. Dr. Burck erklärt, dass die Straßenreinigung bereits in der Satzung aus 1984 nicht mehr vorgesehen war. Er könne auch den Unterschied des verlegten Pflasters und der Verfugung zu dem bzw. der in der Friedrich-Lau-Straße nicht erkennen, da es identisch sei. Er möchte einen Beschluss des Rates hinsichtlich der Aufnahme des Winterdienstes zum baldmöglichsten Zeitpunkt, sodass eine Gleichbehandlung zwischen den Straßen erfolgt und nicht auf eine Überarbeitung der Satzung warten. StV Cremerius erkundigt sich, wo die Grenzen hinsichtlich des Winterdienstes der Anwohner liegen, da eine Abgrenzung zwischen Straße und Bürgersteig nicht besteht. Herr Kuhn (Anwohner) erklärt hierzu, dass das Wohngebiet ca. 1982/1983 erst auf Antrag der Anwohner zu einem verkehrsberuhigten Bereich in der derzeitigen gepflasterten Form ausgebaut worden ist. Der Bürger ist verpflichtet in dem gesamten Bereich 2 m frei zu halten. Eine Einstellung des Winterdienstes sei damals erfolgt, da die Kapazität des Bauhofes diesen nicht mehr zuließ. Da Teilstücke in diesem Bereich aber durch den Bauhof von Hand abgestreut werden müssten, wäre der Schneepflug ohnehin in dem betreffenden Gebiet unterwegs, sodass nur das Schild herunter gelassen werden müsse. Er erklärt, dass zurzeit eine Gebührenbefreiung bestehe, diese aber gerne übernommen würden. Nach der anschließenden Diskussion über die bestehenden verkehrsberuhigten Bereiche und deren Aufführung in der Satzung hinsichtlich des Winterdienstes ergibt sich die Frage, wann mit einer überarbeitenden Satzung und einer Aufnahme des besagten Bereiches zu rechnen sei. Frau Haffner erklärt hierzu, dass die notwendigen Ermittlungen erfolgen und eine Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes in Arbeit ist. Durch die anstehende Wahl, würde eine Einbringung eines Satzungsentwurfes, wahrscheinlich nicht mehr in den derzeitigen Rat erfolgen, sondern, vor dem kommenden Winter, in den neu gewählten Rat. Anschließend ergibt sich die Frage nach der Haftung. Frau Haffner erklärt, dass derjenige, der zum Winterdienst verpflichtet ist auch haftet. Die Ausschussvorsitzende fasst zusammen, dass eine Empfehlung zur Satzungsänderung in den Hauptausschuss bzw. den zuständigen Ausschuss erfolgen kann und anschließend eine Einbringung in die nächste Ratssitzung erfolgt. Die andere Möglichkeit sei zunächst abzuwarten bis die überarbeitete Mustersatzung vorliegt und den Antrag bei der Neuaufstellung der städtischen Satzung zu berücksichtigen. Anschließend wird über die erste Möglichkeit abgestimmt, die besagten Straßen wieder in die Satzung für den Winterdienst aufzunehmen. Mit dem Hinweis, dass die entsprechenden Gebühren zu zahlen sind und unter der Voraussetzung, dass eine Durchführung nach Prioritätenliste erfolgt. Beschluss: einstimmig Der Antrag wird in den nächsten Hauptausschuss verwiesen. Die aufgeführten Straßen sollen wieder in die Anlage der Satzung für den Winterdienst aufgenommen werden. Mit dem Hinweis, dass die entsprechenden Gebühren zu zahlen sind und die Durchführung nach Prioritätenliste erfolgt. Beschluss der Sitzung des Bürgerausschusses vom 20.01.2014 Seite 2