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Beschlusstext (Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Jülich vom 30.10.2009 (Stand vom 25.09.2014))

Daten

Kommune
Jülich
Größe
82 kB
Datum
25.06.2015
Erstellt
01.10.15, 12:19
Aktualisiert
01.10.15, 12:19
Beschlusstext (Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Jülich vom 30.10.2009 (Stand vom 25.09.2014))

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Stadt Jülich Jülich, 1. Oktober 2015 Der Bürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Stadtrates am 25.06.2015 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich 4. Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Jülich vom 30.10.2009 (Stand vom 25.09.2014) (Vorlagen-Nr.159/2015) StV Capellmann regt an, den Beschlussentwurf zu § 27 Abs.3 zum besseren Verständnis um den Halbsatz „…und die Beschlussunfähigkeit festgestellt worden sein,“ zu ergänzen. Der Rat schließt sich diesem Vorschlag an. Es wird sodann über den Beratungspunkt mit den v.g. Änderungen abgestimmt. Beschluss: Einstimmig, Enthaltungen: 0 Der Rat beschließt die Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Jülich wie folgt: § 1 Abs. 1 Satz 1 Die Bürgermeisterin bzw. der Bürgermeister - im Falle ihrer / seiner Verhinderung die / der allgemeine Vertreter(in) - beruft den Rat ein, so oft es die Geschäftslage erfordert, jedoch soll er den Rat wenigstens alle zwei Monate einberufen. § 24 Abs. 3 Satz 3 (neu) Zu den Aufgaben der Schriftführung gehören insbesondere: a) die Unterstützung der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters in geschäftsmäßiger Hinsicht bei der Vorbereitung und der Durchführung von Sitzungen b) die Überwachung des Wahl- und Abstimmungsverfahrens und die Feststellung des Stimmergebnisses , c) die Anfertigung der Niederschriften über die Sitzungen. § 27 Abs. 3 Die Beschlussfähigkeit von Ausschüssen ist über § 8 Abs. 1 Satz 2 dieser Geschäftsordnung hinaus nur dann gegeben, wenn die Zahl der anwesenden Ratsmitglieder die Zahl der anwesenden sachkundigen Bürgerinnen bzw. Bürger (stimmberechtigte Ausschussmitglieder nach § 58 Abs. 3 GO) übersteigt. Sollte der Ausschuss nicht beschlussfähig sein und die Beschlussunfähigkeit festgestellt worden sein, ist ein neuer Termin anzusetzen. Ausschüsse gelten auch insoweit als beschlussfähig, solange ihre Beschlussunfähigkeit nicht festgehalten ist.