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Beschlusstext (Bürgerantrag 20/2010 - Gestaltung des Rurdamms)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
67 kB
Datum
25.10.2010
Erstellt
14.01.11, 18:11
Aktualisiert
14.01.11, 18:11
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Stadt Jülich Jülich, 14. Januar 2011 Der Bürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung am 25.10.2010 im Kleinen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich 7. Bürgerantrag 20/2010 (Dr. Elsen u.a.) - Gestaltung des Rurdamms (Vorlage-Nr. 545/2010) Beschluss der Sitzung vom 25.10.2010 Seite 2 Die Vorsitzende erklärt, dass das Schreiben des Dr. Elsen aufgrund der zu geringen Anzahl an Unterzeichnern nicht den formellen Voraussetzungen des § 26 Abs. 4 der GO NRW entspreche und damit nicht als Bürgerbegehren behandelt werden könne. Stattdessen werde es als Anregung/Beschwerden gemäß § 24 der GO NRW angesehen. Der Antragsteller stimmt dieser Vorgehensweise zu. Weiterhin schlägt die Vorsitzende aufgrund der unterschiedlichen Themenaspekte vor, den Antrag in zwei Bereiche zu unterteilen und hierüber separat zu beraten respektive zu beschließen: I. Ersatzbepflanzung des Rurdamms mit Silberlinde und II. Zustand des Rurdamms Hierüber besteht Einvernehmen im Bürgerausschuss. Die Vorsitzende ruft daher zunächst den Punkt I auf. Frau Haffner gibt hierzu die Stellungnahme des Tiefbauamts wieder: Bei der fraglichen Maßnahme Rurdamm handelt es sich nicht um eine städtische, sondern um eine durch RWE Power geplante und finanzierte Maßnahme auf städtischem Gebiet. Zwingend erforderlich für die Maßnahme war ein landschaftspflegerischer Begleitplan in Abstimmung mit dem Wasserverband Eifel-Rur und der Unteren Landschaftsbehörde. Dieser schreibt zwingend eine Ersatzbepflanzung für den Wegfall der Kastanien vor. Genehmigungsbehörde ist die untere Landschaftsbehörde. Es sei noch darauf hingewiesen, dass im letzten Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss die Verwaltung gebeten wurde darauf hinzuwirken, dass speziell in diesem Fall die Silberlinde dort als Alleenbepflanzung bepflanzt werden soll. Der Antragsteller Dr. Elsen erhält das Wort und bekräftigt, dass die Maßnahme – wie im Antrag ausführlich erläutert – widersinnig sei. Außerdem sei der Antrag nicht so zu verstehen, dass er sich grundsätzlich gegen eine Neubepflanzung wende. Solange jedoch die Infektionsgefahr fortbestehe, sei eine Anpflanzung von neuen Bäumen nicht sinnvoll. Frau Haffner erläutert, dass der zuvor erwähnte landschaftspflegerische Begleitplan Gesetzescharakter habe und insoweit umzusetzen sei. StV Lohn erklärt, dass er den Antrag so verstehe, dass die Wiederbepflanzung nicht grundsätzlich abgelehnt werde, sondern der Zeitpunkt umstritten ist. Solange es noch eine Bepflanzung mit Kastanien und einen Krankheitsherd für eine etwaige Neubepflanzung gäbe, mache auch die Anpflanzung der Silberlinde keinen Sinn. Herr Riebe (Zuschauer und stlv. SB) erhält das Wort und erläutert, dass die Silberlinde sehr resistent gegen Krankheitserreger sei. Daher sei auch ein entsprechender Antrag im PUB gestellt und positiv beschieden worden. Betroffene Anwohner monieren, dass ein Gesamtkonzept fehle. StVe Keppel unterstützt die Forderung nach einem Gesamtkonzept, welches unter Beachtung aller Faktoren und unter Beteiligung des Umweltbeirats entwickelt werden müsse. StV Lohn ergänzt, dass die Verwaltung einen Vorschlag unterbreiten müsse, wie mit dem Problem umzugehen sei, d.h. auch zu klären, wann eine Wiederbepflanzung sinnvoll sei. Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, leitet die Vorsitzende zu Punkt II über. Beschluss der Sitzung vom 25.10.2010 Mehrere Anwohner beklagen den untragbaren Zustand des Rurdamms, wie er im Antrag richtig wiedergegeben sei (wilde Müllkippen, entsorgte Fahrräder, Einkaufswagen usw.) und Seite 3 Beschluss der Sitzung vom 25.10.2010 Seite 4