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Beschlusstext (Bürgerantrag 22/2010 a) Verwaltungsvorlagen Sitzungsprotokolle b) Handhabung der Bürgeranträge c) Müllsatzung d) Katzensteuer)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
79 kB
Datum
25.10.2010
Erstellt
14.01.11, 18:11
Aktualisiert
14.01.11, 18:11
Beschlusstext (Bürgerantrag 22/2010 
a) Verwaltungsvorlagen Sitzungsprotokolle
b) Handhabung der Bürgeranträge
c) Müllsatzung
d) Katzensteuer) Beschlusstext (Bürgerantrag 22/2010 
a) Verwaltungsvorlagen Sitzungsprotokolle
b) Handhabung der Bürgeranträge
c) Müllsatzung
d) Katzensteuer) Beschlusstext (Bürgerantrag 22/2010 
a) Verwaltungsvorlagen Sitzungsprotokolle
b) Handhabung der Bürgeranträge
c) Müllsatzung
d) Katzensteuer) Beschlusstext (Bürgerantrag 22/2010 
a) Verwaltungsvorlagen Sitzungsprotokolle
b) Handhabung der Bürgeranträge
c) Müllsatzung
d) Katzensteuer)

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Jülich, 14. Januar 2011 Der Bürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung am 25.10.2010 im Kleinen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich 9. Bürgerantrag 22/2010 (K. Pfeiffer) a) Verwaltungsvorlagen Sitzungsprotokolle b) Handhabung der Bürgeranträge c) Müllsatzung d) Katzensteuer (Vorlage-Nr. 558/2010) Beschluss der Sitzung vom 25.10.2010 Seite 2 Die Vorsitzende schlägt vor, die Unterpunkte einzeln zu beraten und zu beschließen. Hierüber besteht Einvernehmen im Bürgerausschuss. Die Vorsitzende ruft den ersten Antragspunkt auf und erteilt dem Antragsteller das Wort, um seinen Antrag vorzutragen. Frau Haffner erläutert hierauf, dass auf Beschluss des Stadtrats die Niederschriften vor Veröffentlichung durch das jeweilige Gremium zu genehmigen sind. Sinn und Zweck des in allen Ausschüssen bzw. dem Rat vorhandenen Beratungspunktes „Kenntnisnahme und Genehmigung“ der Niederschrift sei es, den Inhalt der Niederschrift abzustimmen bzw. festzuschreiben. Erst danach könne eine Veröffentlichung erfolgen. Ein Beifügen der Niederschriftenentwürfe als Anlage ist daher nur für die jeweiligen Gremienmitglieder vorgesehen. Im öffentlich zugänglichen Ratsinformationssystem sind die Anlagen entsprechend zu entfernen. Der Antragsteller fragt, wieso aber auch die abgestimmten Niederschriften der 3., 4. und 5. Sitzung nicht im Internet zu finden seien. Frau Haffner sagt zu, dies zu prüfen. Die Vorsitzende ruft den zweiten Antragspunkt auf und erteilt dem Antragsteller das Wort, um seinen Antrag vorzutragen. Frau Haffner erläutert hierzu, dass die Antragsteller grundsätzlich. keine Rederecht bzw. Recht auf Vorstellung ihres Antrags haben. Einzig wenn der Ausschuss ergänzende Erläuterungen wünscht, kann den Antragstellers das Wort erteilt werden. Ein Beschluss, den Antragstellern grundsätzlich das Recht einzuräumen, ihre Anträge selbst vorzutragen ist rechtlich nicht möglich. Die Vorsitzende weit darauf hin, dass auch der Info-Flyer zum Bürgerausschuss darauf hinweise, dass dem Antragsteller diese Möglichkeit gegeben werden „kann“. Die Vorsitzende ruft den dritten Antragspunkt auf. Der Antragsteller erhält das Wort und erklärt, dass die Kosten nicht verursachergerecht umgelegt worden sind und die Jülicher Bürger somit durch die Müllsatzung bzw. die Gebührenordnung mit fast 1 Mio. EUR mehr belastet worden sind. Frau Haffner erklärt, dass die geänderte Abfallsatzung in der letzten Sitzung des Rates beschlossen wurde und die entsprechende Gebührensatzung in Vorbereitung für die nächste Sitzungsrunde sei. Die Vorsitzende ruft den vierten Antragspunkt auf und erteilt dem Antragsteller das Wort. Herr Pfeiffer erläutert, dass die beantragte Katzensteuer eine Verhaltensänderung der Katzenfütterer herbeiführen soll, indem solche Einwohner, die Katzen füttern, so gesteuert werden, dass die auch den verursachten Kot ordnungsgemäß entsorgen. Frau Haffner erklärt, dass die Einführung einer solchen Steuer rechtlich kaum umsetzbar sei. Auch gerichtliche Entscheidungen zu diesem Thema lägen bisher noch nicht vor. Bei einer Recherche sei sie jedoch auf andere Ansätze gestoßen, die geschilderten Probleme Beschluss der Sitzung vom 25.10.2010 Seite 3 zu lösen. Andere Kommunen wie z.B. Delmenhorst hätten eine ordnungsbehördliche Verordnung für eine Kastrations- u. Kennzeichnungspflicht von Katzen erlassen, die sich außerhalb der Wohnungen ihrer Halter frei bewegen. Beschluss der Sitzung vom 25.10.2010 Seite 4