Daten
Kommune
Jülich
Größe
79 kB
Datum
25.10.2010
Erstellt
14.01.11, 18:11
Aktualisiert
14.01.11, 18:11
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Jülich, 14. Januar 2011
Der Bürgermeister
Auszug
aus der Niederschrift über die Sitzung
am 25.10.2010 im Kleinen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich
9.
Bürgerantrag 22/2010 (K. Pfeiffer)
a) Verwaltungsvorlagen Sitzungsprotokolle
b) Handhabung der Bürgeranträge
c) Müllsatzung
d) Katzensteuer
(Vorlage-Nr. 558/2010)
Beschluss der Sitzung vom 25.10.2010
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Die Vorsitzende schlägt vor, die Unterpunkte einzeln zu beraten und zu beschließen.
Hierüber besteht Einvernehmen im Bürgerausschuss.
Die Vorsitzende ruft den ersten Antragspunkt auf und erteilt dem Antragsteller das Wort, um
seinen Antrag vorzutragen.
Frau Haffner erläutert hierauf, dass auf Beschluss des Stadtrats die Niederschriften vor
Veröffentlichung durch das jeweilige Gremium zu genehmigen sind. Sinn und Zweck des in
allen Ausschüssen bzw. dem Rat vorhandenen Beratungspunktes „Kenntnisnahme und
Genehmigung“ der Niederschrift sei es, den Inhalt der Niederschrift abzustimmen bzw.
festzuschreiben. Erst danach könne eine Veröffentlichung erfolgen. Ein Beifügen der
Niederschriftenentwürfe als Anlage ist daher nur für die jeweiligen Gremienmitglieder
vorgesehen. Im öffentlich zugänglichen Ratsinformationssystem sind die Anlagen
entsprechend zu entfernen.
Der Antragsteller fragt, wieso aber auch die abgestimmten Niederschriften der 3., 4. und 5.
Sitzung nicht im Internet zu finden seien.
Frau Haffner sagt zu, dies zu prüfen.
Die Vorsitzende ruft den zweiten Antragspunkt auf und erteilt dem Antragsteller das Wort,
um seinen Antrag vorzutragen.
Frau Haffner erläutert hierzu, dass die Antragsteller grundsätzlich. keine Rederecht bzw.
Recht auf Vorstellung ihres Antrags haben. Einzig wenn der Ausschuss ergänzende
Erläuterungen wünscht, kann den Antragstellers das Wort erteilt werden. Ein Beschluss, den
Antragstellern grundsätzlich das Recht einzuräumen, ihre Anträge selbst vorzutragen ist
rechtlich nicht möglich.
Die Vorsitzende weit darauf hin, dass auch der Info-Flyer zum Bürgerausschuss darauf
hinweise, dass dem Antragsteller diese Möglichkeit gegeben werden „kann“.
Die Vorsitzende ruft den dritten Antragspunkt auf.
Der Antragsteller erhält das Wort und erklärt, dass die Kosten nicht verursachergerecht
umgelegt worden sind und die Jülicher Bürger somit durch die Müllsatzung bzw. die
Gebührenordnung mit fast 1 Mio. EUR mehr belastet worden sind.
Frau Haffner erklärt, dass die geänderte Abfallsatzung in der letzten Sitzung des Rates
beschlossen wurde und die entsprechende Gebührensatzung in Vorbereitung für die nächste
Sitzungsrunde sei.
Die Vorsitzende ruft den vierten Antragspunkt auf und erteilt dem Antragsteller das Wort.
Herr Pfeiffer erläutert, dass die beantragte Katzensteuer eine Verhaltensänderung der
Katzenfütterer herbeiführen soll, indem solche Einwohner, die Katzen füttern, so gesteuert
werden, dass die auch den verursachten Kot ordnungsgemäß entsorgen.
Frau Haffner erklärt, dass die Einführung einer solchen Steuer rechtlich kaum umsetzbar sei.
Auch gerichtliche Entscheidungen zu diesem Thema lägen bisher noch nicht vor.
Bei einer Recherche sei sie jedoch auf andere Ansätze gestoßen, die geschilderten Probleme
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zu lösen. Andere Kommunen wie z.B. Delmenhorst hätten eine ordnungsbehördliche
Verordnung für eine Kastrations- u. Kennzeichnungspflicht von Katzen erlassen, die sich
außerhalb der Wohnungen ihrer Halter frei bewegen.
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