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Beschlusstext (Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlass des Frühlingsfestes (26.März 2017), des Stadtfestes (21.Mai 2017), des Erntedankfestes (8.Oktober 2017) und den Feierlichkeiten Weihnachtsmarkt/Jülich im Advent (17.Dezember 2017) in der Jülicher Innenstadt)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
76 kB
Datum
08.12.2016
Erstellt
20.02.17, 09:04
Aktualisiert
20.02.17, 09:04
Beschlusstext (Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlass des Frühlingsfestes (26.März 2017), des Stadtfestes (21.Mai 2017), des Erntedankfestes (8.Oktober 2017) und den Feierlichkeiten Weihnachtsmarkt/Jülich im Advent (17.Dezember 2017) in der Jülicher Innenstadt)

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Stadt Jülich Jülich, 20. Februar 2017 Der Bürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Stadtrates am 08.12.2016 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich 13. Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlass des Frühlingsfestes (26.März 2017), des Stadtfestes (21.Mai 2017), des Erntedankfestes (8.Oktober 2017) und den Feierlichkeiten Weihnachtsmarkt/Jülich im Advent (17.Dezember 2017) in der Jülicher Innenstadt (Vorlagen-Nr.326/2016) Bürgermeister Fuchs führt aus, dass die Gewerkschaft ver.di trotz mehrmaliger Nachfrage der Verwaltung keine Stellungnahme abgegeben hat. Zudem erklärt er, dass die Werbegemeinschaft an den in der ordnungsbehördlichen Verordnung genannten Terminen festhalten möchte. Beschluss: Einstimmig, Enthaltungen: 1 Der Stadtrat beschließt den Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass wie folgt: „Folgt Wortlaut der ordnungsbehördlichen Verordnung gem. Anlage“