Daten
Kommune
Bedburg
Größe
22 kB
Datum
10.06.2008
Erstellt
22.10.10, 06:39
Aktualisiert
22.10.10, 06:39
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP796/2008
Fachbereich I
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung
10.06.2008
Betreff:
Verkehrsberuhigung Lipp
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung empfiehlt dem Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung der Schließung des
Höhenweges vor der Einmündung Margaretenhöhe vom St.-Ursula-Weg kommend, sowie der
Schließung des Lipper Berges links nach der Querspange Lipper Berg zuzustimmen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Auf Anregung von Herrn Ortsvorsteher Vogelsang soll in Lipp im Bereich der Straßen St.-UrsulaWeg, Höhenweg und Lipper Berg eine Verkehrsberuhigung durchgeführt werden. Dieser Bereich
wird von den Kraftfahrern als Verbindung zwischen Kaster und dem Gewerbegebiet Bedburg,
Adolf-Silverberg-Straße, bzw. Stadtgebiet Bedburg genutzt.Es handelt sich hier um einen Zone-30Bereich, der von der Erkelenzer Straße kommend nur für Anlieger frei ist.
Herr Vogelsang hat daher mit mehreren Anwohnern im Vorfeld Gespräche geführt, wie eine
Reduzierung des Verkehrs in diesem Bereich möglich sein könnte. Hierbei wurden folgende
Varianten erarbeitet.
Variante 1:
Komplette Sperrung des Höhenweges an der Ecke Lipper Berg, sowie komplette Sperrung der
Millendorfer Straße in Höhe der Zufahrt Margaretenhöhe.
Variante 2 a:
Auf dem Lipper Berg wird in Höhe des Höhenweges in Richtung Eifelstraße die Straße mit dem
Verkehrszeichen „Verbot der Einfahrt“ zugemacht. Es wird für die Eifelstraße und den Lipper Berg
eine unechte Einbahnstraße entstehen, d.h. es muss auf dieser Straße immer mit Gegenverkehr
gerechnet werden. Der Verkehr kann hier in Richtung Innenstadt abfließen.
Der St.-Ursula-Weg wird an der Ecke Erkelenzer Straße/Schulpfad ebenfalls durch das
Verkehrszeichen “Verbot der Einfahrt“ zugemacht. Auch hier wird für den St.-Ursula-Weg eine
unechte Einbahnstraße entstehen.
Variante 2 b:
Auf dem Lipper Berg wird von der Querspange aus in Richtung Eifelstraße die Straße mit dem
Verkehrszeichen „Verbot der Einfahrt“ zugemacht. Es wird für die Eifelstraße und den Lipper Berg
eine unechte Einbahnstraße entstehen, d.h. es muss auf dieser Straße immer mit Gegenverkehr
gerechnet werden. Der Verkehr kann hier in Richtung Innenstadt abfließen. Von der Querspange
aus ist nur ein Rechtsabbiegen möglich.
Der St.-Ursula-Weg wird an der Ecke Erkelenzer Straße/Schulpfad ebenfalls durch das
Verkehrszeichen “Verbot der Einfahrt“ zugemacht. Auch hier wird für den St.-Ursula-Weg eine
unechte Einbahnstraße entstehen.
Variante 3:
Sperrung des St.-Ursula-Weges in Höhe des Landwirtes Uerlings, in beiden Richtungen.
Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass Herr Uerlings zustimmt, zukünftig nur noch
Linksabbiegen zu können.
Variante 4:
Der Höhenweg ist nur noch von der Margaretenhöhe aus befahrbar.
Eine Zufahrtsmöglichkeit vom Lipper Berg und vom St.-Ursula-Weg ist nicht mehr gegeben.
Hierüber fließt lediglich der Verkehr ab.
Die Anwohner aus der Straße am Ulmenweg können rechts über den Höhenweg und dann über
die St.-Ursula-Straße abfahren.
Nachdem diese Varianten den Anwohnern in einem Gesprächstermin von Herrn Vogelsang
vorgestellt wurden wurden die Varianten 1, 3 und 4 verworfen.Es blieben die Varianten 2 a und 2 b
im Raum stehen.. Bei weiteren Gesprächen, u.a. mit dem angrenzenden Landwirt auf dem St.Ursula-Weg wurden diese Varianten dahingehend geändert, dass die Sperrung des Lipper Berges
von der Querspange Lipper Berg aus erfolgen soll. Der St.-Ursula-Weg soll in seiner jetztigen
Regelung bestehen bleiben. Auf dem Höhenweg soll vor der Einmündung der Margaretenhöhe
Beschlussvorlage WP7-96/2008
Seite 2
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
vom St.-Ursula-Weg kommend, die Zufahrt zum Lipper Berg durch das Verkehrszeichen 267
„Verbot der Einfahrt“ unterbunden werden. Durch diese beiden Maßnahmen wird der
Schleichverkehrs stark eingeschränkt und die Attraktivität dieser Verkehrsführung unterbunden.
Eine Zählung des Verkehrs auf dem St.-Ursula-Weg in der Zeit vom 19.05.2008, 10.30 Uhr bis
26.05.2008, 9.00 Uhr, hat folgendes Ergebnis ergeben:
Gesamt
Krad
PKW
LKW
LZ
V85
Aus Richtung
5.100
621
4.348
121
10
37
Erkelenzer Straße
Aus Richtung
5.853
406
5.336
111
0
34
Millendorfer Straße
Die Kosten für die Umsetzung der Maßnahmen belaufen sich auf ca. 500,00 €
Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
:
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 03.06.2008
----------------------------------Metzmacher
----------------------------------Naujock
----------------------------------Leveringhaus
Sachbearbeiter(in)
Stellv. Fachbereichsleiter(in)
Fachbereichsleiter
Zur Kenntnis:
---------------------------Koerdt
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP7-96/2008
Seite 3