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Beschlussvorlage (Verkehrsberuhigung Lipp)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
22 kB
Datum
10.06.2008
Erstellt
22.10.10, 06:39
Aktualisiert
22.10.10, 06:39
Beschlussvorlage (Verkehrsberuhigung Lipp) Beschlussvorlage (Verkehrsberuhigung Lipp) Beschlussvorlage (Verkehrsberuhigung Lipp)

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STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP796/2008 Fachbereich I Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung 10.06.2008 Betreff: Verkehrsberuhigung Lipp Beschlussvorschlag: Die Verwaltung empfiehlt dem Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung der Schließung des Höhenweges vor der Einmündung Margaretenhöhe vom St.-Ursula-Weg kommend, sowie der Schließung des Lipper Berges links nach der Querspange Lipper Berg zuzustimmen. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Auf Anregung von Herrn Ortsvorsteher Vogelsang soll in Lipp im Bereich der Straßen St.-UrsulaWeg, Höhenweg und Lipper Berg eine Verkehrsberuhigung durchgeführt werden. Dieser Bereich wird von den Kraftfahrern als Verbindung zwischen Kaster und dem Gewerbegebiet Bedburg, Adolf-Silverberg-Straße, bzw. Stadtgebiet Bedburg genutzt.Es handelt sich hier um einen Zone-30Bereich, der von der Erkelenzer Straße kommend nur für Anlieger frei ist. Herr Vogelsang hat daher mit mehreren Anwohnern im Vorfeld Gespräche geführt, wie eine Reduzierung des Verkehrs in diesem Bereich möglich sein könnte. Hierbei wurden folgende Varianten erarbeitet. Variante 1: Komplette Sperrung des Höhenweges an der Ecke Lipper Berg, sowie komplette Sperrung der Millendorfer Straße in Höhe der Zufahrt Margaretenhöhe. Variante 2 a: Auf dem Lipper Berg wird in Höhe des Höhenweges in Richtung Eifelstraße die Straße mit dem Verkehrszeichen „Verbot der Einfahrt“ zugemacht. Es wird für die Eifelstraße und den Lipper Berg eine unechte Einbahnstraße entstehen, d.h. es muss auf dieser Straße immer mit Gegenverkehr gerechnet werden. Der Verkehr kann hier in Richtung Innenstadt abfließen. Der St.-Ursula-Weg wird an der Ecke Erkelenzer Straße/Schulpfad ebenfalls durch das Verkehrszeichen “Verbot der Einfahrt“ zugemacht. Auch hier wird für den St.-Ursula-Weg eine unechte Einbahnstraße entstehen. Variante 2 b: Auf dem Lipper Berg wird von der Querspange aus in Richtung Eifelstraße die Straße mit dem Verkehrszeichen „Verbot der Einfahrt“ zugemacht. Es wird für die Eifelstraße und den Lipper Berg eine unechte Einbahnstraße entstehen, d.h. es muss auf dieser Straße immer mit Gegenverkehr gerechnet werden. Der Verkehr kann hier in Richtung Innenstadt abfließen. Von der Querspange aus ist nur ein Rechtsabbiegen möglich. Der St.-Ursula-Weg wird an der Ecke Erkelenzer Straße/Schulpfad ebenfalls durch das Verkehrszeichen “Verbot der Einfahrt“ zugemacht. Auch hier wird für den St.-Ursula-Weg eine unechte Einbahnstraße entstehen. Variante 3: Sperrung des St.-Ursula-Weges in Höhe des Landwirtes Uerlings, in beiden Richtungen. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass Herr Uerlings zustimmt, zukünftig nur noch Linksabbiegen zu können. Variante 4: Der Höhenweg ist nur noch von der Margaretenhöhe aus befahrbar. Eine Zufahrtsmöglichkeit vom Lipper Berg und vom St.-Ursula-Weg ist nicht mehr gegeben. Hierüber fließt lediglich der Verkehr ab. Die Anwohner aus der Straße am Ulmenweg können rechts über den Höhenweg und dann über die St.-Ursula-Straße abfahren. Nachdem diese Varianten den Anwohnern in einem Gesprächstermin von Herrn Vogelsang vorgestellt wurden wurden die Varianten 1, 3 und 4 verworfen.Es blieben die Varianten 2 a und 2 b im Raum stehen.. Bei weiteren Gesprächen, u.a. mit dem angrenzenden Landwirt auf dem St.Ursula-Weg wurden diese Varianten dahingehend geändert, dass die Sperrung des Lipper Berges von der Querspange Lipper Berg aus erfolgen soll. Der St.-Ursula-Weg soll in seiner jetztigen Regelung bestehen bleiben. Auf dem Höhenweg soll vor der Einmündung der Margaretenhöhe Beschlussvorlage WP7-96/2008 Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage vom St.-Ursula-Weg kommend, die Zufahrt zum Lipper Berg durch das Verkehrszeichen 267 „Verbot der Einfahrt“ unterbunden werden. Durch diese beiden Maßnahmen wird der Schleichverkehrs stark eingeschränkt und die Attraktivität dieser Verkehrsführung unterbunden. Eine Zählung des Verkehrs auf dem St.-Ursula-Weg in der Zeit vom 19.05.2008, 10.30 Uhr bis 26.05.2008, 9.00 Uhr, hat folgendes Ergebnis ergeben: Gesamt Krad PKW LKW LZ V85 Aus Richtung 5.100 621 4.348 121 10 37 Erkelenzer Straße Aus Richtung 5.853 406 5.336 111 0 34 Millendorfer Straße Die Kosten für die Umsetzung der Maßnahmen belaufen sich auf ca. 500,00 € Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja : Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 03.06.2008 ----------------------------------Metzmacher ----------------------------------Naujock ----------------------------------Leveringhaus Sachbearbeiter(in) Stellv. Fachbereichsleiter(in) Fachbereichsleiter Zur Kenntnis: ---------------------------Koerdt Bürgermeister Beschlussvorlage WP7-96/2008 Seite 3