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Beschlusstext (Stellungnahme der Stadt Jülich zum Antrag der Wintershall Holding GmbH auf Verlängerung der Erlaubnis zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen zu gewerblichen Zwecken in dem Feld "Rheinland")

Daten

Kommune
Jülich
Größe
11 kB
Datum
22.09.2016
Erstellt
17.10.16, 17:01
Aktualisiert
17.10.16, 17:01
Beschlusstext (Stellungnahme der Stadt Jülich zum Antrag der Wintershall Holding GmbH auf Verlängerung der Erlaubnis zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen zu gewerblichen Zwecken in dem Feld "Rheinland")

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Stadt Jülich Jülich, 17. Oktober 2016 Der Bürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau am 22.09.2016 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich 7. Stellungnahme der Stadt Jülich zum Antrag der Wintershall Holding GmbH auf Verlängerung der Erlaubnis zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen zu gewerblichen Zwecken in dem Feld "Rheinland" (Vorlagen-Nr.271/2016) Beschluss: Einstimmig, Enthaltungen: 0 Sofern es sich bei diesem Antrag um die Vorbereitung von Hydraulic Fracturing (Fracking) Maßnahmen handelt, fordert die Stadt Jülich, die Erlaubnis nicht zu verlängern. Schon in der Stellungnahme zum Landesentwicklungsplan hat die Stadt Jülich den Verzicht der Gewinnung von Erdgas durch Fracking gefordert. Die Risiken des Verfahrens sind insbesondere: 1. Der Einsatz unbekannter und zum Teil giftiger, umweltgefährdender Chemikalien. 2. Unfälle und menschliches Versagen, die dazu führen können, dass Boden und Grundwasser verunreinigt werden und Methan in die Atmosphäre gelangt. 3. Fragliche Langzeitsicherheit der Rohre und Zementabdichtungen, was bspw. das Risiko einer Verunreinigung des Grundwassers durch das Frack-Fluid in der Zukunft stark erhöht. 4. Unbekannt hydrogeologische Wegsamkeiten. 5. Die Entsorgung des sog. Flowbacks, die weiterhin ungeklärt ist. So genannte Disposalbohrungen zur Entsorgung des Flowbacks verschärfen die Risiken der Verunreinigung von Untergrund und Wasser. 6. Hoher Wasserverbrauch, der im Allgemeinen auf Oberflächengewässer, BrauchwasserBrunnen oder das lokale Trinkwassernetz zurückgreift und somit in Nutzungskonkurenz stehen kann.