Daten
Kommune
Jülich
Größe
88 kB
Datum
14.09.2017
Erstellt
15.11.17, 12:02
Aktualisiert
05.12.17, 16:56
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Jülich, 5. Dezember 2017
Der Bürgermeister
Auszug
aus der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau
am 14.09.2017 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich
5.
Gasfernleitung der Thyssengas GmbH im Stadtgebiet
Vortrag über Entfernung der Vegetation im Bereich der Leitungstrasse
(Vorlagen-Nr.260/2017)
Der stellv. AV Klems bedankt sich bei Herrn Bedding und Herrn Neuhaus für den
Vortrag.
StV Kolonko-Hinssen merkt an, dass in einer Folie des Vortrages ein Tippfehler ist. Der
Durchmesser eines Baumstammes beträgt nicht wie in der Folie 0,1-0,7cm sondern 0,10,7m.
Des Weitern fragt sie nach, in wie weit die Bewertung der einzelnen Bäume in
Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung schon geschehen ist, bzw. ob es schon
Zwischenergebnisse gibt.
Herr Bedding erläutert, dass Zwischenergebnisse noch nicht vorliegen. Man steige aber
jetzt in die Bewertungen mit den Sachvollständigen ein und die Ergebnisse werden dann
mit der Stadtverwaltung diskutiert. Anschließend wird dann Baumbezogen die Sachlage
besprochen.
StV Kolonko-Hinssen erkundigt sich, ob es hier eine zeitliche Eingrenzung gibt.
Herr Neuhaus beantwortet die Frage damit, dass wenn man zu dem Ergebnis kommt, dass
ein Baum gefällt werden muss, dies natürlich nur von Oktober bis Februar geschehen
kann.
StV Schmitz fragt nach, in welchem Turnus die Baumprüfungen zukünftig gemacht
werden.
Herr Bedding erklärt, dass die Thyssengas GmbH seit 2016 ein Regelwerk hat, das sie in
diesem Zusammenhang nutzen können. Momentan ist man dabei alle Bäume zu
katalogisieren, anschließend wird man dann eine Reihenfolge entwickeln. Er möchte
nochmal festhalten, dass durch das vorhanden sein von Bäumen an
Gashochdruckleitungen keine Risiken entstehen, aber man möchte damit auch langfristige
Entwicklungen in dieser Richtung ausschließen.
StV Gruben erkundigt sich zu dem Thema „Ersatzpflanzungen“ oder Entschädigungen für
die zu fällenden Bäume.
Herr Bedding erläutert, dass dies in Abstimmung mit der Stadtverwaltung besprochen
wird. Hier muss jeder Fall einzeln besprochen werden, da hier verschiedene
Gesichtspunkte, wie z.B. der Standort, städtische oder private Fläche, Alter des Baumes
etc. mit einbezogen werden müssen.
StV Kolonko-Hinssen wirft die Frage auf, ob es bei der Bewertung der Bäume nur um
das Fällen geht oder auch darum evtl. Bäume zu versetzen.
Herr Bedding antwortet hierauf, dass in der Vergangenheit noch keine Bäume versetzt
wurden.
Seines Erachtens ist es gerade bei älteren Bäumen sehr schwierig, ein Überleben des
Baumes nach einer Versetzung zu gewährleisten, da dieser ein sehr verzweigtes
Wurzelwerk hat.
Des Weiteren erklärt Herr Neuhaus, dass man natürlich in bestimmten Fällen überlegen
könnte, einen Wurzelschnitt durchzuführen. Dies würde aber in der Regel auch einen
Kronenschnitt nach sich ziehen, damit das Gefüge wieder passt. Dies passiert aber äußerst
selten, da es hier z.B. passieren könnte, dass sich Pilze in die angeschnitten Wurzeln
setzen oder dass der Baum durch den Schnitt instabil wird.
Es ist ein schwieriges Thema und nur in Einzelanschauung prüfbar.
Der stellv. AV Klems bedankt sich bei Herrn Bedding und Herrn Neuhaus und
verabschiedet sie.
Beschluss:
@BST@
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau vom 14.09.2017
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