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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. A 21 „Komm“ a) Ergebnis aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) b) Ergebnis aus der Behörden- und TÖB-Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) c) Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB))

Daten

Kommune
Jülich
Größe
80 kB
Datum
14.09.2017
Erstellt
15.11.17, 12:02
Aktualisiert
05.12.17, 16:56
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. A 21 „Komm“
a) Ergebnis aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und 2 Baugesetzbuch 
    (BauGB)
b) Ergebnis aus der Behörden- und TÖB-Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 und 2 Baugesetzbuch 
    (BauGB) 
c) Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB))

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Jülich, 5. Dezember 2017 Der Bürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau am 14.09.2017 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich 11. Bebauungsplan Nr. A 21 „Komm“ a) Ergebnis aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) b) Ergebnis aus der Behörden- und TÖB-Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) c) Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) (Vorlagen-Nr.264/2017) StV Kolonko-Hinssen bittet darum über a) und b) gemeinsam und c) getrennt von den anderen beiden Punkten abstimmen zu lassen Beschlussentwurf: a) und b) einstimmig beschlossen c) mit 1 Enthaltung und 1 Gegenstimme mehrheitlich angenommen Zu a) Über die während der Öffentlichkeitsbeteiligungen nach § 3 Abs. 1 und 2 BauGB vorgebrachten Anregungen wird unter Abwägung aller privaten und öffentlichen Belange gegen- und untereinander gemäß Anlage 1 beschlossen. Zu b) Über die während der Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 und 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen wird unter Abwägung aller privaten und öffentlichen Belange gegen- und untereinander gemäß Anlage 2 beschlossen. Zu c) Der Bebauungsplan Nr. A 21 „Komm“ wird gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.