Daten
Kommune
Jülich
Größe
91 kB
Datum
14.09.2017
Erstellt
15.11.17, 12:02
Aktualisiert
05.12.17, 16:56
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Jülich, 5. Dezember 2017
Der Bürgermeister
Auszug
aus der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau
am 14.09.2017 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich
6.
Gewerbeflächenkonzept für den Kreis Düren
Vortrag von Herrn Geyer, Büro für Stadt- und Regionalplanung in Köln
(Vorlagen-Nr.261/2017)
Der stellvertretende AV Klems bedankt sich bei Frau Heinz vom Büro für Stadt- und
Regionalplanung in Köln, die den Vortrag für Herrn Geyer gehalten hat.
Anschließend fasst er einige Grundinhalte des Vortrages nochmals zusammen.
Er reflektiert, dass die Flächenreserven der Stadt Jülich momentan noch sehr
auskömmlich sind, sich aber nach Abzug aller Eventualitäten (z.B. die Flächen bleiben in
Privatbesitz), auf 41 Hektar verringern.
Der Bedarf an Gewerbeflächen ist bis 2035 gedeckt, jedoch bei Industrieflächen ist dies
nicht der Fall.
Frau Heinz bejaht diese Zusammenfassung.
StV Gruben merkt an, dass im Vortrag die Flächennachfragen von 2014-2016
angesprochen wurden. Es wurde jedoch nicht erwähnt, ob diese zum Teil oder gar nicht
bedient wurden.
Frau Heinz erklärt hierauf, dass im Vortrag nur die Flächen, die nicht bedient wurden,
dargestellt wurden.
StV Kolonko-Hinssen, hat eine Nachfrage bezüglich des in dem Vortrag erwähnten
Schwerpunktes. Sie fragt, ob es zu dem im Profil angegeben Schwerpunkt,
wissenschaftlich-technischer Bereich, Nachfragen für Flächen gab.
Des Weiteren stellt sie fest, dass die Merscher Höhe ein interkommunales Gebiet ist und
dass dieses jedoch nicht im Vortrag erwähnt wurde.
Frau Heinz erklärt zum Profil, dass sich die Nachfragen für Flächen auf das
Industrieverarbeitende Gewerbe bezogen. Hierfür sollen Flächen geschaffen bzw.
vorgehalten werden. Mit dem Standortprofil (Zielscheibe) wurde lediglich ein Fokus
gesetzt. Dies ist jedoch nur eine erste räumliche Zuordnung, die für Jülich gesehen ist.
Zum Thema „Merscher Höhe“ erläutert sie, dass man sich bewusst ist, dass die Merscher
Höhe interkommunal entwickelt ist. Die Erweiterung, die auch in einer interkommunalen
Kooperation denkbar wäre, würden dann noch geprüft werden, wenn sie alle Flächen
genannt bekommen haben.
StV Gussen hat noch Rückfragen bezüglich der Situation nach der Braunkohle bzw.
RWE, ob hier ein zusätzlicher Flächenbedarf für die Schaffung von neuen Arbeitsplätzen
anfällt.
Zunächst erkundigt er sich, ob frei werdende Flächen, wie z.B. Betriebsbauhöfe oder
Kraftwerksflächen, mit einberechnet wurden?
Des Weiteren stellt er sich die Frage, ob auch kreisübergreifende Gebiete, wie z.B. das
Kraftwerk in Weisweiler, mit einberechnet wurden.
Frau Heinz entgegnet zur ersten Frage, dass auch die freiwerdenden Flächen nach dem
Kohleabbau berücksichtigt werden müssen. Hier lässt sich aber keine genaue Zahl
benennen. Es stellt ein großes Problem dar und kann auch im Rahmen des Gutachtens
nicht genauer erfasst werden. Herr Professor Gramm geht von 500 Hektar aus, dies sehe
sie aber etwas kritisch.
Diese Flächen lassen sich nicht quantifizieren, jedoch ist ihnen bewusst, dass diese
Flächen wiederbelegt werden können.
In der Giffro-Methode ist es so, dass gewisse Quoten für die Reaktivierung von Flächen,
angelegt sind.
Für den stellv. AV Klems stellt sich die Frage, was im Vortrag mit „es fehlen noch
Rückmeldungen aus den politischen Gremien“ zu verstehen ist.
Frau Heinz erläutert, dass das Konzept jetzt so weit rund ist und man auf die
Rückmeldungen durch die Gremien der Städte und Gemeinden wartet.
StV Gussen merkt an, dass eine Entscheidung nur dann getroffen werden kann, wenn man
konkrete Flächen hat.
Frau Heinz, erklärt, dass es sich um die Erweiterung der Merscher Höhe handelt.
StV Hüvelmann fasst zusammen, dass es gut und richtig ist, dass die Kommunen im
Kreis in Zusammenarbeit, im Zuge der Regionalplanänderung, diese Gutachten haben
erstellen lassen, da es mit Sicherheit gegenüber der Bezirksregierung ein anderes Gewicht
hat.
Des Wichtigste, was abzuleiten ist, ist, dass Jülich noch Entwicklungspotenzial in
Gewerbeflächen hat. Das muss auch der Bezirksregierung in diesem Umfang transportiert
werden.
Damit die Stadt Jülich bei der Regionalplanänderung nicht zu sehr beschnitten wird, muss
man dieses Potenzial entsprechend deutlich vertreten und durch das Konzept wird es
besser verdeutlicht.
Der stellv. AV Klems verabschiedet Frau Heinz.
Beschluss:
@BST@
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau vom 14.09.2017
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