Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
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31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
V 52/2004
28.12.2004
Az.: 20/911-61
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Aussch.f.Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels.
12.01.2005
Kreisausschuss
12.01.2005
Kreistag
12.01.2005
Beteiligung der Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH an der “VIVANT - Ihr Pflegedienst im Kreis
Euskirchen - gGmbH”
Sachbearbeiter/in: Herr Jansen
Tel.: 424
Abt.: 20
Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Haush.-St.:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung
---
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
Kreiskämmerer
um
um
€
€
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag stimmt der Beteiligung der Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH an der neu zu gründenden „VIVANT - Ihr Pflegedienst im Kreis Euskirchen - gGmbH“ auf der Grundlage des als Anlage beigefügten Entwurfs des Gesellschaftsvertrages zu.
Seite - 2 Begründung:
Die Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH (KKM) sowie die Kreisverbände der Arbeiterwohlfahrt
(AWO) und des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) planen zur gemeinsamen Wahrnehmung des
ambulanten Pflegedienstes die Gründung der VIVANT - Ihr Pflegedienst im Kreis Euskirchen
gGmbH (VIVANT). An der gemeinnützigen GmbH soll sich die KKM mit 12.750,00 €, also 51 %,
beteiligen sowie AWO und DRK mit jeweils 6.125,00 €, also jeweils 24,5 %.
AWO und DRK betreiben gegenwärtig zwei Sozialstationen, nämlich in Weilerswist und in Zülpich.
Im status quo überschneiden sich die Einzugsgebiete der Ambulanten Pflege der Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH und dieser beiden Sozialstationen nur unwesentlich. Allerdings ist es für
die Zukunft, um im Wettbewerb bestehen zu können, wichtig, größere Einheiten zu schaffen. Vor
diesem Hintergrund bietet es sich an, die drei Sozialstationen in eine engere Zusammenarbeit zu
überführen. Synergien können letztlich aber nur dann weitgehend ausgeschöpft werden, wenn die
Vorteile in einer gemeinschaftlich getragenen Gesellschaft verbleiben. Mit der Zusammenführung
der Sozialstationen unter Gründung einer gGmbH würde eine Einheit entstehen, die auch in der
Zukunft in der Lage wäre, eine qualifizierte Versorgung anzubieten.
Für die Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH ergibt sich darüber hinaus der Vorteil von positiven
Effekten, die für die Nutzung der Angebote der Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH in der Altenpflege sowie auch bei den betreuten Wohnungen zu erwarten sind.
Seitens der Bezirksregierung Köln, die mit Schreiben vom 08.11. und 06.12.2004 vorab informiert
wurde, wurden gegen die Gründung der Gesellschaft keine Bedenken vorgebracht.
Der Verwaltungsrat und die Gesellschafterversammlung der KKM haben am 10.12.2004 vorbehaltlich der Zustimmung durch den Kreistag gleichlautende Beschlüsse gefasst.
Der Entwurf des Gesellschaftsvertrages der VIVANT ist als Anlage beigefügt.
gez. Rosenke
Landrat
Geschäftsbereichsleiter:
Abteilungsleiter:
Sachbearbeiter:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)