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Beschlusstext (Erlass einer Hebesatzsatzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Stadt Jülich für das Jahr 2016)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
81 kB
Datum
23.06.2016
Erstellt
21.11.16, 08:58
Aktualisiert
21.11.16, 08:58
Beschlusstext (Erlass einer Hebesatzsatzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Stadt Jülich für das Jahr 2016)

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Stadt Jülich Jülich, 21. November 2016 Der Bürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23.06.2016 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich 5. Erlass einer Hebesatzsatzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Stadt Jülich für das Jahr 2016 (Vorlagen-Nr.186/2016) StV Capellmann möchte daran festhalten, die veranschlagten Gesamteinnahmen zu Grunde zulegen und in gleichhohen Prozentpunkten auf alle drei Steuern zu verteilen. StV Laufs erklärt, dass der Antrag seiner Fraktion dagegen auf Mehreinnahmen zielt. StV Anhalt führt aus, dass die SPD-Fraktion eine moderate Anhebung der Steuersätze anstrebe. Ziel bei der Anhebung sei ebenfalls die Generierung von Mehreinnahmen. StV Schüssler schließt sich dem Vorschlag der CDU an. StV Frey gibt zu Protokoll, dass man dem Vorschlag der Verwaltung folgen kann. Gleichzeitig bittet er um Prüfung, was die Einführung der Gewässergebühr kosten wird. Zum Ende der Beratungen schlägt Bürgermeister Fuchs vor, dass der Kämmerer mehrere Vorschläge aus dieser Diskussion ausarbeitet und die zahlenmäßige Auswirkung darstellt. Beschlussentwurf: Ohne Abstimmung „Der Stadtrat beschließt die folgende Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Stadt Jülich : Folgt Satzung im Wortlaut gemäß Anlage