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Beschlusstext (Bürgerantrag 05/2017 - Rücknahme der Steuererhöhung)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
77 kB
Datum
21.09.2017
Erstellt
30.11.17, 11:39
Aktualisiert
30.11.17, 11:39
Beschlusstext (Bürgerantrag 05/2017 - Rücknahme der Steuererhöhung)

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Jülich, 30. November 2017 Der Bürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 21.09.2017 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich 6. Bürgerantrag 05/2017 - Rücknahme der Steuererhöhung (Vorlagen-Nr.285/2017) Nachdem die Petenten ihre Gründe für die beiden Bürgeranträge zur Rücknahme der Steuererhöhung erläutert haben, erklärt Bürgermeister Fuchs, dass er Verständnis für die vorgebrachten Sorgen habe. Gleichwohl haben sich Verwaltung und Politik intensiv mit dem Haushalt auseinandergesetzt. Um nicht die Handlungsfähigkeit zu verlieren, sei die Steuererhöhung unvermeidlich. Andernfalls bestehe die Gefahr, dass die Landesregierung einen Beauftragten für den Haushalt („Sparkommissar“) in Jülich einsetzt, welcher dann anstelle des Rates alle notwendigen Entscheidungen trifft. Im Übrigen bewege sich die Erhöhung der Grundsteuer B im Vergleich zu Nachbarkommunen noch in einem vertretbaren Rahmen. Aus diesen Gründen schlägt die Verwaltung vor, dass die beiden Bürgeranträge abgelehnt werden. Beschluss: Einstimmig, Enthaltungen: 0 Der Haupt- und Finanzausschuss lehnt den Bürgerantrag zur Rücknahme der Steuererhöhung ab.