Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
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31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
V 57/2005
03.01.2005
Az.: 20/912-11/He
Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Aussch.f.Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels.
08.03.2005
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
09.03.2005
Jugendhilfeausschuss
10.03.2005
Aussch.f.Schulen,Sport,Kultur,Soziales u.Gesundh.
15.03.2005
Kreisausschuss
06.04.2005
Kreistag
27.04.2005
Haushaltssatzung des Kreises Euskirchen für das Haushaltsjahr 2005
Sachbearbeiter/in: Herr Hessenius
Tel.: 420
Abt.: 20
Die Vorlage berührt den Etat 2005.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Haush.-St.:
gez.
Hessenius
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
Kreiskämmerer
um
um
€
€
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt die Haushaltssatzung des Kreises Euskirchen für das Haushaltsjahr 2005.
Seite - 2 Begründung:
Gemäß § 53 KrO NW in Verbindung mit § 77 Abs. 1 GO NW hat der Kreis für jedes Haushaltsjahr
eine Haushaltssatzung zu erlassen. Der festgestellte Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2005 mit ihren Anlagen (einschließlich Entwurf des Sachkontenplans) wird hiermit gemäß
§ 79 Abs. 2 Satz 1 GO NW formell dem Kreistag zugeleitet.
Gleichzeitig wird gemäß § 83 Absatz 3 GO NW der Finanzplan vorgelegt.
Den kreisangehörigen Städten und Gemeinden wird ebenfalls ein Entwurf der Haushaltssatzung
zugesandt, damit diesen gemäß § 55 KrO NW Gelegenheit gegeben wird, zu allen Inhalten der
Haushaltssatzung Stellung zu nehmen. Soweit Stellungnahmen abgegeben werden, wird der
Kreistag über deren Inhalt unterrichtet. Über die Einwendungen der kreisangehörigen Städte und
Gemeinden beschließt der Kreistag in öffentlicher Sitzung.
Über etwaige Einwendungen der Einwohner oder Abgabepflichtigen beschließt der Kreistag ebenfalls in öffentlicher Sitzung.
Nach Vorberatung des Entwurfs der Haushaltssatzung in den Fachausschüssen und im Kreisausschuss werden evtl. Änderungsvorschläge in einer Liste zusammengefasst und dem Kreistag vor
der abschließenden Beschlussfassung zur Kenntnis gebracht.
gez. Rosenke
Landrat
Geschäftsbereichsleiter:
Abteilungsleiter:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)