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Beschlussvorlage GB (Haushaltssatzung 2005)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
54 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlussvorlage GB (Haushaltssatzung 2005) Beschlussvorlage GB (Haushaltssatzung 2005)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: V 57/2005 03.01.2005 Az.: 20/912-11/He Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Aussch.f.Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels. 08.03.2005 Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 09.03.2005 Jugendhilfeausschuss 10.03.2005 Aussch.f.Schulen,Sport,Kultur,Soziales u.Gesundh. 15.03.2005 Kreisausschuss 06.04.2005 Kreistag 27.04.2005 Haushaltssatzung des Kreises Euskirchen für das Haushaltsjahr 2005 Sachbearbeiter/in: Herr Hessenius Tel.: 420 Abt.: 20 Die Vorlage berührt den Etat 2005. Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Haush.-St.: gez. Hessenius Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Kreiskämmerer um um € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt die Haushaltssatzung des Kreises Euskirchen für das Haushaltsjahr 2005. Seite - 2 Begründung: Gemäß § 53 KrO NW in Verbindung mit § 77 Abs. 1 GO NW hat der Kreis für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Der festgestellte Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2005 mit ihren Anlagen (einschließlich Entwurf des Sachkontenplans) wird hiermit gemäß § 79 Abs. 2 Satz 1 GO NW formell dem Kreistag zugeleitet. Gleichzeitig wird gemäß § 83 Absatz 3 GO NW der Finanzplan vorgelegt. Den kreisangehörigen Städten und Gemeinden wird ebenfalls ein Entwurf der Haushaltssatzung zugesandt, damit diesen gemäß § 55 KrO NW Gelegenheit gegeben wird, zu allen Inhalten der Haushaltssatzung Stellung zu nehmen. Soweit Stellungnahmen abgegeben werden, wird der Kreistag über deren Inhalt unterrichtet. Über die Einwendungen der kreisangehörigen Städte und Gemeinden beschließt der Kreistag in öffentlicher Sitzung. Über etwaige Einwendungen der Einwohner oder Abgabepflichtigen beschließt der Kreistag ebenfalls in öffentlicher Sitzung. Nach Vorberatung des Entwurfs der Haushaltssatzung in den Fachausschüssen und im Kreisausschuss werden evtl. Änderungsvorschläge in einer Liste zusammengefasst und dem Kreistag vor der abschließenden Beschlussfassung zur Kenntnis gebracht. gez. Rosenke Landrat Geschäftsbereichsleiter: Abteilungsleiter: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)