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Beschlusstext (Antrag 04/2014 (Rade) - Bebauungsplan "An der Ölmühle")

Daten

Kommune
Jülich
Größe
80 kB
Datum
23.10.2014
Erstellt
18.02.15, 16:22
Aktualisiert
18.02.15, 16:22
Beschlusstext (Antrag 04/2014 (Rade) - Bebauungsplan "An der Ölmühle")

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Jülich, 18. Februar 2015 Der Bürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Bürgerausschusses am 23.10.2014 im Kleinen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich 7. Antrag 04/2014 - Bebauungsplan "An der Ölmühle" (Vorlagen-Nr.389/2014) Dezernentin Schippers-Haffner verliest eine Stellungnahme der SEG Jülich, wonach das angestrebte Mehrfamilienhaus nicht der offenen Bauweise und Einfamilienhauscharakteristik des Baugebietes entspricht. Die SEG befürchtet, dass bei einer nachträglichen Änderung der Bebaubarkeit eine Ungleichbehandlung der Käufer stattfindet. Das Planungsamt spricht sich ebenfalls gegen eine Ausnahme/Änderung des B-Plan aus. Die Festsetzung „max. 2 Wohneinheiten pro Gebäude“ soll verhindern, dass schmale Wohnstraßen durch Fahrzeuge der Anlieger verstopft werden. Da die Anliegerstraße im vorliegenden Fall besonders schmal ist, sollte auf die Änderung des BPlans verzichtet werden. Die Ausschussmitglieder folgen der Einschätzung der SEG Jülich und des Planungsamtes und sprechen sich dafür aus, den Bürgerantrag nicht weiter zu verfolgen. Beschluss: Einstimmig, Enthaltungen: 0 Der Bürgerantrag Nr. 04/2014 des Herrn Norbert Rade bzgl. des Bebauungsplanes „An der Ölmühle“ wird zurückgewiesen.