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Beschlussvorlage GB (Grundsatzbeschluss zum Erlass einer Entgeltordnung für die außerschulische Nutzung von Schulraum)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
57 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlussvorlage GB (Grundsatzbeschluss zum Erlass einer Entgeltordnung für die außerschulische Nutzung von Schulraum) Beschlussvorlage GB (Grundsatzbeschluss zum Erlass einer Entgeltordnung für die außerschulische Nutzung von Schulraum)

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Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: V 77/2005 28.02.2005 Az.: 40/252 - 31 X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Aussch.f.Schulen,Sport,Kultur,Soziales u.Gesundh. 15.03.2005 Kreisausschuss 06.04.2005 Kreistag 27.04.2005 Grundsatzbeschluss zum Erlass einer Entgeltordnung für die außerschulische Nutzung von Schulraum Sachbearbeiter/in: Herr Ney Tel.: 15 531 Abt.: 40 Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Haush.-St.: gez. Hessenius Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Kreiskämmerer um um € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt, für die außerschulische Nutzung von Schulraum an den kreiseigenen Schulen eine Entgeltordnung zu erlassen. Die Verwaltung wird aufgefordert, eine entsprechende Entgeltordnung zu erarbeiten Seite - 2 - Begründung: I. Allgemeines Die allgemeine Finanzlage des Kreises zwingt dazu, jede Einnahmemöglichkeit auszunutzen. Eine Möglichkeit der Einnahmenmehrung ist die Bereitstellung von Schulraum für außerschulische Zwecke gegen Zahlung von Nutzungsentgelt. Betroffen sind z. B. Klassen und Fachräume, Lehrküchen, Sportstätten und Schulhöfe. Zur Zeit existiert für die außerschulische Nutzung von Schulraum eine entsprechende Entgeltordnung nicht. Hinsichtlich der außerschulischen Nutzung der der Sportstätten in den Berufsschulzentren Euskirchen und Kall fasste der Kreistag am 13.02.1980 folgenden Beschluss: a) „Die Benutzung der Sportstätten in den Berufsschulzentren des Kreises Euskirchen für Übungs- und Trainingszwecke sowie Wettkampfveranstaltungen durch Sportvereine ist kostenlos. b) Privatpersonen, Thekenmannschaften und sonstige Benutzer zahlen ein Benutzungsentgelt in Höhe der Betriebs- und Personalkosten. c) Am Übungs- und Trainingsbetrieb in der Woche und am Wochenende dürfen regelmäßig nicht weniger als 15 Sportlerinnen und Sportler teilnehmen.“ II. Grundzüge der Entgeltordnung Ziel ist, künftig die entstehenden Kosten auf den Verursacher zu verlagern. Nach Vorstellung der Verwaltung sollten zur Minimierung des Verwaltungsaufwands möglichst Pauschalen ermittelt werden. Das Entgelt sollte sich aus einer Grundgebühr, die aus den Bewirtschaftungskosten, den Personalkosten und dem Verwaltungsaufwand ermittelt wird, zusammensetzen. Hinzu kämen die Kosten für Hausmeister und Reinigung in tatsächlicher Höhe. Aus der Sicht der Verwaltung könnte die so ermittelte Pauschale in folgender Staffelung angewandt werden: 50 % der Pauschale für kreisansässige gemeinnützige Nutzer 100 % der Pauschale für kreisansässige private und nichtgewerbliche Nutzer 125 % der Pauschale für nichtkreisansässige Nutzer oder Gewerbetreibende. I. V. gez. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter: Abteilungsleiter: Sachbearbeiter: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)