Daten
Kommune
Jülich
Größe
80 kB
Datum
20.08.2015
Erstellt
28.10.15, 11:26
Aktualisiert
28.10.15, 11:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Jülich, 28. Oktober 2015
Der Bürgermeister
Auszug
aus der Niederschrift über die Sitzung des Bürgerausschusses
am 20.08.2015 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich
4.
Bürgerantrag 04/2015 - Erweiterung des bestehenden Bebauungplanes in Mersch,
Tetzer Weg
(Vorlagen-Nr.304/2015)
Dr. Baumgarten fragt nach, aus welchen Grund Anträge dieser Art an den
Bürgerausschuss gestellt werden und wie das Verfahren bei Bauanträgen allgemein
geregelt ist.
Frau Schippers-Haffner erklärt die übliche Vorgehensweise und verliest die
Stellungnahme des Fachamtes. Demnach kann der Antrag vom Dezernat III nicht
unterstützt werden. Nach eingehender Prüfung der Gesamtsituation hat sich gezeigt, dass
die Umsetzbarkeit des Bebauungsplanes Mersch Nr. 2 n „Am Bothenhof“ in der
vorliegenden Form westlich des Bothenhofs sowohl hinsichtlich der Ausweisung als
Mischgebiet, als auch insbesondere aufgrund der erheblichen Lärmemissionen der
höhergelegenen Bundesstraße 55, heutzutage nicht mehr gegeben ist. Somit wird die
Stadt Jülich auch zukünftig keinerlei Erschließung (Kanal, Straßenbau) des westlich des
Bothenhofs gelegenen Bereiches des Bebauungsplanes vornehmen. Insofern ist eine
Ausweitung des Bebauungsplanes Nr. 2 n, wie beantragt, nicht sinnvoll.
Auf Nachfrage bestätigt Frau Schippers-Haffner außerdem, dass der gültige
Bebauungsplan bestehen bleibt.
Sie erklärt auf Nachfrage des Dr. Baumgarten, dass für den Antragsteller die Verweisung
an den PUB der richtige Weg wäre.
Der Ausschussvorsitzende schlägt daraufhin vor, den Antrag an den PUB zu verweisen.
Beschluss:
Einstimmig, Enthaltungen: 0
Bürgerantrag 04/2015 - Erweiterung des bestehenden Bebauungsplanes in Mersch, Tetzer
Weg, wird zur weiteren Beratung an den Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss
verwiesen.