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Beschlusstext (Bürgerantrag 05/2015 - Aktionstag Sauberkeit Stadt Jülich)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
10 kB
Datum
20.08.2015
Erstellt
28.10.15, 11:26
Aktualisiert
28.10.15, 11:26
Beschlusstext (Bürgerantrag 05/2015 - Aktionstag Sauberkeit Stadt Jülich)

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Jülich, 28. Oktober 2015 Der Bürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Bürgerausschusses am 20.08.2015 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich 6. Bürgerantrag 05/2015 - Aktionstag Sauberkeit Stadt Jülich (Vorlagen-Nr.306/2015) Frau Schippers-Haffner verliest die Stellungnahme des Fachamtes. Aus diesem geht hervor, dass ein Aktionstag lt. Verfügung des Kreises Düren vom 25.01.2010 unter Berücksichtigung der Gesetzgebung erfolgen soll. Um Flora und Fauna nicht zu gefährden, können während der Vogelbrutzeit und Vegetationsperiode in der Zeit vom 01.03. bis 30.09. eines jeden Jahres keine Aktionen durchgeführt werden. Somit sind Aktionstage also in der Zeit vom 01.10. bis 28.02. eines jeden Jahres zu legen. In der Stadt Jülich wurden in den Jahren 2009 bis 2012 Aktionen durchgeführt. Die eingesammelte Menge je Aktion sank von 9 Tonnen im Jahre 2009 auf 1 Tonne im Jahr 2012. Aufgrund der wieder angestiegenen Verschmutzung in der Stadt ist ein Aktionstag bereits für den Oktober oder November dieses Jahres vorgesehen. Die Ausschussmitglieder sind sich nach kurzem Meinungsaustausch einig, dass die Bereitschaft der Bürger nicht überstrapaziert werden sollte und ein Aktionstag ausreichend ist, um der Verschmutzung in der Stadt entgegen zu wirken. Sodann lässt der Ausschussvorsitzende darüber abstimmen, dass kein weiterer Aktionstag durchgeführt wird und die Verwaltung den Antragsteller darüber in Kenntnis setzt. Beschluss: Einstimmig, Enthaltungen: 0 Bürgerantrag 05/2015 - Aktionstag Sauberkeit Stadt Jülich wird zurückgewiesen.