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Beschlusstext (Änderung der Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Jülich hier: § 18 Jugendparlament)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
28 kB
Datum
09.11.2017
Erstellt
08.12.17, 11:02
Aktualisiert
08.12.17, 11:02
Beschlusstext (Änderung der Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Jülich
hier: § 18 Jugendparlament) Beschlusstext (Änderung der Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Jülich
hier: § 18 Jugendparlament)

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Stadt Jülich Jülich, 8. Dezember 2017 Der Bürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Jugend, Familie, Integration, Soziales, Schule und Sport am 09.11.2017 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich 9. Änderung der Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Jülich hier: § 18 Jugendparlament (Vorlagen-Nr.332/2017) Amtsleiter Klemens teilt mit, dass das Jugendparlament wieder aktiviert wurde und dass die Betreuung zur Zeit durch eine Honorarkraft erfolgt. Beschlussentwurf: Einstimmig § 18 der Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Jülich vom 26.08.2014 wird wie folgt neu gefassst: § 18 Jugendparlament (1) Bei der Stadt Jülich wird ein Jugendparlament eingerichtet. (2) Das Jugendparlament setzt sich aus 25 Mitgliedern der folgenden weiterführenden Schulen aus der Stadt Jülich zusammen:      Gymnasium Haus Overbach Gymnasium Zitadelle der Stadt Jülich Mädchengymnasium Jülich Schirmerschule Jülich Sekundarschule der Stadt Jülich Dabei stellt jede Schule fünf Mitglieder, die von der Schülervertretung entsandt werden. Die Mitglieder sollen zum Zeitpunkt der Entsendung mindestens 12 Jahre alt sein. Die Mitgliedschaft endet spätestens mit der Beendigung der Schulzeit. (3) Die Amtszeit beträgt 2 Schuljahre. Falls ein Mitglied des Jugendparlaments vorzeitig ausscheidet, wird ein neues Mitglied von der Schülervertretung der Schule für die Restzeit entsandt. Eine erneute Entsendung eines Mitglieds nach Beendigung der Amtszeit ist möglich. (4) Das Jugendparlament vertritt die Interessen von Kindern und Jugendlichen gegenüber der Stadt Jülich. Das Jugendparlament ist berechtigt, Anträge und Anregungen an den Rat und die jeweiligen Ausschüsse zu richten. Bei der Beratung der Anträge und Anregungen muss die Vertretung des Jugendparlaments in den jeweiligen Ausschüssen gehört werden. Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Jugend, Familie, Integration, Soziales, Schule und Sport vom 09.11.2017 Seite 2