Daten
Kommune
Jülich
Größe
80 kB
Datum
14.04.2016
Erstellt
05.09.16, 13:33
Aktualisiert
05.09.16, 13:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Jülich, 5. September 2016
Der Bürgermeister
Auszug
aus der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wirtschaftsförderung und
Stadtmarketing
am 14.04.2016 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich
9.
Unterschutzstellung des Kirchengebäudes "St. Adelgundis" in Jülich-Koslar,
Friedhofstraße
(Vorlagen-Nr.39/2016)
Ausschussvorsitzender Capellmann
Beschluss:
Einstimmig
Da das Baudenkmal Pfarrkirche „St. Adelgundis“ in der Gemarkung Koslar, Flur 20,
Flurstück 355, die Voraussetzungen im Sinne des § 2 DSchG NRW erfüllt, ist unter dem
Vorbehalt, dass sich im Verfahren keine anderen Ansichten ergeben, für das oben
erwähnte Objekt die Unterschutzstellung gem.- § 3 DSchG (Denkmalschutzgesetz NRW)
vorzunehmen.
Die Verwaltung wird beauftragt zwischen Denkmalbehörde und der Pfarrei Heilig Geist
ein Treffen zwecks Findung eines Kompromisses zur Unterschutzstellung des
Kirchengebäudes St. Adelgundis herbeizuführen.