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Beschlusstext (Unterschutzstellung des Kirchengebäudes "St. Adelgundis" in Jülich-Koslar, Friedhofstraße)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
80 kB
Datum
14.04.2016
Erstellt
05.09.16, 13:33
Aktualisiert
05.09.16, 13:33
Beschlusstext (Unterschutzstellung des Kirchengebäudes "St. Adelgundis" in Jülich-Koslar, Friedhofstraße)

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Jülich, 5. September 2016 Der Bürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing am 14.04.2016 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich 9. Unterschutzstellung des Kirchengebäudes "St. Adelgundis" in Jülich-Koslar, Friedhofstraße (Vorlagen-Nr.39/2016) Ausschussvorsitzender Capellmann Beschluss: Einstimmig Da das Baudenkmal Pfarrkirche „St. Adelgundis“ in der Gemarkung Koslar, Flur 20, Flurstück 355, die Voraussetzungen im Sinne des § 2 DSchG NRW erfüllt, ist unter dem Vorbehalt, dass sich im Verfahren keine anderen Ansichten ergeben, für das oben erwähnte Objekt die Unterschutzstellung gem.- § 3 DSchG (Denkmalschutzgesetz NRW) vorzunehmen. Die Verwaltung wird beauftragt zwischen Denkmalbehörde und der Pfarrei Heilig Geist ein Treffen zwecks Findung eines Kompromisses zur Unterschutzstellung des Kirchengebäudes St. Adelgundis herbeizuführen.