Daten
Kommune
Jülich
Größe
84 kB
Datum
11.05.2017
Erstellt
24.05.17, 11:42
Aktualisiert
24.05.17, 11:42
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Jülich, 24. Mai 2017
Der Bürgermeister
Auszug
aus der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau
am 11.05.2017 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich
3.
Gemeinschaftsgrundschule Süd. Promenadenstraße 2 a, Jülich
- Vorstellung der Konzepte zur technischen Sanierung der Turnhalle
(Vorlagen-Nr.140/2017)
Her Dr. Dauber, Büro ECON, stellt die Maßnahme vor. Der Vortrag ist der Niederschrift
beigefügt.
Auf Frage von SB Steininger zu den Betriebskosten der verschiedenen Varianten erklärt
Herr Dr. Dauber, dass die Betriebskosten monetär nicht bewertet wurden. Eine
Lüftungsanlage ist aber betriebskostenmäßig ungünstiger zu bewerten, schon alleine
aufgrund der Wartungskosten, Sachverständigen Gebühren etc. . Dagegen sind die
Deckenstrahlplatten als Heizkörper zu sehen, die praktisch keiner Wartung bedürfen. Auf
Frage von SB Ritz wird erläutert, dass in allen Varianten die Deckenisolierung
berücksichtigt wurde. Die von StV Hüvelmann angesprochene Tragfähigkeit der Decke
wurde von einem Statiker geprüft.
Herr Heuter erläutert weiter, dass bei Umsetzung eines der Konzepte auch eine
Dachsanierung durchgeführt wird. Die Kosten für die Erneuerung der Dachfläche
werden auf ca. 50.000,-- € geschätzt.
Auf Fragen zu den Glasbausteinfenstern erklärt Herr Dr. Daubner, dass drei von ihnen
durch zu öffnende Fenster ersetzt werden sollen.
Hinsichtlich der von StV Gussen aufgeworfenen Fragen zu den Besucherzahlen erläutert
Dr. Dauber, dass es richtig sei, dass bei den Varianten A und B die Besucherzahl auf 200
Personen begrenzt ist. Hinsichtlich einer Erhöhung der Besucherzahlen für
Einzelveranstaltungen müsste mit der Bauaufsicht gesprochen werden. Beigeordneter
Schulz sieht hierin kein großes Problem. Eine neue Nutzungsgenehmigung werde auch
keine anderen Maßnahmen nach sich ziehen.
StV Emunds bittet, im Hinblick auf die Kosten und die Haushaltslage mittzuteilen, wie
dringend die Maßnahme ist.
Beigeordneter Schulz erläutert, dass die Maßnahme dringend sei, auch im Hinblick auf
die absolut veraltete Anlage und der damit verbundenen Gesundheitsgefährdung. Darüber
hinaus wird die Maßnahme über das Programm „Gute Schule 2020“ finanziert, das heißt
auch, dass ein Mittelabruf zügig erfolgen muss. Die Förderung des Landes beträgt 100 %.
Beschluss:
Ohne Abstimmung
Entfällt
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau vom 11.05.2017
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