Daten
Kommune
Jülich
Größe
17 kB
Datum
12.01.2012
Erstellt
20.02.13, 18:46
Aktualisiert
20.02.13, 18:46
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Jülich, 20. Februar 2013
Der Bürgermeister
Auszug
aus der Niederschrift über die Sitzung des Bürgerausschusses
am 12.01.2012 im Kleinen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich
4.
Bürgerantrag 12/2011 (Pöttgen) - Denkmalwürdigkeit des Broicher Mühlenteichs
(Vorlagen-Nr.499/2011)
Die Ausschussvorsitzende Willkomm-Laufs verweist auf die Sitzungsvorlage und verliest
die Stellungnahme der Verwaltung.
Die Antragstellerin, Frau Pöttgen, erklärt im Anschluss, dass der Mühlenteich als
künstliches Gewässer aus der Rur abgeleitet wurde, um die Mühlen zu betreiben. In
einem kürzlich erschienen Zeitungsbericht hat sie erfahren, dass der Landschaftsverband
Rheinland, Amt für Denkmalpflege im Rheinland, die Denkmalwürdigkeit der
Mühlenteiche von der Eifel bis Hückelhoven festgestellt hat. An der Einmündung des
Mühlenteichs, an der Ecke Von-Schöfer-Ring und L253 stehen zwei Kopfweiden, die
jedoch nie beschnitten wurden. Frau Pöttgen bittet darum, beim Landschaftsverband
Rheinland die Denkmalwürdigkeit des Broicher Mühlenteichs zu beantragen, die beiden
Kopfweiden zu beschneiden und am Rur-Ufer-Radweg ein Hinweisschild auf das
Bodendenkmal anzubringen.
Die Frage der Ausschussvorsitzenden Willkomm-Laufs, ob der Bauhof das Beschneiden
der Kopfweiden durchführen könnte, bejaht Frau Haffner grundsätzlich, sie empfiehlt
jedoch erst die Stellungnahme des Landschaftsverbandes Rheinland abzuwarten, da die
Obere Landschaftsbehörde bei einer Unterschutzstellung unter Umständen Vorgaben
machen könnte, wie die Kopfweiden zu beschneiden sind.
StV Sauer führt aus, dass der Bürgerausschuss über zwei verschiedene Themenfelder
diskutieren muss. Zum einen geht es um den Mühlenteich als Bodendenkmal /
Kunstdenkmal und zum anderen um die Kopfweiden als Naturdenkmal. Im Falle der
Kopfweiden muss daher die Naturschutzbehörde darüber entscheiden, ob die Weiden
landschaftstypisch sind und dementsprechend beschnitten werden müssen. Die Frage
nach der Denkmalwürdigkeit des Bodendenkmals hingegen wird vom LVR - Amt für
Denkmalpflege im Rheinland entschieden. Dieser Antrag wurde bereits entsprechend
weitergeleitet.
Des Weiteren fragt StV Sauer an, ob die Unterschutzstellung des Broicher Mühlenteichs
ein persönliches Anliegen der Eheleute Pöttgen ist, oder ob noch weitere Broicher Bürger
den Antrag unterstützen. Frau Pöttgen teilt mit, dass sie diesen Antrag alleine aus
persönlichem Interesse gestellt habe. StV Sauer führt daraufhin an, dass sie den Antrag
auch direkt an den Landschaftsverband Rheinland bzw. die Naturschutzbehörde stellen
kann, da er aufgrund der Stellungnahme der Verwaltung davon ausgeht, dass diese nicht
an einer Unterschutzstellung interessiert ist.
Auf die Frage von Sachkundige Bürgerin Wedekind-Boner welche Konsequenzen es für
die Stadt Jülich hätte, wenn der Mühlenteich als Bodendenkmal unter Schutz gestellt
würde, teilt Frau Haffner mit, dass dieser dann erhaltenspflichtig sei und von der Stadt
unterhalten werden müsste, was natürlich mit Kosten verbunden sei.
StV Sauer fragt, ob der Mühlenteich noch Wasser führt, was Frau Pöttgen verneint und
weiter ausführt, dass die Kopfweiden lediglich bei Hochwasser, wenn der Ellebach über
die Ufer tritt, Wassser bekommen. StV Sauer gibt daraufhin zu Bedenken, dass unter
Umständen auch der Wasserverband zu beteiligen ist und bittet dies von Seiten der
Verwaltung zu klären. Frau Haffner sagt zu, dass die Verwaltung alle Behörden mit in das
Verfahren einbinden wird, wenn der Bürgerausschuss den Antrag als sinnvoll erachtet.
StVe Willkomm-Laufs gibt weiterhin zu Bedenken, dass die Unterschutzstellung mit
Auflagen verbunden ist, die dem Grundstückseigentümer aufgetragen werden. Sie
erkundigt sich daher nach dem Eigentümer der betroffenen Grundstücke. Weder Frau
Pöttgen noch einer der anwesenden Ausschussmitglieder kann diese Frage ad hoc
beantworten.
Die Ausschussvorsitzende Willkomm-Laufs fasst das Anliegen der Antragstellerin noch
einmal zusammen und stellt klar, dass Frau Pöttgen den Broicher Mühlenteich gerne als
Bodendenkmal unter Schutz gestellt hätte. Außerdem sollen die Kopfweiden
fachmännisch beschnitten werden, so dass diese erhalten bleiben. Des Weiteren hätte sie
gerne ein Hinweisschild am Rur-Ufer-Radweg, das auf die Weiden und auf den
Mühlenteich als Bodendenkmal hinweist.
Der Bürgerausschuss empfiehlt daher den Antrag an den Ausschuss für Kultur,
Integration und Soziales weiterzuleiten.
Frau Haffner sagt zu, dass im Zuge der Erstellung einer entsprechenden Sitzungsvorlage
die notwendigen Informationen eingeholt werden. Die Verwaltung setzt sich also wegen
der Kopfweiden mit der Naturschutzbehörde in Verbindung und ermittelt den/die
Eigentümer der betreffenden Grundstücke.
Im Vorfeld wird jedoch die Antwort des Landschaftsverband Rheinland, Amt für
Denkmalpflege im Rheinland abgewartet.
Beschluss:
Einstimmig, Enthaltungen: 0
Der Bürgerantrag 12/2011 von Frau Maria Pöttgen bezüglich der Denkmalwürdigkeit des
Broicher Mühlenteichs wird zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Kultur,
Integration und Soziales verwiesen.
Beschluss der Sitzung des Bürgerausschusses vom 12.01.2012
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