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Beschlusstext (Bürgerantrag 12/2011 - Denkmalwürdigkeit des Broicher Mühlenteichs)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
17 kB
Datum
12.01.2012
Erstellt
20.02.13, 18:46
Aktualisiert
20.02.13, 18:46
Beschlusstext (Bürgerantrag 12/2011 - Denkmalwürdigkeit des Broicher Mühlenteichs) Beschlusstext (Bürgerantrag 12/2011 - Denkmalwürdigkeit des Broicher Mühlenteichs)

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Jülich, 20. Februar 2013 Der Bürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Bürgerausschusses am 12.01.2012 im Kleinen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich 4. Bürgerantrag 12/2011 (Pöttgen) - Denkmalwürdigkeit des Broicher Mühlenteichs (Vorlagen-Nr.499/2011) Die Ausschussvorsitzende Willkomm-Laufs verweist auf die Sitzungsvorlage und verliest die Stellungnahme der Verwaltung. Die Antragstellerin, Frau Pöttgen, erklärt im Anschluss, dass der Mühlenteich als künstliches Gewässer aus der Rur abgeleitet wurde, um die Mühlen zu betreiben. In einem kürzlich erschienen Zeitungsbericht hat sie erfahren, dass der Landschaftsverband Rheinland, Amt für Denkmalpflege im Rheinland, die Denkmalwürdigkeit der Mühlenteiche von der Eifel bis Hückelhoven festgestellt hat. An der Einmündung des Mühlenteichs, an der Ecke Von-Schöfer-Ring und L253 stehen zwei Kopfweiden, die jedoch nie beschnitten wurden. Frau Pöttgen bittet darum, beim Landschaftsverband Rheinland die Denkmalwürdigkeit des Broicher Mühlenteichs zu beantragen, die beiden Kopfweiden zu beschneiden und am Rur-Ufer-Radweg ein Hinweisschild auf das Bodendenkmal anzubringen. Die Frage der Ausschussvorsitzenden Willkomm-Laufs, ob der Bauhof das Beschneiden der Kopfweiden durchführen könnte, bejaht Frau Haffner grundsätzlich, sie empfiehlt jedoch erst die Stellungnahme des Landschaftsverbandes Rheinland abzuwarten, da die Obere Landschaftsbehörde bei einer Unterschutzstellung unter Umständen Vorgaben machen könnte, wie die Kopfweiden zu beschneiden sind. StV Sauer führt aus, dass der Bürgerausschuss über zwei verschiedene Themenfelder diskutieren muss. Zum einen geht es um den Mühlenteich als Bodendenkmal / Kunstdenkmal und zum anderen um die Kopfweiden als Naturdenkmal. Im Falle der Kopfweiden muss daher die Naturschutzbehörde darüber entscheiden, ob die Weiden landschaftstypisch sind und dementsprechend beschnitten werden müssen. Die Frage nach der Denkmalwürdigkeit des Bodendenkmals hingegen wird vom LVR - Amt für Denkmalpflege im Rheinland entschieden. Dieser Antrag wurde bereits entsprechend weitergeleitet. Des Weiteren fragt StV Sauer an, ob die Unterschutzstellung des Broicher Mühlenteichs ein persönliches Anliegen der Eheleute Pöttgen ist, oder ob noch weitere Broicher Bürger den Antrag unterstützen. Frau Pöttgen teilt mit, dass sie diesen Antrag alleine aus persönlichem Interesse gestellt habe. StV Sauer führt daraufhin an, dass sie den Antrag auch direkt an den Landschaftsverband Rheinland bzw. die Naturschutzbehörde stellen kann, da er aufgrund der Stellungnahme der Verwaltung davon ausgeht, dass diese nicht an einer Unterschutzstellung interessiert ist. Auf die Frage von Sachkundige Bürgerin Wedekind-Boner welche Konsequenzen es für die Stadt Jülich hätte, wenn der Mühlenteich als Bodendenkmal unter Schutz gestellt würde, teilt Frau Haffner mit, dass dieser dann erhaltenspflichtig sei und von der Stadt unterhalten werden müsste, was natürlich mit Kosten verbunden sei. StV Sauer fragt, ob der Mühlenteich noch Wasser führt, was Frau Pöttgen verneint und weiter ausführt, dass die Kopfweiden lediglich bei Hochwasser, wenn der Ellebach über die Ufer tritt, Wassser bekommen. StV Sauer gibt daraufhin zu Bedenken, dass unter Umständen auch der Wasserverband zu beteiligen ist und bittet dies von Seiten der Verwaltung zu klären. Frau Haffner sagt zu, dass die Verwaltung alle Behörden mit in das Verfahren einbinden wird, wenn der Bürgerausschuss den Antrag als sinnvoll erachtet. StVe Willkomm-Laufs gibt weiterhin zu Bedenken, dass die Unterschutzstellung mit Auflagen verbunden ist, die dem Grundstückseigentümer aufgetragen werden. Sie erkundigt sich daher nach dem Eigentümer der betroffenen Grundstücke. Weder Frau Pöttgen noch einer der anwesenden Ausschussmitglieder kann diese Frage ad hoc beantworten. Die Ausschussvorsitzende Willkomm-Laufs fasst das Anliegen der Antragstellerin noch einmal zusammen und stellt klar, dass Frau Pöttgen den Broicher Mühlenteich gerne als Bodendenkmal unter Schutz gestellt hätte. Außerdem sollen die Kopfweiden fachmännisch beschnitten werden, so dass diese erhalten bleiben. Des Weiteren hätte sie gerne ein Hinweisschild am Rur-Ufer-Radweg, das auf die Weiden und auf den Mühlenteich als Bodendenkmal hinweist. Der Bürgerausschuss empfiehlt daher den Antrag an den Ausschuss für Kultur, Integration und Soziales weiterzuleiten. Frau Haffner sagt zu, dass im Zuge der Erstellung einer entsprechenden Sitzungsvorlage die notwendigen Informationen eingeholt werden. Die Verwaltung setzt sich also wegen der Kopfweiden mit der Naturschutzbehörde in Verbindung und ermittelt den/die Eigentümer der betreffenden Grundstücke. Im Vorfeld wird jedoch die Antwort des Landschaftsverband Rheinland, Amt für Denkmalpflege im Rheinland abgewartet. Beschluss: Einstimmig, Enthaltungen: 0 Der Bürgerantrag 12/2011 von Frau Maria Pöttgen bezüglich der Denkmalwürdigkeit des Broicher Mühlenteichs wird zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Kultur, Integration und Soziales verwiesen. Beschluss der Sitzung des Bürgerausschusses vom 12.01.2012 Seite 2