Daten
Kommune
Jülich
Größe
94 kB
Datum
12.01.2012
Erstellt
20.02.13, 18:46
Aktualisiert
20.02.13, 18:46
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Jülich, 20. Februar 2013
Der Bürgermeister
Auszug
aus der Niederschrift über die Sitzung des Bürgerausschusses
am 12.01.2012 im Kleinen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich
5.
Bürgerantrag 13/2011 (Schulpflegschaft der Katholischen Grundschule) Fußgängerbrücke Schulzentrum (Ellbachbrücke)
(Vorlagen-Nr.503/2011)
Die Ausschussvorsitzende Willkomm-Laufs erklärt, dass dem Antrag der
Schulpflegschaft der Katholischen Grundschule ein Beschluss des Planungs-, Umwelt
und Bauausschuss (PUB) vorangegangen ist. Sie verliest daraufhin den entsprechenden
Auszug aus dem Protokoll des PUB und fasst den Antrag der Schulpflegschaft noch
einmal zusammen.
Herr Fuhs von der Schulpflegschaft der Katholischen Grundschule fragt nach, ob das in
dem Auszug des PUB erwähnte „nachträglich eingegangene Schreiben der GHS“ der
vorliegende Bürgerantrag vom 19.12.2011 sei. Dies verneint StVe Willkomm-Laufs und
verweist darauf, dass der letzte PUB bereits am 06.10.2011 stattfand.
Herr Fuhs erläutert daraufhin noch einmal das Anliegen der Schulpflegschaft.
Er teilt mit, dass es aufgrund des ersten Schreibens vom 05.11.2011 mit der Verwaltung
einen Ortstermin gegeben hat, bei dem die Schulpflegschaft darüber in Kenntnis gesetzt
wurde, dass der Beschluss zum Abriss der Fußgängerbrücke bereits gefasst wurde. Herr
Fuhs gibt jedoch zu Bedenken, dass bei dem Beschluss des PUB eventuell nur räumliche
Aspekte berücksichtigt und der Sicherheitsaspekt außer Acht gelassen wurde. Die
Schulpflegschaft weist daher mit dem vorliegenden Bürgerantrag vom 19.12.2011 noch
einmal ausführlich auf die Sicherheit der Kinder hin und regt an eine Holzbrücke an der
Stelle der alten Fußgängerbrücke aufzustellen. Herr Fuhs weist in diesem Zusammenhang
auch nochmals darauf hin, dass die große Brücke an der Kreuzung Linnicher Straße/Am
Schulzentrum der einzige Zufahrtsweg sowohl für das Schulzentrum, als auch für das
dahinterliegenden Wohngebiet ist und dort somit ein recht großes Verkehrsaufkommen
herrscht. Der vorhandene Bürgersteig ist zwar breiter als üblich, es sind dort allerdings
ständig Fahrräder am Brückengeländer angekettet, die den Bürgersteig schmälern. Er hat
Verständnis dafür, dass es sehr kostspielig ist eine neue Brücke an der Stelle der alten
Fußgängerbrücke aufzustellen. Aus diesem Grund schlägt die Schulpflegschaft eine
einfache Holzbrücke als Alternative vor.
Frau Haffner führt aus, dass der Bürgerantrag der Schulpflegschaft auch in der
Verwaltung diskutiert wurde. Von Seiten der Stadt Jülich gibt es noch eine weitere
Möglichkeit, für die Sicherheit der Fußgänger zu sorgen. Sie schlägt daher vor, den
Bürgersteig der großen Brücke Linnicher Straße/Am Schulzentrum mit Gittern vom
fließenden Verkehr abzugrenzen. Diese Maßnahme ist laut Frau Haffner
unproblematisch, da die Brücke ohnehin saniert wird und dort dann Baumaßnahmen
stattfinden. Außerdem wären die Kosten auch noch einmal geringer als für den Neubau
einer Holzbrücke, da auch eine Holzbrücke bestimmte Vorschriften bzgl. Mindestmaße,
etc. erfüllen muss.
StV Buers schlägt vor, direkt vor dem Schulgelände Fahrradständer anzubringen, so dass
die Schüler ihre Fahrräder nicht mehr am Brückengeländer anketten und der Bürgersteig
somit wieder frei wird. Er spricht sich für die Lösung mit den Gittern aus, gibt jedoch zu
Bedenken, dass es an anderen Schulen in Jülich auch Straßen gibt, die die Kinder zu
überqueren haben, an denen keine Gitter angebracht sind.
Herr Fuhs räumt ein, dass die Gitter die Sicherheit der Schüler wohl verbessern würden,
er hält die Holzbrücke jedoch weiterhin für die beste Lösung, da dadurch ein zweiter
Zugangsweg geschaffen würde.
Sachkundiger Bürger Suttmer fragt an, wie viele Kinder zu Spitzenzeiten die Brücke
überqueren. Eine genaue Zahl kann Herr Fuhs nicht nennen, er betont jedoch, dass es
viele Schüler seien, die auch nicht hintereinander, sondern nebeneinander hergehen. Dies
führt auch in den Wintermonaten, wenn keine Fahrräder am Brückengeländer befestigt
sind dazu, dass der Bürgersteig der großen Brücke nicht ausreicht, um die Sicherheit der
Kinder zu gewährleisten. In Anbetracht der Tatsache, dass die Stadt Jülich damit wirbt,
dass das Schulzentrum modernisiert wird und dort evtl. auch die Musikschule angesiedelt
werden soll, hält Herr Fuhs es ganz eindeutig für das falsche Signal, den einzigen
Zugangsweg ohne Verkehrsbeeinträchtigung abzureißen.
Die Schulpflegschaft gibt weiterhin zu Bedenken, dass es nicht nur um den
morgendlichen Schulweg geht, sondern dass auch gefährliche Situationen wie zum
Beispiel ein Brand eintreffen können. In solch einem Fall könnte es passieren, dass die
Brücke durch Einsatzkräfte versperrt wird oder dass es aufgrund der Panik der Eltern zu
Unfällen auf der Brücke kommt. Den Schülern bliebe dann nur noch der Weg durch das
verwinkelte Baugebiet Victor-Gollancz-Straße. Sie führt weiterhin aus, dass die Stadt ein
sehr großes Schulgelände schafft, in dem auch andere Veranstaltungen außerhalb des
Schulalltags stattfinden aber für das es nur einen „Fluchtweg“ gibt, da das Gelände von
beiden Seiten durch Gewässer abgegrenzt ist. Eine Holzbrücke würde solch eine Situation
entschärfen, da die Schüler über die Brücke auf die Linnicher Straße gelangen könnten,
von wo aus sie dann von den Eltern abgeholt werden.
StV Buers merkt an, dass die alte Fußgängerbrücke nun schon seit einiger Zeit gesperrt ist
und erkundigt sich, ob die Schulpflegschaft bisher irgendwelche Auswirkungen bemerkt
hat.
Herr Fuhs unterstreicht noch einmal , dass es nicht darum geht, ob die Schüler nun 150
Meter mehr gehen müssen. Er möchte vor allen Dingen nicht abwarten , bis ein Unfall
passiert, sondern bereits im Vorfeld mögliche Gefahren ausschalten, denn er vermutet,
dass das Verkehrsaufkommen auf der Brücke im Zuge der Bauarbeiten am Schulzentrum
noch steigen wird.
StVe Launer-Hill schlägt vor, den Bürgerantrag an den PUB zu verweisen. Dieser solle
sich noch einmal unter Berücksichtigung der genannten Sicherheitsaspekte mit der
Thematik befassen.
Die Frage von Sachkundige Bürgerin Schmitz, ob es möglich ist, den Ellebach an der
Stelle der alten Fußgängerbrücke durch ein Betonrohr durchzuleiten und die alte Brücke
auf dem Betonrohr wieder benutzbar zu machen, verneint StV Strauß und stellt klar, dass
die alte Brücke eindeutig beschädigt ist und nur ein Abriss und Neubau in Frage kommt.
StVe Willkomm-Laufs vermutet zudem, dass der Ellebach als Jülicher Mühlenteich unter
Denkmalschutz steht.
Beschluss der Sitzung des Bürgerausschusses vom 12.01.2012
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Die Ausschussvorsitzende Willkomm-Laufs erklärt, dass nach der Gemeindeordnung
NRW die Bürger grundsätzlich die Möglichkeit haben, gegen einen vom Rat gefassten
Beschluss ein Bürgerbegehren einzureichen. Das Bürgerbegehren muss spätestens drei
Monate nach dem Sitzungstag eingereicht sein und in Gemeinden bis 50.000 Einwohnern
von mindestens 7 % der Bürger unterzeichnet sein. Gegen den Beschluss des Rates hätte
also ein Bürgerbegehren eingereicht werden können.
StV Strauß merkt an, dass der Rat lediglich den Abriss der alten Brücke beschlossen hat.
Dies schließe nicht aus, dass dort eine neue Brücke gebaut werden kann.
Die Ausschussvorsitzende Willkomm-Laufs spricht daher die Empfehlung aus, den
Bürgerantrag der Schulpflegschaft der Katholischen Grundschule an den Planungs-,
Umwelt- und Bauausschuss zu verweisen und dort aufgrund sicherheitsrelevanter
Aspekte den Neubau einer einfachen Holzbrücke anzuregen.
Beschluss:
Einstimmig, Enthaltungen: 1
Der Bürgerantrag 13/2011 der Schulpflegschaft der Katholischen Grundschule bezüglich
der Fußgängerbrücke am Schulzentrum (Ellbachbrücke) wird zur weiteren Beratung an
den Planungs-, Umwelt und Bauausschuss verwiesen, um dort aufgrund
sicherheitsrelevanter Aspekte den Neubau einer einfachen Holzbrücke anzuregen.
Beschluss der Sitzung des Bürgerausschusses vom 12.01.2012
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