Daten
Kommune
Jülich
Größe
81 kB
Datum
09.02.2017
Erstellt
15.03.17, 17:13
Aktualisiert
15.03.17, 17:13
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Jülich, 15. März 2017
Der Bürgermeister
Auszug
aus der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau
am 09.02.2017 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich
15.
Flächennutzungsplanänderung "Bauflächenrücknahme im Norden der Kernstadt
zugunsten des interkommunlaen Gewerbegebietes Campus Merscher Höhe"
Aufstellungsbeschluss gem. §§ 1 und 2 des Baugesetzbuches (BauGB)
(Vorlagen-Nr.33/2017)
StV Schiffer bittet zu beantworten wer darüber entscheidet welche Flächen
herausgenommen werden, haben die Eigentümer die Möglichkeit Einspruch dagegen zu
erheben und können diese Flächen, wenn sie herausgenommen wurden, wieder als
Sonderbauflächen ausgewiesen werden?
Beigeordneter Schulz erläutert dass die Entscheidung letztlich beim Rat liegt, den
Vorschlag unterbreitet die Verwaltung. Die Eigentümer können im Verfahren, wie bei
Eichhorn, Einwände erheben über die dann abzustimmen ist. Sollte die Stadt später diese
Flächen wieder in Gewerbeflächen umwandeln wollen, muss dies bei der
Bezirksregierung neu beantragt werden, was grundsätzlich möglich sei. Außer Frage
steht, dass Flächen für das Gewerbegeiet Merscher Höhe zurückgegeben werden müssen.
Beschluss:
Einstimmig, Enthaltungen: 0
Aufgrund der §§ 1 und 2 BauGB wird die Flächennutzungsplanänderung
„Bauflächenrücknahme im Norden der Kernstadt zugunsten des interkommunalen
Gewerbegebietes Campus Merscher Höhe“ aufgestellt. Für das Interkommunale
Gewerbegebiet „Campus Merscher Höhe“ wird „Wohnbaufläche“ in einer
Größenordnung von ca. 16,1 ha in „Landwirtschaftsfläche“ umgewandelt. Der
Änderungsbereich ist dem Plan vom 14.01.2017 zu entnehmen.