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Beschlusstext (Bebauungsplan Kirchberg Nr. 14 " Ortseingang " a) Beschluss über die während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) zum Vorentwurf des Bebauungsplans Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang“ vorgebrachten Anregungen b) Beschluss über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange aus dem Verfahren gemäß § 4 Absatz 1 BauGB zum Vorentwurf des Bebauungsplans Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang“ c) Beschluss über die zum Bebauungsplan-Entwurf Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang“ eingegangenen Stellungnahmen aus der Offenlage d) Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
103 kB
Datum
09.02.2017
Erstellt
15.03.17, 17:13
Aktualisiert
15.03.17, 17:13
Beschlusstext (Bebauungsplan Kirchberg Nr. 14  " Ortseingang "
a) 
Beschluss über die während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) zum Vorentwurf des Bebauungsplans Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang“ vorgebrachten Anregungen 

b)
Beschluss über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange aus dem Verfahren gemäß § 4 Absatz 1 BauGB zum Vorentwurf des Bebauungsplans Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang“ 

c)
Beschluss über die zum Bebauungsplan-Entwurf Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang“ eingegangenen Stellungnahmen aus der Offenlage

d)
Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB) Beschlusstext (Bebauungsplan Kirchberg Nr. 14  " Ortseingang "
a) 
Beschluss über die während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) zum Vorentwurf des Bebauungsplans Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang“ vorgebrachten Anregungen 

b)
Beschluss über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange aus dem Verfahren gemäß § 4 Absatz 1 BauGB zum Vorentwurf des Bebauungsplans Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang“ 

c)
Beschluss über die zum Bebauungsplan-Entwurf Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang“ eingegangenen Stellungnahmen aus der Offenlage

d)
Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB) Beschlusstext (Bebauungsplan Kirchberg Nr. 14  " Ortseingang "
a) 
Beschluss über die während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) zum Vorentwurf des Bebauungsplans Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang“ vorgebrachten Anregungen 

b)
Beschluss über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange aus dem Verfahren gemäß § 4 Absatz 1 BauGB zum Vorentwurf des Bebauungsplans Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang“ 

c)
Beschluss über die zum Bebauungsplan-Entwurf Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang“ eingegangenen Stellungnahmen aus der Offenlage

d)
Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB) Beschlusstext (Bebauungsplan Kirchberg Nr. 14  " Ortseingang "
a) 
Beschluss über die während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) zum Vorentwurf des Bebauungsplans Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang“ vorgebrachten Anregungen 

b)
Beschluss über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange aus dem Verfahren gemäß § 4 Absatz 1 BauGB zum Vorentwurf des Bebauungsplans Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang“ 

c)
Beschluss über die zum Bebauungsplan-Entwurf Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang“ eingegangenen Stellungnahmen aus der Offenlage

d)
Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB)

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Jülich, 15. März 2017 Der Bürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau am 09.02.2017 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich 12. Bebauungsplan Kirchberg Nr. 14 " Ortseingang " a) Beschluss über die während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) zum Vorentwurf des Bebauungsplans Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang“ vorgebrachten Anregungen b) Beschluss über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange aus dem Verfahren gemäß § 4 Absatz 1 BauGB zum Vorentwurf des Bebauungsplans Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang“ c) Beschluss über die zum Bebauungsplan-Entwurf Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang“ eingegangenen Stellungnahmen aus der Offenlage d) Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB (Vorlagen-Nr.62/2017) Die Diskussion zu den TOP´s 12, 13 und 14 wird zusammengefasst. Der Ausschussvorsitzende führt eingangs der Diskussion aus, dass im Grunde alles gesagt ist und sich zwei hinlänglich bekannte und unvereinbare Positionen gegenüberstehen. Er verweist auf die umfangreichen Sitzungsunterlagen die alle Einwendungen, Gutachten, Stellungnahmen etc. beinhalten. Er beklagt, dass man es nicht geschafft habe eine einvernehmliche Lösung zu finden. Er schlägt vor, erst im Ausschuss zu diskutieren und vor der Abstimmung jeder der verschiedenen Parteien noch die Möglichkeit zur Stellungnahme zu geben. Zunächst trägt StV Gruben für ihre Fraktion vor. Ihre Fraktion habe sich mit allen Punkten intensiv und kritisch auseinandergesetzt. Es sei aber unvermeidbar dass man jemanden mit der Entscheidung „ auf die Füße treten“ werde. Letztendlich sei man zu folgendem Ergebnis gekommen: man wolle nicht, dass die Firma auf die Brücke verzichten und einen kostenintensiven Tunnel bauen muss. Man wolle auf den Vorschlag der Firma zurückkommen, dass die Gestaltung der Brücke in einem Wettbewerb ausgeschrieben werden soll und Öffentlichkeit und Politik am Ergebnis beteiligt werden. Die Fassade der Hochregallagers sollte entweder begrünt oder alternativ anders ansprechend gestaltet werden. In diesen Entscheidungsprozess sollen Ausschuss und Öffentlichkeit wieder mit eingebunden werden. Schlussendlich wird eine Verringerung der Gebäudehöhe gewünscht, da die angestrebte Kapazität der Palettenstellplätze und die damit verbundenen Umschlagfahrten eine zu große Belastung für den Ort darstellen. Ein Mehr von 100 LKW-Fahrten täglich ist für die Straßenanbindung, Kreuzung B 56, nicht zu verkraften. Ihre Fraktion habe daher den nachfolgen Antrag formuliert: a) Zur Gestaltung und Ausführungsart der Transportbrücke wird durch die Fa. Eichhorn ein Wettbewerb ausgeschrieben bzw. durchgeführt. Die Ergebnisse werden der Öffentlichkeit bzw. der Politik zur Mitentscheidung vorgelegt. b) Die Fassade des Hochregallagers wird begrünt oder mit einer alternativen ansprechenden Gestaltung versehen. Auch hier wären verschiedene Vorschläge willkommen. c) Die Gebäudehöhe wird auf max. 25 m begrenzt. SB Pallaß weist auf die zahlreichen Vorschläge seitens der Bürgerinitiative hin. Die Begründungen der Verwaltung hält er dagegen für nicht ausreichend. Seiner Meinung nach hätte man sich seitens der Verwaltung mit der Bürgerinitiative und der Firma viel früher zusammensetzen sollen, damit die Lage nicht weiter eskaliert. Auch sei er der Meinung, dass viel zu wenig auf die Argumente der Bevölkerung eingegangen worden ist. Beigeordneter Schulz erwidert, dass er ein solches Engagement, wie in diesem Falle, seitens aller Beteiligten wie Rat, Firma und Bürgerinitiative noch nicht erlebt habe. Dies verdiene größte Hochachtung. Letztendlich können aber nicht alle mit dem Ergebnis zufrieden sein. Zu dem Vorwurf in der Presse, die Firma habe sich Gefälligkeitsgutachten erstellen lassen, entgegnet er, dass die Gutachten seitens der Stadt beauftragt und durch den Vorhabenträger, die Firma, als Auslöser des Verfahrens, beglichen wurden. Die Darstellung der Firma, wie sie sich am Markt positionieren müsse, sei schlüssig. StV Laufs führt aus, das man heute die Abwägung der Verwaltung bestätigen oder ablehnen müsse. Alle Informationen lägen nun vor, man müsse sich aber vor Augen führen, dass der Hintergrund der Gutachten sei, das Bauvorhaben auch durchführen zu können. Abzuwägen sei zwischen wirtschaftlichen Interessen, Allgemeinwohl und Umweltaspekten. Dabei sei seiner Meinung nach Allgemeinwohl und Umweltinteresse zu kurz gekommen. Hier liege das Einzelinteresse einer Firma vor. Der ursprüngliche Antrag der Firma bezog sich auf das ursprüngliche Firmengelände. Erst später wurde ein Antrag für das gegenüberliegende Grundstück gestellt. Der frühere Antrag sei bis heute nicht zurückgezogen worden, sodass die Firma immer noch andere Möglichkeiten habe. Er habe nicht den Eindruck, dass man wirklich an einem Kompromiss interessiert gewesen sei. Seine Fraktion werde sich dem Beschlussvorschlag der Verwaltung nicht anschließen. Man sehe eine zu große Belastung für Bevölkerung und Umwelt. Für seine Fraktion erklärt StV Gussen, dass sich alle Parteien intensiv mit der Problematik auseinandergesetzt haben. Umso überraschter sei er jetzt über den Antrag der SPD-Fraktion. Dieser hätte viel früher im Verfahren, vor Offenlage, gestellt werden müssen, um in die gutachterlichen Betrachtung mit einfließen zu können. Die jetzt vorliegenden Gutachten seien, wie das Betriebskonzept, schlüssig. Man könne die Bedenken der Bevölkerung verstehen und sei auch nicht der Meinung, dass das Gebäude eine Bereicherung für den Ort darstellt, aber ein Horrorszenario, wie von der BI dargestellt, würde auch nicht gesehen. Die Fraktion wolle dem Beschlussvorschlag folgen. Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau vom 09.02.2017 Seite 2 StV Steufmehl erklärt für seine Fraktion, dass man, nachdem man mit allen Beteiligten gesprochen habe, das Projekt von Anfang an unterstützt habe. Die Versprechungen seitens der Firma, Abriss der alten Fabrik, Freilegung Mühlenteich, Bepflanzungsmaßnahmen wurden erfüllt. Man frage sich, welches Zeichen man für andere Investoren setze, wenn sich, wie im vorliegenden Fall, ein Projekt so lange hinziehe. StV Klems erklärt, dass auch er selten so eine intensive Beschäftigung mit einem Verfahren erlebt habe. Der Firma „Hintergedanken“ zu unterstellen sei abwegig, das Konzept sei überzeugend. Arbeitsplätze zu erhalten und den Standort zu stärken müsse hervorgehoben werden. Die Versprechen der Firma, wie von StV Steufmehl vorgetragen, seien eingehalten worden. Die vorliegenden Gutachten seien nachvollziehbar. Dem Vertreter der Bürgerinitiative, Herrn Filser, wird das Wort erteilt. Er beklagt, dass man sich nur auf die vorliegenden Gutachten bezieht und nur die Interessen der Firma sehe. Die BI mache sich Sorgen über die Zukunft des Dorfes und verweist darauf, dass schon Bürger wegen der Situation weggezogen sein sollen. Er hält der Politik vor, sich nicht den Sorgen der Kirchberger Bevölkerung anzunehmen. Abschließend wird dem stellv. Betriebsratsvorsitzenden der Firma, Herrn Fuck, das Wort erteilt. Er verweist auf die nun seit drei Jahren andauernde Schwebesituation und die nicht mehr tragbaren Platzverhältnisse, die den Betriebsablauf erheblich beinträchtigen. Er bittet nach nunmehr drei Jahren eine, wie auch immer ausfallende, Entscheidung zu treffen. Zunächst lässt der Ausschussvorsitzende über den Antrag der SPD-Fraktion abstimmen. Der Antrag wird bei 7 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung, mehrheitlich abgelehnt. Im Anschluss erfolgt die Abstimmung zu den TOP 12, 13 und 14. Beschlussentwurf: Bei 2 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen mehrheitlich dafür zu a) Über die während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB zum Vorentwurf des Bebauungsplans Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang“ vorgebrachten Anregungen wird gemäß Anlage A beschlossen. zu b) Über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange aus dem Verfahren gemäß § 4 Absatz 1 BauGB zum Vorentwurf des Bebauungsplans Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang“ wird gemäß Anlage B beschlossen. zu c) Über die zum Bebauungsplan-Entwurf Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang“ eingegangenen Stellungnahmen aus der Offenlage wird gemäß Anlage C beschlossen. Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau vom 09.02.2017 Seite 3 zu d) Der Bebauungsplan Kirchberg Nr. 14 " Ortseingang " wird gemäß § 10 Absatz 1 BauGB mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung als Satzung beschlossen. Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau vom 09.02.2017 Seite 4