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Beschlusstext (RWE Power AG; Tagebau Hambach - 3. Rahmenbetriebsplan für die Fortführung des Tagebaus Hambach von 2020 bis 2030, 1. Änderung nach Zulassung - Sonderbetriebsplan betreffend die artenschutzrechtlichen Belange bei der Fortführung des Tagebaus Hambach bis 2020 (Restfläche des 2. Rahmenbetriebsplans))

Daten

Kommune
Jülich
Größe
9,6 kB
Datum
09.02.2017
Erstellt
15.03.17, 17:13
Aktualisiert
15.03.17, 17:13
Beschlusstext (RWE Power AG; Tagebau Hambach
- 3. Rahmenbetriebsplan für die Fortführung des Tagebaus Hambach von 2020                        bis 2030, 1. Änderung nach Zulassung
- Sonderbetriebsplan betreffend die artenschutzrechtlichen Belange bei der Fortführung    des Tagebaus Hambach bis 2020 (Restfläche des 2. Rahmenbetriebsplans))

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Jülich, 15. März 2017 Der Bürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau am 09.02.2017 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich 2.3 RWE Power AG; Tagebau Hambach - 3. Rahmenbetriebsplan für die Fortführung des Tagebaus Hambach von 2020 bis 2030, 1. Änderung nach Zulassung - Sonderbetriebsplan betreffend die artenschutzrechtlichen Belange bei der Fortführung des Tagebaus Hambach bis 2020 (Restfläche des 2. Rahmenbetriebsplans) (Vorlagen-Nr.74/2017) Mitteilung: Nach der Zulassung des 3. Rahmenbetriebsplanes für die Fortführung des Tagebaus Hambach von 2020 bis 2030 am 12.12.2014, hat die RWE Power AG am 24.9.2016 die 1. Änderung nach Zulassung bei der Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW, eingereicht. Mit Schreiben vom 30.12.2016 ist die Stadt Jülich um Stellungnahme gebeten worden. Im Bereich des Stetternicher Waldes liegen von 250 ha Maßnahmenflächen 70 ha auf dem Gelände des Forschungszentrums Jülich. Im Hinblick auf die übergeordnete Bedeutung im Bereich Forschung und Entwicklung und unter Berücksichtigung des Forschungszentrums als Wirtschaftsfaktor in der Region, hat eine Prüfung über Ersatzflächen außerhalb des Geländes des Forschungszentrums Jülich stattgefunden. Dadurch sollen Einschränkungen von Entwicklungsmöglichkeiten vermieden werden. Alle Ersatzflächen stehen im Eigentum der RWE Power AG oder sind durch Verträge abgesichert. Die Stadt Jülich hat keine Bedenken gegen die beantragte Änderung.