Daten
Kommune
Jülich
Größe
9,9 kB
Datum
23.02.2015
Erstellt
10.08.15, 17:02
Aktualisiert
10.08.15, 17:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Jülich, 10. August 2015
Der Bürgermeister
Auszug
aus der Niederschrift über die Sitzung des Bürgerausschusses
am 23.02.2015 im Kleinen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich
7.
Bürgerantrag 01/2015 - Rückschnitt von angrenzenden städtischen Bäumen in
Pattern gem. NachbG NRW
(Vorlagen-Nr.96/2015)
Frau Schippers-Haffner verliest die Stellungnahme des Bauhofes, wonach der Abstand
der Bäume zu landwirtschaftlich genutzten Grundstücken des Antragstellers gem. § 43
Nachbarschaftsgesetz NRW tatsächlich nicht eingehalten wurde, der
Beseitigungsanspruch jedoch nicht mehr besteht. Dieser Anspruch wäre gem. § 47
Nachbarschaftsgesetz NRW binnen 6 Jahren geltend zu machen. Die Bäume und
Sträucher an beiden Standorten bestehen jedoch schon länger. Des Weiteren sind aus
Sicht des Bauhofes keine akuten Pflegemaßnahmen notwendig, da keine erheblichen
Beeinträchtigungen vorliegen. Solche Maßnahmen werden in Abständen von 3-5 Jahren
je nach Bedarf durchgeführt.
Nach kurzer Beratung entscheidet der Bürgerausschuss, den Antrag zurückzuweisen.
Beschluss:
Einstimmig, Enthaltungen 0
Der Bürgerantrag 01/2015 - Rückschnitt von angrenzenden städtischen Bäumen in
Pattern gem. NachbG NRW wird zurückgewiesen.