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Beschlusstext (Bürgerantrag 01/2015 - Rückschnitt von angrenzenden städtischen Bäumen in Pattern gem. NachbG NRW)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
9,9 kB
Datum
23.02.2015
Erstellt
10.08.15, 17:02
Aktualisiert
10.08.15, 17:02
Beschlusstext (Bürgerantrag 01/2015 - Rückschnitt von angrenzenden städtischen Bäumen in Pattern gem. NachbG NRW)

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Stadt Jülich Jülich, 10. August 2015 Der Bürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Bürgerausschusses am 23.02.2015 im Kleinen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich 7. Bürgerantrag 01/2015 - Rückschnitt von angrenzenden städtischen Bäumen in Pattern gem. NachbG NRW (Vorlagen-Nr.96/2015) Frau Schippers-Haffner verliest die Stellungnahme des Bauhofes, wonach der Abstand der Bäume zu landwirtschaftlich genutzten Grundstücken des Antragstellers gem. § 43 Nachbarschaftsgesetz NRW tatsächlich nicht eingehalten wurde, der Beseitigungsanspruch jedoch nicht mehr besteht. Dieser Anspruch wäre gem. § 47 Nachbarschaftsgesetz NRW binnen 6 Jahren geltend zu machen. Die Bäume und Sträucher an beiden Standorten bestehen jedoch schon länger. Des Weiteren sind aus Sicht des Bauhofes keine akuten Pflegemaßnahmen notwendig, da keine erheblichen Beeinträchtigungen vorliegen. Solche Maßnahmen werden in Abständen von 3-5 Jahren je nach Bedarf durchgeführt. Nach kurzer Beratung entscheidet der Bürgerausschuss, den Antrag zurückzuweisen. Beschluss: Einstimmig, Enthaltungen 0 Der Bürgerantrag 01/2015 - Rückschnitt von angrenzenden städtischen Bäumen in Pattern gem. NachbG NRW wird zurückgewiesen.