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Beschlusstext (Bürgerantrag 03/2015 - Erhalt eines Baumbestands auf einem elterlichen Grab (Friedhof Merscher Höhe))

Daten

Kommune
Jülich
Größe
11 kB
Datum
23.02.2015
Erstellt
10.08.15, 17:02
Aktualisiert
10.08.15, 17:02
Beschlusstext (Bürgerantrag 03/2015 - Erhalt eines Baumbestands auf einem elterlichen Grab (Friedhof Merscher Höhe))

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Jülich, 10. August 2015 Der Bürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Bürgerausschusses am 23.02.2015 im Kleinen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich 9.1 Bürgerantrag 03/2015 - Erhalt eines Baumbestands auf einem elterlichen Grab (Friedhof Merscher Höhe) (Vorlagen-Nr.124/2015) Der Antragsteller, Herr Kling, trägt sein Anliegen ausführlich vor. Frau Schippers-Haffner verliest die Stellungnahme des Friedhofsamtes, aus der deutlich wird, dass gem. Friedhofssatzung der Stadt Jülich die Gestaltung der Gräber festen Vorgaben unterliegt: u.a. soll die Höhe der Bepflanzung nach § 25 Abs. 2 dieser Satzung die Höhe von 1,50 nicht übersteigen. Aus den beigefügten Fotos ist ersichtlich, dass die Grabstätte nicht der geforderten Satzungsvorgaben entspricht. Des Weiteren ist erkennbar, dass die Einfassung des Grabes durch die Wurzelbildung gebrochen ist, sodass auf der rechten freien Grabstätte keine Bestattung mehr stattfinden kann. Herr Kling, der als Nutzungsberechtigter für die Herrichtung und Instandsetzung der Grabstätte verantwortlich ist, wurde daher vom Fiedhofsamt aufgefordert die Bäume entsprechend zu beschneiden. Das Nachbarschaftsrecht, auf das sich der Antragsteller beruft, gilt auf dem Friedhof nicht, weil der gesamte Friedhof städtisch ist. Hier kommt nur die Friedhofsatzung zum Tragen. Dr. Baumgarten schlägt vor, diese Angelegenheit in das zuständige politische Gremium zu verweisen. Die Verweisung in den PUB könne dazu führen, eine Ausnahme zuzulassen oder eine entsprechende Änderung der Friedhofsatzung anzuregen. Frau Launer-Hill ergänzt, dass durch das Zurückschneiden der Bäume das Problem der Wurzelbildung nicht behoben wird. Der Ausschussvorsitzende lässt über den Vorschlag abstimmen, die Angelegenheit an den PUB zu verweisen. Beschluss: Einstimmig, Enthaltungen: 0 Bürgerantrag 03/2015 - Erhalt eines Baumbestands auf einem elterlichen Grab (Friedhof Merscher Höhe) wird zur weiteren Beratung an den Planungs-, Umweltund Bauausschuss verwiesen.