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Beschlusstext (Einbringung des Entwurfes der Haushaltssatzung für das Jahr 2016 einschließlich der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes bis 2023)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
215 kB
Datum
17.03.2016
Erstellt
29.04.16, 14:58
Aktualisiert
29.04.16, 14:58
Beschlusstext (Einbringung des Entwurfes der Haushaltssatzung für das Jahr 2016 einschließlich der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes bis 2023) Beschlusstext (Einbringung des Entwurfes der Haushaltssatzung für das Jahr 2016 einschließlich der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes bis 2023) Beschlusstext (Einbringung des Entwurfes der Haushaltssatzung für das Jahr 2016 einschließlich der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes bis 2023) Beschlusstext (Einbringung des Entwurfes der Haushaltssatzung für das Jahr 2016 einschließlich der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes bis 2023) Beschlusstext (Einbringung des Entwurfes der Haushaltssatzung für das Jahr 2016 einschließlich der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes bis 2023) Beschlusstext (Einbringung des Entwurfes der Haushaltssatzung für das Jahr 2016 einschließlich der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes bis 2023)

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Stadt Jülich Jülich, 29. April 2016 Der Bürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Stadtrates am 17.03.2016 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich 11. Einbringung des Entwurfes der Haushaltssatzung für das Jahr 2016 einschließlich der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes bis 2023 (Vorlagen-Nr.109/2016) Es folgt die Rede des Bürgermeisters zur Einbringung der Haushaltssatzung für das Jahr 2016 einschließlich der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes bis 2023: „Sehr geehrte Damen und Herren, Mit dem heutigen Tag bzw. der heutigen Sitzung liegt Ihnen der Entwurf der Haushaltssatzung 2016 einschließlich der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes bis 2023 vor. Bereits in den vergangenen Jahren als auch am heutigen Tag, war und ist die Einbringung des Haushaltes alles andere als ein Vergnügen. Die finanzielle Lage der Stadt Jülich wird von Jahr zu Jahr dramatischer und wir werden vor unangenehmen Fragen und Entscheidungen stehen, um die Handlungsfähigkeit der Stadt weiter gewährleisten zu können. Die Einbringung der Haushaltssatzung 2016 steht unter einem besonders schlechten Stern! Wie Sie in Vorlage 96/2016 sehen konnten, weist der vorliegende Entwurf des Jahresabschlusses 2015 einen Fehlbetrag in der Ergebnisrechnung i.H.v. 19,6 Mio. Euro aus, somit 1,8 Mio. Euro höher als noch im HSK für 2015 vorgesehen. Somit reduziert sich das verbleibende Eigenkapital zum 31.12.2015 auf 19,2 Mio. Euro und lt. vorliegendem Satzungsentwurf zum 31.12.2016 auf 10,2 Mio. Euro. Daraus ergibt sich zudem, dass das in der Vergangenheit gerne genutzte Instrument des sog. Schiebens von Maßnahmen nicht mehr zur Verfügung steht. Wie eingangs erwähnt, können wir dem zu Folge auch Entscheidungen, über anstehende Maßnahmen mangels verzehrbarem Eigenkapital nicht mehr vor uns herschieben. Dies betrifft insbesondere die Ertüchtigung von stadteigenen Immobilien – als Beispiel seien die für 2017 angemeldeten 800.000 Euro für die Ertüchtigung der Realschule genannt, um den Umzug von Stadtarchiv und Stadtmuseum umzusetzen. Aber auch sollten Brandschutzmaßnahmen m. E. auf den Prüfstand gestellt werden, die letztendlich keine Verbesserung der bestehenden Bausubstanz mit sich bringen würden. Auch personelle Neuausrichtungen sind in die Überlegungen der Zukunft mit einzubeziehen. Die Stadtverwaltung Jülich wird in den nächsten 15 Jahren ca. 60% des Stammpersonals wegen Altersabgängen verlieren. Dies bedeutet, dass wir perspektivisch auf der einen Seite von einem erheblichen Sparpotenzial ausgehen können, wenn wir uns gleichzeitig der Frage stellen, wie die Arbeit von morgen organisiert wird. Wie können wir die fortschreitende Digitalisierung uns zu Nutzen machen, um Personalkosten einzusparen, bei gleichzeitiger Bewahrung unserer Standards, denn der Dienstleistungsgedanke muss oberste Priorität haben. Die Verwaltung wird sich mutig diesen Fragen stellen und ich würde mich freuen, wenn Sie diesen Mut mit uns teilen würden und wir gemeinsam den Weg in eine bessere Zukunft beschreiten könnten. Meine Damen und Herren, bevor ich nun zu den Eckdaten der Haushaltssatzung und des fortgeschriebenen HSK komme, darf ich Sie bitten, sich aktiv an den kommenden Haushaltsberatungen zu beteiligen, ich würde mich freuen, wenn wir gemeinsam, also Verwaltung – Politik und auch Bürger bei der Konsolidierung unseres Haushaltes an einem Strang ziehen – natürlich zum Wohle unserer Stadt. Und nun zu den Eckdaten, zunächst zur Haushaltssatzung: Der bereits angesprochene höhere Fehlbetrag im Jahresabschluss 2015 resultiert in erster Linie aus geringeren Erträgen aus der Gewerbesteuer. Nach der Systematik des Finanzausgleiches führen die deutlich gesunkenen Steuereinnahmen des Jahres 2015 zu höheren Schlüsselzuweisungen im Jahr 2016. Nach der HSK-Fortschreibung des Vorjahres waren für 2016 Schlüsselzuweisungen in Höhe von 7,01 Mio. Euro angesetzt. Tatsächlich werden sich die Schlüsselzuweisungen 2016 auf knapp 10,42 Mio. Euro belaufen. Gleichzeitig lassen die ersten beiden Monate 2016 erwarten, dass sich die Gewerbesteuer nach dem Einbruch in 2015 (Erträge mit nur knapp 9,5 Mio. Euro so gering wie seit Jahren nicht) in 2016 deutlich „erholen“ wird. Andererseits werden sich aber die im Vorjahr für 2016 prognostizierten Verbesserungen bei den Kreisumlagen nicht realisieren lassen. Bei der Allgemeinen Kreisumlage war von deutlichen Wenigeraufwendungen ausgegangen worden, da mit Gründung des kreisweiten Förderschulzweckverbandes im Kreishaushalt Aufwendungen in Höhe von rund 6 Mio. Euro entfallen. Bei der Jugendamtsumlage war für 2016 von einer deutlichen Senkung des Umlagesatzes ausgegangen worden, da die Umlage 2015 durch die Abdeckung des Fehlbetrages aus 2013 erheblich belastet wurde. Diese Belastung entfällt nun in 2016. Auf der Grundlage des mittlerweile vorliegenden Entwurfes des Kreishaushaltes steigt aber –trotz vor allem dank der Gemeinde Niederzier insgesamt um rund 30 Mio. Euro höherer Umlagegrundlagen– der Umlagesatz für die Allgemeine Kreisumlage von 46,49 % in 2015 auf nun 46,71 % in 2016. Der Umlagesatz für die Jugendamtsumlage verringert sich zwar aus dem dargestellten Grund von 26,78 % in 2015 auf nun 24,21 % in 2016, die Senkung fällt aber deutlich geringer aus als erwartet. Letztlich sind in 2016 insgesamt knapp zwei Mio. Euro mehr an den Kreis zu zahlen als im Vorjahres-HSK für 2016 vorgesehen. Deutliche Mehraufwendungen ergeben sich auch im Bereich „eigenes Personal“. Hier Beschluss der Sitzung des Stadtrates vom 17.03.2016 Seite 2 sah das Vorjahres-HSK für 2016 einschließlich der Zahlungen für die Beamtenversorgung Aufwendungen in Höhe von 19,025 Mio. Euro vor. Tatsächlich angesetzt sind nun rund 20,1 Mio. Euro, damit knapp 1,1 Mio. Euro mehr als ursprünglich veranschlagt. Ursache sind die Tarifsteigerungen sowie zusätzliche Stellen insbesondere im Bereich der Flüchtlingsbetreuung und der Kindertagesstätten z.B. durch die neue KiTa mit „provisorischem Standort“ am Ginsterweg. Dabei muss allerdings klargestellt werden, dass gerade diesen Aufwendungen höhere Erträge aus den entsprechenden Landes- und Kreiszuweisungen gegenüberstehen. Außerdem sind an die Pensions- und Beihilferückstellungen rund eine halbe Mio. Euro mehr zuzuführen als nach der Planung des Vorjahres. Die Erträge aus dem Anteil an der Einkommensteuer sind nach den vom Städte- und Gemeindebund mitgeteilten Daten rund eine halbe Mio. Euro höher als im Vorjahr für 2016 geplant. Bei den Zinsaufwendungen wird aktuell zumindest im laufenden Jahr nicht mit einem deutlichen Anstieg des Zinsniveaus gerechnet. Auf der Grundlage der derzeit aufgenommen Investitions- und Kassenkredite wird für 2016 mit Zinsaufwendungen in Höhe von rund 2,25 Mio. Euro zu rechnen. Das sind rund 750.000 Euro weniger als nach den im Vorjahres-HSK für 2016 vorgesehenen Werten, die einen Puffer für eventuelle Zinssteigerungen enthielten, der nun nicht mehr veranschlagt ist. Nach der HSK-Fortschreibung in 2015 waren für 2016 Erhöhungen der Steuerhebesätze - für die Grundsteuer A von 297 % auf 310 % - für die Grundsteuer B von 517 % auf 560 % und - für die Gewerbesteuer von 497 % auf 540 % vorgesehen. Nach Auffassung der Verwaltung sollte aber von der bisher praktizierten gleichmäßigen Anhebung der Grund- und Gewerbesteuerhebesätze künftig abgesehen werden. Entsprechend der Vorgehensweise in nahezu allen anderen Kommunen sollten stattdessen künftig verstärkt die Hebesätze nur für die Grundsteuern angehoben werden. Steuersätze wie etwa die in der Nachbarkommune Aldenhoven beschlossenen 850 % bei der Grundsteuer B erschrecken zunächst natürlich, letztlich ist aber zu bedenken, dass eine Anhebung des Hebesatzes um z.B. 100 %-Punkte für ein „Durchschnittshaus“ eine jährliche Mehrbelastung von 75-80 Euro beträgt, also nicht einmal 7 Euro pro Monat. Ein Hebesatz von über 500 % bei der Gewerbesteuer dagegen kann auf die angestrebte Neuansiedlung von Unternehmen ganz erhebliche negative Auswirkungen haben. Mit dem vorliegenden Haushaltsentwurf schlägt die Verwaltung daher vor, die o.g. Anhebungen der Steuersätze für die Grundsteuer A und B wie im HSK für 2016 vorgesehen auch vorzunehmen, auf die angesetzte Anhebung des Hebesatzes für die Gewerbesteuer aber zu verzichten und diesen bei 497 % zu belassen. Die angesetzte Erhöhung bei der Grundsteuer B bedeutet für den „Durchschnittshausbesitzer“ eine Mehrbelastung gegenüber dem Vorjahr in Höhe von rund 35-40 Euro. Die Steuersätze würden sich dann in 2016 wie folgt darstellen: Grundsteuer A : Anhebung von 297 % auf 310% Grundsteuer B : Anhebung von 517 % auf 560 % Beschluss der Sitzung des Stadtrates vom 17.03.2016 Seite 3 - Gewerbesteuer : unverändert 497 % Vor diesem Hintergrund belaufen sich die Erträge des Haushaltes 2016 auf die Aufwendungen 2016 auf 87.502.480 Euro und 96.469.010 Euro. Der Fehlbetrag bewegt sich damit erstmals seit 2010 wieder im einstelligen Millionenbereich, beträgt aber immer noch 8.966.530 Euro. Wie bereits im Zusammenhang mit den Ausführungen zum Jahresabschluss 2015 dargestellt, ist es aufgrund des enormen Abschmelzens des Eigenkapitals mit dem Jahresabschluss 2015 nicht mehr möglich, Konsolidierungsmaßnahmen, hier natürlich insbesondere die Steuererhöhungen, auf den „Endzeitpunkt“ des HSK Richtung 2023 zu schieben. Stattdessen müssen die Maßnahmen kurz- bis mittelfristig greifen. Ausdrücklich erwähnt sei an dieser Stelle, dass der Bereich Flüchtlinge/Asylbewerber nicht zur Verschärfung der Haushaltssituation beiträgt. Hier ergeben sich zwar höhere Aufwendungen, gleichzeitig aber auch höhere Erträge aus Landeszuweisungen. Der Bereich weist immer noch einen Zuschussbedarf zulasten der Stadt aus, der ist aber nicht höher als nach den Vorjahres-HSK-Zahlen. In 2017 sollen die Zuwendungen endlich auf der Grundlage aktuellerer Flüchtlingszahlen berechnet werden, und auch der bisherige Verteilungsschlüssel, der die Großstädte klar bevorteilt, wird dann geändert. Vor diesem Hintergrund könnten die Zuweisungen künftig sogar die städtischen Aufwendungen voll decken. Die Investitionen 2016 An regelmäßig verfügbaren Einnahmen zur Finanzierung unserer Investitionen stehen aus den Pauschalen des Landes rund 2,38 Mio. Euro zu Verfügung. Daneben finanzieren sich die Investitionen aus Veräußerung von Anlagevermögen. In 2016 sind hier 2,091 Mio. Euro angesetzt, wobei alleine die Einnahmen aus der Veräußerung des Alten Rathauses sich auf 1,775 Mio. Euro belaufen. Die Veräußerung war schon in 2015 veranschlagt, ist aber bislang nicht erfolgt. Der Finanzplan 2016 sieht insgesamt Investitionen in Höhe von 6,599 Mio. Euro vor. Größter Posten sind mit rund 2,1 Mio. Euro die Maßnahmen im Abwasserbereich (Kanalsanierungen gemäß Abwasserbeseitigungskonzept). Für Straßenbaumaßnahmen sind 540.000 Euro veranschlagt. 1,744 Mio. Euro entfallen auf Beschaffungen für die Feuerwehr, für Fahrzeuge und Geräte des Bauhofes sind rund 438.000 Euro vorgesehen. Von den Mitteln aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz stellen wir 100.000 Euro dem Krankenhaus zur Finanzierung von Brandschutzmaßnahmen zur Verfügung. Mit den restlichen 917.000 Euro wird die Straßenbeleuchtung umgerüstet. Hieraus ergeben sich Einsparungen bei den Stromkosten in Höhe von jährlich 85.000 Euro. Erwähnt sei noch, dass für 2016 bis 2018 die Errichtung eines Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück der ehemaligen Musikschule veranschlagt ist. Die Maßnahme hat einschließlich des Abrisses des alten Gebäudes- ein Volumen von 4,4 Mio. Euro. Davon sind 3 Mio. Euro über Wohnungsbauförderungsmittel finanziert, so dass sich der Eigenanteil der Stadt auf rund 1,4 Mio. Euro beläuft. Beschluss der Sitzung des Stadtrates vom 17.03.2016 Seite 4 Zur Finanzierung der Investitionen ist eine Kreditaufnahme in Höhe von 1.354.400 Euro erforderlich, die unter dem Betrag der Tilgungen liegt. Insofern kann in 2016 eine NettoNeuverschuldung vermieden werden. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes Zusammen mit dem Haushalt 2015 ist das Haushaltssicherungskonzept bis 2023 fortzuschreiben. Dabei ist einerseits zu beachten, dass der Haushaltsausgleich weiterhin in 2023 erreicht sein muss, und dass gleichzeitig bis 2023 das Eigenkapital nicht vollständig aufgebraucht sein darf. Eine wesentliche Konsolidierungsmaßnahme aus dem HSK 2013 war das „Einfrieren“ der Personalaufwendungen auf dem Stand 2013. Tarifsteigerungen und/oder Personalmehrungen wären demnach durch entsprechende Einsparungen auszugleichen, was im Prinzip bedeutete, dass ein überwiegender Teil von im HSK-Zeitraum durch Verrentung freiwerdenden Stellen nicht wiederbesetzt werden könnte. Es hat sich jedoch gezeigt, dass diese Vorgabe durch die relativ hohen Tarifabschlüsse 2014, aber auch wegen der ständigen Zunahme von Aufgaben, nicht eingehalten werden kann. Mit dem Nachtrag 2014 wurde daher die Festlegung getroffen, dass freiwerdende Stellen grundsätzlich nachbesetzt werden. Bei der Nachbesetzung sind aber Einsparungen angesetzt, da diese in der Regel zeitverzögert erfolgt und –zumindest im Beamtenbereich- der Nachfolger zunächst niedriger eingruppiert ist als der alte Stelleninhaber. Daneben ist gemäß den Orientierungsdaten für die Folgejahre eine Tarifsteigerung von einem Prozent berücksichtigt. Auch andere der mit dem HSK in 2013 beschlossenen Konsolidierungsmaßnahmen konnten bislang nicht umgesetzt werden. So wurde die Verkleinerung des Rates zwar beschlossen, war aber wegen der sich aus dem Wahlergebnis ergebenden Überhangmandate letztlich nicht realisierbar. Im Bereich der Bücherei und der Musikschule konnten die vorgegebenen Zuschussverringerungen ebenfalls nicht realisiert werden, wobei im Falle der Musikschule das Ziel nur knapp verfehlt wurde. Wenn hier nach dem Umzug in das Schulzentrum belastbarere Werte zu den anteiligen Gebäudekosten der Musikschule vorliegen, könnte hier die vorgegebene Verringerung des städtischen Zuschussbedarfes sogar erreicht werden. Die im Bereich der Sportstätten angesetzte Erhöhung der Nutzungsentgelte wurde bisher nicht beschlossen. Bei den Bürgerhallen konnte die vorgegebene Reduzierung des Zuschussbedarfes ebenfalls nicht eingehalten werden. Die Einführung der Gewässerunterhaltungsgebühr wird wie schon im Vorjahr noch einmal um ein Jahr nach hinten verschoben werden. Hintergrund sind u.a. hier anstehende Gesetzesänderungen, wonach z.B. die Aufwendungen für die Vorarbeiten zur Einführung dieser neuen Gebühr, die einen erheblichen Aufwand darstellen, künftig über die Gebühr refinanziert werden können, was bisher nicht der Fall war. Die veranschlagten Erträge aus dieser Gebühr müssen aufgrund der Erfahrung einer Nachbarkommune in jedem Falle nach unten korrigiert werden. Beschluss der Sitzung des Stadtrates vom 17.03.2016 Seite 5 Bezüglich der beschlossenen Steuersätze gilt nach wie vor die Zusage, dass bei Vorliegen von Verbesserungen diese dazu genutzt werden, die Steuersätze entsprechend zu verringern. So konnte im Rahmen der Haushaltsberatungen 2015 erreicht werden, dass die mit der HSK-Fortschreibung in 2014 für 2015 vorgesehenen Steuererhöhungen nicht in dem Maße vorgenommen werden mussten. Die für 2016 von der Verwaltung vorgeschlagenen Steuersätze hatte ich bereits genannt. Für 2017 sind nach dem derzeitigen Stand weitere Erhöhungen z.B. für die Grundsteuer B auf 630 % erforderlich, in 2018 ist eine erneute Erhöhung auf dann 720 % angesetzt. Dieser Wert gilt dann bis zum Ende des HSK-Zeitraumes. Unwägbarkeiten für die Zukunft sind u.a. höhere Tarifabschlüsse, auch die Höhe von Kreis- und Jugendamtsumlage ist ungewiss. Nicht umsonst verzichtet der Kreis in diesem Jahr auf die Erstellung eines Doppelhaushaltes. Für die geleistete Arbeit zur Erstellung des Haushaltes und des Haushaltssicherungskonzeptes danke ich allen Beteiligten in der Verwaltung, allen voran unserem Kämmerer Herrn Kohnen und seinen Kolleginnen und Kollegen. Ihnen danke ich für Ihre Aufmerksamkeit.“ Beschluss: Einstimmig, Enthaltungen: 0 „Der Entwurf der Haushaltssatzung 2016 einschließlich der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes wird zur Vorbereitung der Entscheidung des Rates an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.“ Beschluss der Sitzung des Stadtrates vom 17.03.2016 Seite 6