Daten
Kommune
Jülich
Größe
215 kB
Datum
17.03.2016
Erstellt
29.04.16, 14:58
Aktualisiert
29.04.16, 14:58
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Stadt Jülich
Jülich, 29. April 2016
Der Bürgermeister
Auszug
aus der Niederschrift über die Sitzung des Stadtrates
am 17.03.2016 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich
11.
Einbringung des Entwurfes der Haushaltssatzung für das Jahr 2016 einschließlich der
Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes bis 2023
(Vorlagen-Nr.109/2016)
Es folgt die Rede des Bürgermeisters zur Einbringung der Haushaltssatzung für das Jahr
2016 einschließlich der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes bis 2023:
„Sehr geehrte Damen und Herren,
Mit dem heutigen Tag bzw. der heutigen Sitzung liegt Ihnen der Entwurf der
Haushaltssatzung 2016 einschließlich der Fortschreibung des
Haushaltssicherungskonzeptes bis 2023 vor. Bereits in den vergangenen Jahren als auch
am heutigen Tag, war und ist die Einbringung des Haushaltes alles andere als ein
Vergnügen. Die finanzielle Lage der Stadt Jülich wird von Jahr zu Jahr dramatischer und
wir werden vor unangenehmen Fragen und Entscheidungen stehen, um die
Handlungsfähigkeit der Stadt weiter gewährleisten zu können.
Die Einbringung der Haushaltssatzung 2016 steht unter einem besonders schlechten
Stern! Wie Sie in Vorlage 96/2016 sehen konnten, weist der vorliegende Entwurf des
Jahresabschlusses 2015 einen Fehlbetrag in der Ergebnisrechnung i.H.v. 19,6 Mio. Euro
aus, somit 1,8 Mio. Euro höher als noch im HSK für 2015 vorgesehen. Somit reduziert
sich das verbleibende Eigenkapital zum 31.12.2015 auf 19,2 Mio. Euro und lt.
vorliegendem Satzungsentwurf zum 31.12.2016 auf 10,2 Mio. Euro. Daraus ergibt sich
zudem, dass das in der Vergangenheit gerne genutzte Instrument des sog. Schiebens von
Maßnahmen nicht mehr zur Verfügung steht.
Wie eingangs erwähnt, können wir dem zu Folge auch Entscheidungen, über anstehende
Maßnahmen mangels verzehrbarem Eigenkapital nicht mehr vor uns herschieben. Dies
betrifft insbesondere die Ertüchtigung von stadteigenen Immobilien – als Beispiel seien
die für 2017 angemeldeten 800.000 Euro für die Ertüchtigung der Realschule genannt,
um den Umzug von Stadtarchiv und Stadtmuseum umzusetzen. Aber auch sollten
Brandschutzmaßnahmen m. E. auf den Prüfstand gestellt werden, die letztendlich keine
Verbesserung der bestehenden Bausubstanz mit sich bringen würden. Auch personelle
Neuausrichtungen sind in die Überlegungen der Zukunft mit einzubeziehen.
Die Stadtverwaltung Jülich wird in den nächsten 15 Jahren ca. 60% des Stammpersonals
wegen Altersabgängen verlieren. Dies bedeutet, dass wir perspektivisch auf der einen
Seite von einem erheblichen Sparpotenzial ausgehen können, wenn wir uns gleichzeitig
der Frage stellen, wie die Arbeit von morgen organisiert wird. Wie können wir die
fortschreitende Digitalisierung uns zu Nutzen machen, um Personalkosten einzusparen,
bei gleichzeitiger Bewahrung unserer Standards, denn der Dienstleistungsgedanke muss
oberste Priorität haben. Die Verwaltung wird sich mutig diesen Fragen stellen und ich
würde mich freuen, wenn Sie diesen Mut mit uns teilen würden und wir gemeinsam den
Weg in eine bessere Zukunft beschreiten könnten.
Meine Damen und Herren,
bevor ich nun zu den Eckdaten der Haushaltssatzung und des fortgeschriebenen HSK
komme, darf ich Sie bitten, sich aktiv an den kommenden Haushaltsberatungen zu
beteiligen, ich würde mich freuen, wenn wir gemeinsam, also Verwaltung – Politik und
auch Bürger bei der Konsolidierung unseres Haushaltes an einem Strang ziehen –
natürlich zum Wohle unserer Stadt.
Und nun zu den Eckdaten, zunächst zur Haushaltssatzung:
Der bereits angesprochene höhere Fehlbetrag im Jahresabschluss 2015 resultiert in
erster Linie aus geringeren Erträgen aus der Gewerbesteuer. Nach der Systematik des
Finanzausgleiches führen die deutlich gesunkenen Steuereinnahmen des Jahres 2015 zu
höheren Schlüsselzuweisungen im Jahr 2016. Nach der HSK-Fortschreibung des
Vorjahres waren für 2016 Schlüsselzuweisungen in Höhe von 7,01 Mio. Euro angesetzt.
Tatsächlich werden sich die Schlüsselzuweisungen 2016 auf knapp 10,42 Mio. Euro
belaufen.
Gleichzeitig lassen die ersten beiden Monate 2016 erwarten, dass sich die
Gewerbesteuer nach dem Einbruch in 2015 (Erträge mit nur knapp 9,5 Mio. Euro so
gering wie seit Jahren nicht) in 2016 deutlich „erholen“ wird.
Andererseits werden sich aber die im Vorjahr für 2016 prognostizierten Verbesserungen
bei den Kreisumlagen nicht realisieren lassen. Bei der Allgemeinen Kreisumlage war von
deutlichen Wenigeraufwendungen ausgegangen worden, da mit Gründung des
kreisweiten Förderschulzweckverbandes im Kreishaushalt Aufwendungen in Höhe von
rund 6 Mio. Euro entfallen. Bei der Jugendamtsumlage war für 2016 von einer
deutlichen Senkung des Umlagesatzes ausgegangen worden, da die Umlage 2015 durch
die Abdeckung des Fehlbetrages aus 2013 erheblich belastet wurde. Diese Belastung
entfällt nun in 2016.
Auf der Grundlage des mittlerweile vorliegenden Entwurfes des Kreishaushaltes steigt
aber –trotz vor allem dank der Gemeinde Niederzier insgesamt um rund 30 Mio. Euro
höherer Umlagegrundlagen– der Umlagesatz für die Allgemeine Kreisumlage von
46,49 % in 2015 auf nun 46,71 % in 2016. Der Umlagesatz für die Jugendamtsumlage
verringert sich zwar aus dem dargestellten Grund von 26,78 % in 2015 auf nun 24,21 %
in 2016, die Senkung fällt aber deutlich geringer aus als erwartet. Letztlich sind in 2016
insgesamt knapp zwei Mio. Euro mehr an den Kreis zu zahlen als im Vorjahres-HSK für
2016 vorgesehen.
Deutliche Mehraufwendungen ergeben sich auch im Bereich „eigenes Personal“. Hier
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sah das Vorjahres-HSK für 2016 einschließlich der Zahlungen für die Beamtenversorgung
Aufwendungen in Höhe von 19,025 Mio. Euro vor. Tatsächlich angesetzt sind nun rund
20,1 Mio. Euro, damit knapp 1,1 Mio. Euro mehr als ursprünglich veranschlagt. Ursache
sind die Tarifsteigerungen sowie zusätzliche Stellen insbesondere im Bereich der
Flüchtlingsbetreuung und der Kindertagesstätten z.B. durch die neue KiTa mit
„provisorischem Standort“ am Ginsterweg. Dabei muss allerdings klargestellt werden,
dass gerade diesen Aufwendungen höhere Erträge aus den entsprechenden Landes- und
Kreiszuweisungen gegenüberstehen.
Außerdem sind an die Pensions- und Beihilferückstellungen rund eine halbe Mio. Euro
mehr zuzuführen als nach der Planung des Vorjahres.
Die Erträge aus dem Anteil an der Einkommensteuer sind nach den vom Städte- und
Gemeindebund mitgeteilten Daten rund eine halbe Mio. Euro höher als im Vorjahr für
2016 geplant.
Bei den Zinsaufwendungen wird aktuell zumindest im laufenden Jahr nicht mit einem
deutlichen Anstieg des Zinsniveaus gerechnet. Auf der Grundlage der derzeit
aufgenommen Investitions- und Kassenkredite wird für 2016 mit Zinsaufwendungen in
Höhe von rund 2,25 Mio. Euro zu rechnen. Das sind rund 750.000 Euro weniger als nach
den im Vorjahres-HSK für 2016 vorgesehenen Werten, die einen Puffer für eventuelle
Zinssteigerungen enthielten, der nun nicht mehr veranschlagt ist.
Nach der HSK-Fortschreibung in 2015 waren für 2016 Erhöhungen der Steuerhebesätze
- für die Grundsteuer A von 297 % auf 310 %
- für die Grundsteuer B von 517 % auf 560 % und
- für die Gewerbesteuer von 497 % auf 540 %
vorgesehen.
Nach Auffassung der Verwaltung sollte aber von der bisher praktizierten gleichmäßigen
Anhebung der Grund- und Gewerbesteuerhebesätze künftig abgesehen werden.
Entsprechend der Vorgehensweise in nahezu allen anderen Kommunen sollten
stattdessen künftig verstärkt die Hebesätze nur für die Grundsteuern angehoben
werden. Steuersätze wie etwa die in der Nachbarkommune Aldenhoven beschlossenen
850 % bei der Grundsteuer B erschrecken zunächst natürlich, letztlich ist aber zu
bedenken, dass eine Anhebung des Hebesatzes um z.B. 100 %-Punkte für ein
„Durchschnittshaus“ eine jährliche Mehrbelastung von 75-80 Euro beträgt, also nicht
einmal 7 Euro pro Monat. Ein Hebesatz von über 500 % bei der Gewerbesteuer dagegen
kann auf die angestrebte Neuansiedlung von Unternehmen ganz erhebliche negative
Auswirkungen haben.
Mit dem vorliegenden Haushaltsentwurf schlägt die Verwaltung daher vor, die o.g.
Anhebungen der Steuersätze für die Grundsteuer A und B wie im HSK für 2016
vorgesehen auch vorzunehmen, auf die angesetzte Anhebung des Hebesatzes für die
Gewerbesteuer aber zu verzichten und diesen bei 497 % zu belassen. Die angesetzte
Erhöhung bei der Grundsteuer B bedeutet für den „Durchschnittshausbesitzer“ eine
Mehrbelastung gegenüber dem Vorjahr in Höhe von rund 35-40 Euro.
Die Steuersätze würden sich dann in 2016 wie folgt darstellen:
Grundsteuer A : Anhebung von 297 % auf 310%
Grundsteuer B : Anhebung von 517 % auf 560 %
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Gewerbesteuer : unverändert 497 %
Vor diesem Hintergrund belaufen sich
die Erträge des Haushaltes 2016 auf
die Aufwendungen 2016 auf
87.502.480 Euro und
96.469.010 Euro.
Der Fehlbetrag bewegt sich damit erstmals seit 2010 wieder im einstelligen
Millionenbereich, beträgt aber immer noch 8.966.530 Euro. Wie bereits im
Zusammenhang mit den Ausführungen zum Jahresabschluss 2015 dargestellt, ist es
aufgrund des enormen Abschmelzens des Eigenkapitals mit dem Jahresabschluss 2015
nicht mehr möglich, Konsolidierungsmaßnahmen, hier natürlich insbesondere die
Steuererhöhungen, auf den „Endzeitpunkt“ des HSK Richtung 2023 zu schieben.
Stattdessen müssen die Maßnahmen kurz- bis mittelfristig greifen.
Ausdrücklich erwähnt sei an dieser Stelle, dass der Bereich Flüchtlinge/Asylbewerber
nicht zur Verschärfung der Haushaltssituation beiträgt. Hier ergeben sich zwar höhere
Aufwendungen, gleichzeitig aber auch höhere Erträge aus Landeszuweisungen. Der
Bereich weist immer noch einen Zuschussbedarf zulasten der Stadt aus, der ist aber
nicht höher als nach den Vorjahres-HSK-Zahlen.
In 2017 sollen die Zuwendungen endlich auf der Grundlage aktuellerer Flüchtlingszahlen
berechnet werden, und auch der bisherige Verteilungsschlüssel, der die Großstädte klar
bevorteilt, wird dann geändert. Vor diesem Hintergrund könnten die Zuweisungen
künftig sogar die städtischen Aufwendungen voll decken.
Die Investitionen 2016
An regelmäßig verfügbaren Einnahmen zur Finanzierung unserer Investitionen stehen
aus den Pauschalen des Landes rund 2,38 Mio. Euro zu Verfügung.
Daneben finanzieren sich die Investitionen aus Veräußerung von Anlagevermögen. In
2016 sind hier 2,091 Mio. Euro angesetzt, wobei alleine die Einnahmen aus der
Veräußerung des Alten Rathauses sich auf 1,775 Mio. Euro belaufen. Die Veräußerung
war schon in 2015 veranschlagt, ist aber bislang nicht erfolgt.
Der Finanzplan 2016 sieht insgesamt Investitionen in Höhe von 6,599 Mio. Euro vor.
Größter Posten sind mit rund 2,1 Mio. Euro die Maßnahmen im Abwasserbereich
(Kanalsanierungen gemäß Abwasserbeseitigungskonzept). Für Straßenbaumaßnahmen
sind 540.000 Euro veranschlagt. 1,744 Mio. Euro entfallen auf Beschaffungen für die
Feuerwehr, für Fahrzeuge und Geräte des Bauhofes sind rund 438.000 Euro vorgesehen.
Von den Mitteln aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz stellen wir
100.000 Euro dem Krankenhaus zur Finanzierung von Brandschutzmaßnahmen zur
Verfügung. Mit den restlichen 917.000 Euro wird die Straßenbeleuchtung umgerüstet.
Hieraus ergeben sich Einsparungen bei den Stromkosten in Höhe von jährlich
85.000 Euro.
Erwähnt sei noch, dass für 2016 bis 2018 die Errichtung eines Mehrfamilienhauses auf
dem Grundstück der ehemaligen Musikschule veranschlagt ist. Die Maßnahme hat einschließlich des Abrisses des alten Gebäudes- ein Volumen von 4,4 Mio. Euro. Davon
sind 3 Mio. Euro über Wohnungsbauförderungsmittel finanziert, so dass sich der
Eigenanteil der Stadt auf rund 1,4 Mio. Euro beläuft.
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Zur Finanzierung der Investitionen ist eine Kreditaufnahme in Höhe von 1.354.400 Euro
erforderlich, die unter dem Betrag der Tilgungen liegt. Insofern kann in 2016 eine NettoNeuverschuldung vermieden werden.
Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes
Zusammen mit dem Haushalt 2015 ist das Haushaltssicherungskonzept bis 2023
fortzuschreiben. Dabei ist einerseits zu beachten, dass der Haushaltsausgleich weiterhin
in 2023 erreicht sein muss, und dass gleichzeitig bis 2023 das Eigenkapital nicht
vollständig aufgebraucht sein darf.
Eine wesentliche Konsolidierungsmaßnahme aus dem HSK 2013 war das „Einfrieren“ der
Personalaufwendungen auf dem Stand 2013. Tarifsteigerungen und/oder
Personalmehrungen wären demnach durch entsprechende Einsparungen auszugleichen,
was im Prinzip bedeutete, dass ein überwiegender Teil von im HSK-Zeitraum durch
Verrentung freiwerdenden Stellen nicht wiederbesetzt werden könnte. Es hat sich
jedoch gezeigt, dass diese Vorgabe durch die relativ hohen Tarifabschlüsse 2014, aber
auch wegen der ständigen Zunahme von Aufgaben, nicht eingehalten werden kann. Mit
dem Nachtrag 2014 wurde daher die Festlegung getroffen, dass freiwerdende Stellen
grundsätzlich nachbesetzt werden. Bei der Nachbesetzung sind aber Einsparungen
angesetzt, da diese in der Regel zeitverzögert erfolgt und –zumindest im
Beamtenbereich- der Nachfolger zunächst niedriger eingruppiert ist als der alte
Stelleninhaber. Daneben ist gemäß den Orientierungsdaten für die Folgejahre eine
Tarifsteigerung von einem Prozent berücksichtigt.
Auch andere der mit dem HSK in 2013 beschlossenen Konsolidierungsmaßnahmen
konnten bislang nicht umgesetzt werden. So wurde die Verkleinerung des Rates zwar
beschlossen, war aber wegen der sich aus dem Wahlergebnis ergebenden
Überhangmandate letztlich nicht realisierbar.
Im Bereich der Bücherei und der Musikschule konnten die vorgegebenen
Zuschussverringerungen ebenfalls nicht realisiert werden, wobei im Falle der
Musikschule das Ziel nur knapp verfehlt wurde. Wenn hier nach dem Umzug in das
Schulzentrum belastbarere Werte zu den anteiligen Gebäudekosten der Musikschule
vorliegen, könnte hier die vorgegebene Verringerung des städtischen Zuschussbedarfes
sogar erreicht werden.
Die im Bereich der Sportstätten angesetzte Erhöhung der Nutzungsentgelte wurde
bisher nicht beschlossen. Bei den Bürgerhallen konnte die vorgegebene Reduzierung des
Zuschussbedarfes ebenfalls nicht eingehalten werden.
Die Einführung der Gewässerunterhaltungsgebühr wird wie schon im Vorjahr noch
einmal um ein Jahr nach hinten verschoben werden. Hintergrund sind u.a. hier
anstehende Gesetzesänderungen, wonach z.B. die Aufwendungen für die Vorarbeiten
zur Einführung dieser neuen Gebühr, die einen erheblichen Aufwand darstellen, künftig
über die Gebühr refinanziert werden können, was bisher nicht der Fall war. Die
veranschlagten Erträge aus dieser Gebühr müssen aufgrund der Erfahrung einer
Nachbarkommune in jedem Falle nach unten korrigiert werden.
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Bezüglich der beschlossenen Steuersätze gilt nach wie vor die Zusage, dass bei Vorliegen
von Verbesserungen diese dazu genutzt werden, die Steuersätze entsprechend zu
verringern. So konnte im Rahmen der Haushaltsberatungen 2015 erreicht werden, dass
die mit der HSK-Fortschreibung in 2014 für 2015 vorgesehenen Steuererhöhungen nicht
in dem Maße vorgenommen werden mussten.
Die für 2016 von der Verwaltung vorgeschlagenen Steuersätze hatte ich bereits genannt.
Für 2017 sind nach dem derzeitigen Stand weitere Erhöhungen z.B. für die Grundsteuer
B auf 630 % erforderlich, in 2018 ist eine erneute Erhöhung auf dann 720 % angesetzt.
Dieser Wert gilt dann bis zum Ende des HSK-Zeitraumes.
Unwägbarkeiten für die Zukunft sind u.a. höhere Tarifabschlüsse, auch die Höhe von
Kreis- und Jugendamtsumlage ist ungewiss. Nicht umsonst verzichtet der Kreis in diesem
Jahr auf die Erstellung eines Doppelhaushaltes.
Für die geleistete Arbeit zur Erstellung des Haushaltes und des
Haushaltssicherungskonzeptes danke ich allen Beteiligten in der Verwaltung, allen voran
unserem Kämmerer Herrn Kohnen und seinen Kolleginnen und Kollegen.
Ihnen danke ich für Ihre Aufmerksamkeit.“
Beschluss:
Einstimmig, Enthaltungen: 0
„Der Entwurf der Haushaltssatzung 2016 einschließlich der Fortschreibung des
Haushaltssicherungskonzeptes wird zur Vorbereitung der Entscheidung des Rates an den
Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.“
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