Daten
Kommune
Wesseling
Größe
79 kB
Datum
26.05.2009
Erstellt
21.06.10, 20:23
Aktualisiert
21.06.10, 20:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
82/2009
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Finanzmanagement, -service u. Beteiligungen
Vorlage für
Hauptausschuss
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Beratung über den Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Wesseling für das Haushaltsjahr 2009;
hier: Antrag auf Gewährung einer Finanzhilfe aus dem Konjunkturpaket II
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
04.05.2009
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 82/2009
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Hummelsheim
04.05.2009
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Hauptausschuss
Rat
Betreff:
Beratung über den Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Wesseling für das Haushaltsjahr 2009;
hier: Antrag auf Gewährung einer Finanzhilfe aus dem Konjunkturpaket II
Beschlussentwurf:
Dem Antrag der Konrad-Adenauer-Stiftung e. V. auf Gewährung einer Finanzhilfe in Höhe von 610.400 € aus
dem Konjunkturpaket II für Sanierungsmaßnahmen am Schloss Eichholz wird nicht entsprochen.
Sachdarstellung:
1. Problem
Mit Schreiben vom 09.02.2009 beantragt die Konrad-Adenauer-Stiftung e. V. die Gewährung einer Finanzhilfe in Höhe von 610.400 € aus den der Stadt zufließenden Mitteln aus dem Konjunkturpaket II für umfangreiche Sanierungsmaßnahmen am Schloss Eichholz. Die Konrad-Adenauer-Stiftung e. V. beabsichtigt, mit
der Zuwendung die Heizungsanlage des Gebäudes auf externe Warmwasserversorgung (durch Anbindung
an die benachbarte Biogasanlage) umzustellen, ferner die Dächer der Gästehäuser zu erneuern, die
Fassade des Schlosses zu sanieren und irrreparable Fensteranlagen auszutauschen. Der Antrag der
Konrad-Adenauer-Stiftung e.V. ist in der Anlage beigefügt.
2. Lösung
Gemäß Bescheid der Bezirksregierung Köln vom 08.04.2009 erhält die Stadt auf der Grundlage des Gesetzes zur Förderung zusätzlicher Investitionen in Nordrhein-Westfalen (Investitionsförderungsgesetz NRW –
InvföG) Mittel in Höhe von 2.429.270 €. Davon entfallen auf den Investitionsschwerpunkt Bildungsinfrastruktur 1.857.109 € und auf den Investitionsschwerpunkt Infrastruktur 572.161 €.
Grundsätzlich ist es zulässig, Maßnahmen Dritter mit den Mitteln nach dem Investitionsförderungsgesetz zu
fördern, wenn diese einen Eigenanteil leisten, der dem kommunalen Eigenanteil (12,5 %) entspricht.
Allerdings besteht auch bei Gebäuden in unmittelbarer Trägerschaft der Stadt, die der Erfüllung kommunaler
Aufgaben dienen, ein dringender Sanierungsbedarf. Die Verwaltung hat deshalb mit dem Haushaltsplanentwurf 2009 vorgeschlagen, die Mittel aus dem Konjunkturpaket II für die umfassende Sanierung der
Goethe- und der Brigidaschule einzusetzen. Der Mittelbedarf für die Sanierung der beiden Schulen von
3.250.500 € übersteigt die Zuwendung nach dem Investitionsförderungsgesetz bereits beträchtlich. Mittel für
die Gewährung einer Zuwendung an die Konrad-Adenauer-Stiftung e. V. stehen deshalb nicht zur Verfügung
3. Alternativen
werden nicht vorgeschlagen
4. Finanzielle Auswirkungen
sind beschrieben