Daten
Kommune
Jülich
Größe
80 kB
Datum
30.06.2016
Erstellt
04.10.16, 16:50
Aktualisiert
04.10.16, 16:50
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Jülich, 4. Oktober 2016
Der Bürgermeister
Auszug
aus der Niederschrift über die Sitzung des Stadtrates
am 30.06.2016 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich
11.1
Erlass einer Hebesatzsatzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und
Gewerbesteuer in der Stadt Jülich für das Jahr 2016
(Vorlagen-Nr.186/2016 1. Ergänzung)
StV Laufs verweist auf den Antrag der Fraktion B90/Die Grünen vom 29.05.2016 bzgl.
der Haushaltsberatungen. Im Punkt 1. des v.g. Antrages werden die Hebesätze
folgendermaßen festgesetzt:
- Grundsteuer A: 310 %
- Grundsteuer B: 560 %
- Gewerbesteuer: 510 %
StV Laufs beantragt über die o.g. Hebesätze abzustimmen.
Beschluss:
Mehrheitlich abgelehnt
Bürgermeister Fuchs weist darauf hin, dass die von der Verwaltung aktuell eingebrachte
Vorlage dem Wunsch des Haupt- und Finanzausschusses entspricht, die Hebesätze
einnahmenneutral zu gestalten, so dass alle gleich belastet werden. Er selbst hält daran
fest, den Hebesatz für die Gewerbesteuer einzufrieren und wird daher gegen die
Verwaltungsvorlage stimmen.
Beschluss:
Mehrheitlich dafür
„Der Stadtrat beschließt die folgende Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze
für die Grund- und Gewerbesteuer in der Stadt Jülich :
Folgt Satzung im Wortlaut gemäß Anlage !“