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Beschlusstext (Erlass einer Hebesatzsatzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Stadt Jülich für das Jahr 2016)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
80 kB
Datum
30.06.2016
Erstellt
04.10.16, 16:50
Aktualisiert
04.10.16, 16:50
Beschlusstext (Erlass einer Hebesatzsatzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Stadt Jülich für das Jahr 2016)

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Stadt Jülich Jülich, 4. Oktober 2016 Der Bürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Stadtrates am 30.06.2016 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich 11.1 Erlass einer Hebesatzsatzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Stadt Jülich für das Jahr 2016 (Vorlagen-Nr.186/2016 1. Ergänzung) StV Laufs verweist auf den Antrag der Fraktion B90/Die Grünen vom 29.05.2016 bzgl. der Haushaltsberatungen. Im Punkt 1. des v.g. Antrages werden die Hebesätze folgendermaßen festgesetzt: - Grundsteuer A: 310 % - Grundsteuer B: 560 % - Gewerbesteuer: 510 % StV Laufs beantragt über die o.g. Hebesätze abzustimmen. Beschluss: Mehrheitlich abgelehnt Bürgermeister Fuchs weist darauf hin, dass die von der Verwaltung aktuell eingebrachte Vorlage dem Wunsch des Haupt- und Finanzausschusses entspricht, die Hebesätze einnahmenneutral zu gestalten, so dass alle gleich belastet werden. Er selbst hält daran fest, den Hebesatz für die Gewerbesteuer einzufrieren und wird daher gegen die Verwaltungsvorlage stimmen. Beschluss: Mehrheitlich dafür „Der Stadtrat beschließt die folgende Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Stadt Jülich : Folgt Satzung im Wortlaut gemäß Anlage !“