Daten
Kommune
Wesseling
Größe
99 kB
Datum
30.06.2009
Erstellt
21.06.10, 20:23
Aktualisiert
21.06.10, 20:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
93/2009
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Stadtplanung
80
66
Vorlage für
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Bebauungsplan Nr. 2/ 93.1 "Wohngebiet Eichholz - 1. Bauabschnitt"
hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) BauGB
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Datum
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
80
66
28.05.2009
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 93/2009
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Ursula Schneider
28.05.2009
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz
Rat
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 2/ 93.1 "Wohngebiet Eichholz - 1. Bauabschnitt"
hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) BauGB
Beschlussentwurf:
1. Der Rat der Stadt Wesseling schließt sich den Empfehlungen des Ausschusses für Stadtentwicklung,
Bau und Umweltschutz an, die im Rahmen der Auswertung der Stellungnahmen zur
- frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1), 4 (1) BauGB
(Beschlussvorlage 11/ 2009 - Listen 1- 4)
- öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden gemäß §§ 3 (2), 4 (2) BauGB
(Beschlussvorlage 93/ 2009 - Listen 1 und 2)
entsprechend § 1 (7) BauGB in die Abwägung eingestellt worden sind.
Der Rat beschließt, die abgegebenen Stellungnahmen entsprechend den Abwägungsvorschlägen in den
vorgenannten Beschlussvorlagen zu bescheiden.
2. Der in der Sitzung vorliegende Bebauungsplan Nr. 2/ 93.1 "Wohngebiet Eichholz - 1. Bauabschnitt" mit
textlichen Festsetzungen und Hinweisen wird gemäß §§ 1, 2 und 10 BauGB (BauGB in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert am 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316))
in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung Nordrhein- Westfalen (GO NW vom 14.07.1994 (GV NRW
S. 666 ff) in der zur Zeit geltenden Fassung) vom Rat der Stadt Wesseling als Satzung beschlossen.
3. Die in der Sitzung vorliegende, gemäß § 9 (8) BauGB beigefügte Begründung, einschließlich Umweltbericht gemäß § 2 a BauGB, und die zusammenfassende Erklärung (§ 10 (4) BauGB) werden zur Kenntnis
genommen.
Sachdarstellung:
1. Problem
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz der Stadt Wesseling hat in seiner Sitzung am
04.03.2009 die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 2/ 93.1 „Wohngebiet Eichholz - 1. Bauabschnitt“ gemäß § 3 (2) BauGB beschlossen. Der Beschluss ist am 11.03.2009 im Amtsblatt der Stadt Wesseling bekannt gemacht worden.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 2/ 93.1 „Wohngebiet Eichholz - 1. Bauabschnitt“ einschließlich Begründung (mit Umweltbericht) sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltrelevanten Stellungnahmen und Informationen haben in der Zeit vom 19.03.2009 bis einschließlich 24.04.2009 im Neuen Rathaus
der Stadt Wesseling öffentlich ausgelegen.
Die Behörden sind parallel zur Öffentlichkeitsbeteiligung mit Schreiben vom 16.03.2009 entsprechend § 4 (2)
BauGB an der Bauleitplanung der Stadt Wesseling beteiligt worden. Die Aufstellung des Bebauungsplanes
Nr. 2/ 93.1 „Wohngebiet Eichholz - 1. Bauabschnitt“ wird gemäß § 8 (3) BauGB im Parallelverfahren mit der
45. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) für das Plangebiet „Landschaftsraum Eichholz“ durchgeführt (Beschlussvorlage 90/ 2009).
2. Lösung
Bauleitplanverfahren
zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2/ 93.1 „Wohngebiet Eichholz - 1. Bauabschnitt“
und zur 45. FNP- Änderung „Landschaftsraum Eichholz“
Aus Gründen der Nachvollziehbarkeit und Verfahrensvereinfachung ist die Auswertung der im Rahmen der
öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden gemäß §§ 3 (2), 4 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen nicht für die jeweiligen Planverfahren separat dargestellt, sondern in gemeinsamen Listen (Listen 1 und 2) für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2/ 93.1 „Wohngebiet Eichholz - 1. Bauabschnitt“
und die 45. FNP- Änderung „Landschaftsraum Eichholz“ zusammengefasst und mit Abwägungsvorschlägen
versehen worden.
Die zu beiden Planverfahren gehörende Auswertung (Listen 1 und 2) der öffentlichen Auslegung und der
Beteiligung der Behörden sind sowohl dieser Beschlussvorlage als auch der Beschlussvorlage 90/ 2009 (45.
FNP- Änderung „Landschaftsraum Eichholz“) beigefügt.
Auswertung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung ist eine schriftliche Stellungnahme eines Bürgers eingegangen, die
im Ergebnis der Abwägung gemäß § 1 (7) BauGB jedoch nicht zu einer Änderung der Bauleitplan- Entwürfe
geführt hat.
Die inhaltliche Zusammenfassung der Stellungnahme sowie entsprechende Abwägungsvorschläge sind der
beigefügten Liste 1 zu entnehmen.
Auswertung der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB
Im Rahmen der Behördenbeteiligung haben 13 Behörden/ Träger öffentlicher Belange Stellungnahmen zu
den Bauleitplanverfahren abgegeben, die im Ergebnis der Abwägung gemäß § 1 (7) BauGB jedoch nicht zu
einer Änderung der Bauleitplan- Entwürfe geführt haben.
Die vom Rhein- Erft- Kreis mit Schreiben vom 20.04.2009 vorgetragenen Bedenken hinsichtlich der Kreisstraßenplanung können auf Grund der zwischenzeitlich geführten Abstimmungsgespräche und der erneuten
Stellungnahme des Rhein- Erft- Kreises vom 20.05.2009 als erledigt betrachtet werden (vgl. Auswertung Liste 2, Nr. 7). Die Bedenken des Rhein- Erft- Kreises haben sich zudem auf Details der Ausbauplanung der
K 31 Eichholzer Straße bezogen, die nicht Gegenstand der Bauleitplanung, sondern der konkreten Erschliessungsplanung sind.
Die von der Stadt Bornheim mit Schreiben vom 24.04.2009 vorgetragenen Bedenken hinsichtlich der befürchteten Verschlechterung der Verkehrssituation an den Knotenpunkten K 31/ L 190 (Kreisverkehr) und L
190/ L 192 (Lichtsignalanlage) werden auf Grund der verkehrsgutachterlichen Untersuchung aller Verkehrsströme im Umfeld des geplanten Wohngebietes Eichholz, der prognostizierten nicht signifikanten verkehrlichen Auswirkungen des Wohngebietes Eichholz sowie der im Rahmen dieser Bauleitplanung aufgezeigten
und in Abstimmung befindlichen Optimierungsmaßnahme (Lichtsignalanlage Knotenpunkt L 190/ L 192) zurückgewiesen. Darüber hinaus befindet sich die aufgezeigte Optimierungsmaßnahme für die Lichtsignalanlage außerhalb planungsrechtlicher Festsetzungsmöglichkeiten und ist somit nicht Gegenstand der Bauleitplanung. Sie soll vielmehr in Abstimmung mit allen Beteiligten im Rahmen der Erschließungsplanung konkretisiert werden (vgl. Auswertung, Liste 2, Nr. 12).
Die inhaltliche Zusammenfassung der Stellungnahmen sowie entsprechende Abwägungsvorschläge sind der
beigefügten Liste 2 zu entnehmen.
Abwägung gemäß § 1 (7) BauGB und Satzungsbeschluss
Die Abwägung des Rates der Stadt Wesseling gemäß § 1 (7) BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplanes
Nr. 2/ 93.1 „Wohngebiet Eichholz - 1. Bauabschnitt“ umfasst sowohl die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden (§§ 3 (1), 4 (1) BauGB) als auch die im Rahmen der öffentlichen
Auslegung und Beteiligung der Behörden (§§ 3 (2), 4 (2) BauGB) eingegangenen Stellungnahmen.
Die Auswertung der Stellungnahmen zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß
§§ 3 (1), 4 (1) BauGB (Beschlussvorlage 11/ 2009 - Listen 1- 4) sind dieser Beschlussvorlage als Anlage
beigefügt und damit Bestandteil der gesamten Abwägungsentscheidung des Rates der Stadt Wesseling.
Das Planverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2/ 93.1 „Wohngebiet Eichholz - 1. Bauabschnitt“
soll mit dem Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) BauGB abgeschlossen werden.
3. Alternativen
Keine
4. Finanzielle Auswirkungen
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2/ 93.1 „Wohngebiet Eichholz - 1. Bauabschnitt“ werden die
planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung dieses Wohngebietes durch die Projektpartner
Stadt Wesseling, LEG S Köln GmbH und PARETO GmbH geschaffen.
Unter Berücksichtigung des geplanten Zeitraums für die Erschließung und Vermarktung des 1. Bauabschnittes des „Wohngebietes Eichholz“ (2009- 2013, Endausbau der Erschließung bis 2015) sind Einnahmen für
die Stadt Wesseling aus dem Verkauf attraktiver Wohngrundstücke zu erwarten.
Auf Grund der Projektpartnerschaft mit der LEG S Köln GmbH und der PARETO GmbH ist die Stadt Wesseling mit einem 1/ 3- Anteil an den Kosten und Erlösen der Projektentwicklung des „Wohngebietes Eichholz“
beteiligt. Der Rat der Stadt Wesseling hat Haushaltsmittel für die Projektentwicklung „Wohngebiet Eichholz“
auf dem Auftragssachkonto M01200690 7852690 bereitgestellt.
Anlagen:
- Übersichtsplan - Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 2/ 93.1 „Wohngebiet Eichholz 1. Bauabschnitt“
- Städtebauliches Konzept „Wohngebiet Eichholz - 1. Bauabschnitt“ (Verkleinerung - zur Information)
- Auswertung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden gemäß
§§ 3 (2), 4 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen (Listen 1 und 2)
-
Bebauungsplan Nr. 2/ 93.1 „Wohngebiet Eichholz - 1. Bauabschnitt“ - Planfassung (Verkleinerung) und
Erläuterung der Planzeichen
Textliche Festsetzungen
Begründung (einschließlich Umweltbericht (Teile A/ B))
Zusammenfassende Erklärung
Auswertung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß
§§ 3 (1), 4 (1) BauGB eingegangenen Stellungnahmen (Beschlussvorlage 11/ 2009 - Listen 1- 4)
Anmerkung
Die Fraktionen erhalten je eine Planfassung des Städtebaulichen Konzeptes und des Bebauungsplanes Nr.
2/ 93.1 „Wohngebiet Eichholz - 1. Bauabschnitt“ im Maßstab 1 : 1.000.