Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 93/2009)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
252 kB
Datum
30.06.2009
Erstellt
21.06.10, 20:23
Aktualisiert
21.06.10, 20:23
Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 93/2009) Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 93/2009) Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 93/2009)

öffnen download melden Dateigröße: 252 kB

Inhalt der Datei

I. Zeichnerische Festsetzungen gemäß § 9 Abs. 1 und 7 BauGB in Verbindung mit der BauNVO und der PlanzV 90 1. Art der baulichen Nutzung gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit §§ 1 und 4 BauNVO WA Allgemeines Wohngebiet 2. Maß der baulichen Nutzung gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit §§ 16 bis 20 BauNVO Nutzungsschablone: Baugebiet Zahl der Vollgeschosse Grundflächenzahl (GRZ) Geschossflächenzahl (GFZ) Bauweise Hausformen z.B. 0,3 Grundflächenzahl (GRZ) z.B. 0,4* Grundflächenzahl (GRZ) mit festgesetzter Überschreitungsmöglichkeit der zulässigen Grundfläche (siehe auch Textliche Festsetzung Nr. 2.5) 0,5 Geschossflächenzahl (GFZ) z.B. z.B. z.B. II II Zahl der Vollgeschosse als Höchstmaß 2 Gesonderte Festsetzungen zur Höhe baulicher Anlagen innerhalb der bezeichneten überbaubaren Grundstücksflächen Zahl der Vollgeschosse zwingend (siehe auch Textliche Festsetzung Nr. 2.2 und 2.3) 1 Gesonderte Festsetzungen zur Höhe baulicher Anlagen innerhalb der umgrenzten Teilflächen der überbaubaren Grundstücksflächen (siehe auch Textliche Festsetzung Nr. 2.2 und 2.3) Abgrenzung der Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung, zur Bauweise sowie zur Mindestgröße der Baugrundstücke innerhalb eines Baugebietes Verbindung von Teilflächen bzgl. Art und Maß der baulichen Nutzung 3. Bauweise, Baugrenzen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB in Verbindung mit §§ 22 und 23 BauNVO ao Abweichende offene Bauweise (siehe auch Textliche Festsetzung Nr. 3.1) E Nur Einzelhäuser zulässig ED g Nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig Geschlossene Bauweise Baugrenze Überbaubare Grundstücksfläche Nicht überbaubare Grundstücksfläche Nicht überbaubare Grundstücksfläche 4. Stellplätze und Garagen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB in Verbindung mit § 12 und 14 BauNVO Umgrenzung von Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze und Garagen St Stellplätze Ga Garagen und Carports Cp Carports Ne Nebenanlagen 5. Öffentliche Verkehrsflächen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB Straßenbegrenzungslinie Straßenverkehrsflächen Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung F+R Zweckbestimmung: Fußgänger und Radfahrer 6. Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 12 und 14 BauGB Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen Elektrizität 7. Grünflächen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB Öffentliche Grünflächen Zweckbestimmung Parkanlage Zweckbestimmung Spielflächen / dezentrale Spielstationen R priv. Zweckbestimmung Anlagen zur Niederschlagswasserrückhaltung und Niederschlagswasserableitung Private Grünflächen 8. Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft – Pflanzgebote gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 20 und 25 a BauGB Umgrenzung von Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft Umgrenzung von Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen 9. Vorkehrungen zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwir- 9. Vorkehrungen zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB Gebäude z.B. LPB III Vorkehrungen zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, jeweils den Gebäudeseiten zugeordnet Lärmpegelbereich, hier: Stufe III 10. Sonstige Planzeichen z.B. ≥ 400 qm Mindestgröße der Baugrundstücke, hier: 400 qm gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 3 BauGB Grenze des räumlichen Geltungsbereiches gemäß § 9 Abs. 7 BauGB II. Sonstige zeichnerische Festsetzungen und zeichnerische Darstellungen 1. Gestalterische Festsetzungen gemäß § 86 Abs. 1 und 4 BauO NW in Verbinung mit § 9 Abs. 4 BauGB Ausrichtung des Hauptfirstes bei geneigten Dächern der Hauptgebäude SD/FD Dachform: nur Satteldach oder Flachdach zulässig 2. Zeichnerische Darstellungen (unverbindlich) Vorgeschlagene Grundstücksaufteilung sowie vorgeschlagene Gliederung/Gestaltung der Verkehrs- und Grünflächen P Vorgeschlagener Standort öffentlicher Stellplätze Vorgeschlagener Standort für Gebäude z.B. # 3,0 paralleler Abstand in Meter 3. Darstellungen des Bestandes (Stand Mai 2008) Bebauung Whs / Ga Wohnhaus / Garage Flurstücksgrenzen mit Grenzpunkt z.B. 1726 Flurstücksnummer Flurgrenze Böschung / Erdwall Einzelbaum Mauer Zaun