Daten
Kommune
Jülich
Größe
92 kB
Datum
30.06.2016
Erstellt
04.10.16, 16:50
Aktualisiert
04.10.16, 16:50
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Jülich, 4. Oktober 2016
Der Bürgermeister
Auszug
aus der Niederschrift über die Sitzung des Stadtrates
am 30.06.2016 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich
10.1.1
Zusammenfassung der Anträge zum Themenkomplex Bürgerhallen
(Vorlagen-Nr.195/2016 1. Ergänzung)
StV Frey beantragt, den Punkt 1. um den Zusatz „Ortsvereine und Nutzer“ zu ergänzen.
Zudem spricht er sich dafür aus, im Punkt 2.c) den Halbsatz „…allerdings soll die
Betreiberverantwortung nach Versammlungsstättenverordnung auf den Förderverein
übergehen“ zu streichen. Er begründet dies damit, dass durch die Übertragung der
Verantwortung auf die Vereine intern keine Personalkosten eingespart werden, die
Vereine jedoch aufgrund der möglichen Haftungsproblematik abgeschreckt werden
könnten. Bürgermeister Fuchs weist darauf hin, dass es sich hierbei lediglich um eine
„Soll“-Formulierung handelt, deren genaue Ausgestaltung noch diskutiert werden kann.
StV Capellmann regt an, den Begriff „Ortsvereine“ durch die „nutzenden Vereine“ zu
ersetzen.
StV Laufs gibt zu Protokoll, dass die Maßnahmen erst angegangen werden sollen, wenn
sich Trägervereine gegründet haben und dass keine Maßnahmen in Hallen vorgenommen
werden, die nicht weiter betrieben werden sollen.
Bürgermeister Fuchs sagt zu, dass falls im Jahr 2016 von bereits gegründeten
Trägervereinen Gelder zur Ertüchtigung der Hallen konkret benötigt werden, diese auch
schon in 2016 bereitgestellt werden.
StV Frey bittet zu Protokoll zu nehmen, dass der o.g. Halbsatz aus Punkt 2.c) keine
Verbindlichkeit darstellt und über die genaue Ausgestaltung der Betreiberverantwortung
noch Diskussionsbedarf besteht.
StV Capellmann verweist auf einen Punkt des ursprünglichen Antrages der Fraktionen
von CDU und SPD in dem es heißt „Befinden sich im Bestand eines Ortsteiles oder der
Kernstadt mehrere Objekte (Bürgerhalle, Mehrzweckgebäude), soll eine
Zusammenführung und die situativ bedingte andere Nutzung oder die Veräußerung des
überzähligen/ungenutzten Objektes geprüft und ggf. realisiert werden, um die
freiwerdenden Haushaltsmittel in den Erhalt der verbleibenden Objekte zu reinvestieren.“
und bittet darum zu Protokoll zu nehmen, dass über diesen Punkt Einigkeit besteht auch
wenn dieser nicht explizit im Beschluss aufgeführt wird.
Beschluss:
Mehrheitlich dafür
1. Die Ortsvorsteher knüpfen Kontakte zu den nutzenden Vereinen bezüglich einer
Übernahme der Bürgerhallen in Trägerschaft eines „Fördervereins“
2. Mit den Ortsvorstehern und den nutzenden Vereinen werden
a) Investitionsmaßnahmen aufbauend auf den Ergebnissen der Bürgerhallenkommission
für die jeweiligen Hallen zusammengestellt. Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln die im
Rahmen der jeweiligen Haushaltspläne bereitgestellt werden können, ggf aus der
Veräußerung einzelner Bürgerhallen.
b) Musterverträge zur Übernahme der Hallen erarbeitet (Einheitlichkeit für alle Objekte)
c) Regelungen zu den Eigentumsverhältnissen besprochen (die Stadt bleibt Eigentümerin
der Hallen, allerdings soll die Betreiberverantwortung nach Versammlungsstättenverordnung auf den Förderverein übergehen)
d) Regelungen zur Beteiligung der Stadt an den laufenden Bewirtschaftungskosten
(Einnahme- und Ausgabesituation regeln) besprochen
3. Der jeweilige Förderverein übernimmt mindestens 25 – 50 % der Kosten in
Eigenleistung oder als Finanzmittel
4. Der Zeitrahmen für die vorstehenden Schritte ist bis Ende 2017 vorgesehen
5. Besteht keine grundsätzliche Bereitschaft zur Übernahme durch die Vereine erfolgt
eine Beurteilung der Halle hinsichtlich einer weiteren Vermarktung
6. Priorisierung/Rangfolge der erforderlichen Maßnahmen aufbauend auf dem Ergebnis
der Hallenkommission (Wirtschaftlichkeit der Hallen)
7. Zur Ertüchtigung der Hallen werden 100.000 € zur Verfügung gestellt, die Zuweisung
zu einer entsprechenden Maßnahme erfolgt gemäß Punkt 6.
Beschluss der Sitzung des Stadtrates vom 30.06.2016
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