Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
13 kB
Datum
05.12.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
der Sitzung
des Ausschuss für Stadtentwicklung am 05.12.2006
23
Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 04, E. - Gymnich, Naturparkzentrum Gymnicher Mühle,
I. Beschluss über die Einleitung des Änderungsverfahrens,
II. Beschluss über die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (795/2006)
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
I. Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl.
I S. 2414) in der zuletzt gültigen Fassung wird beschlossen, den wirksamen Flächennutzungsplan
der Stadt Erftstadt für den in der Anlage gekennzeichneten Bereich zu ändern. Die Änderung erhält
die Bezeichnung Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 04, E. – Gymnich, Naturparkzentrum Gymnicher
Mühle.
II. Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004
(BGBl. I S. 2414) in der zuletzt gültigen Fassung wird der von der Verwaltung vorgelegte Vorentwurf
der Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 04 als Flächennutzungsplan-Änderungsentwurf Nr. 04, E. –
Gymnich, Naturparkzentrum Gymnicher Mühle, beschlossen.
Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (Offenlage)
gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die Stellungnahmen von den berührten Behörden und
Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der zuletzt gültigen Fassung einzuholen.Die
V795/2006 wird dem Rat zur Beschlussfassung empfohlen.