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Beschlusstext (Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 04, E. - Gymnich, Naturparkzentrum Gymnicher Mühle, I. Beschluss über die Einleitung des Änderungsverfahrens, II. Beschluss über die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
13 kB
Datum
05.12.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlusstext (Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 04, E. - Gymnich, Naturparkzentrum Gymnicher Mühle, 
I.  Beschluss über die Einleitung des Änderungsverfahrens, 
II. Beschluss über die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung)

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Beschluss der Sitzung des Ausschuss für Stadtentwicklung am 05.12.2006 23 Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 04, E. - Gymnich, Naturparkzentrum Gymnicher Mühle, I. Beschluss über die Einleitung des Änderungsverfahrens, II. Beschluss über die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (795/2006) Einstimmig, 0 Enthaltung(en) I. Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der zuletzt gültigen Fassung wird beschlossen, den wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Erftstadt für den in der Anlage gekennzeichneten Bereich zu ändern. Die Änderung erhält die Bezeichnung Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 04, E. – Gymnich, Naturparkzentrum Gymnicher Mühle. II. Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der zuletzt gültigen Fassung wird der von der Verwaltung vorgelegte Vorentwurf der Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 04 als Flächennutzungsplan-Änderungsentwurf Nr. 04, E. – Gymnich, Naturparkzentrum Gymnicher Mühle, beschlossen. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (Offenlage) gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die Stellungnahmen von den berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der zuletzt gültigen Fassung einzuholen.Die V795/2006 wird dem Rat zur Beschlussfassung empfohlen.