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Verwaltungsergänzung (Auszahlung eines einmaligen Betrages an die kreisangehörigen Städte und Gemeinden)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
66 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Verwaltungsergänzung (Auszahlung eines einmaligen Betrages an die kreisangehörigen Städte und Gemeinden) Verwaltungsergänzung (Auszahlung eines einmaligen Betrages an die kreisangehörigen Städte und Gemeinden) Verwaltungsergänzung (Auszahlung eines einmaligen Betrages an die kreisangehörigen Städte und Gemeinden) Verwaltungsergänzung (Auszahlung eines einmaligen Betrages an die kreisangehörigen Städte und Gemeinden) Verwaltungsergänzung (Auszahlung eines einmaligen Betrages an die kreisangehörigen Städte und Gemeinden)

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Kreis Euskirchen Der Landrat V 274/2004 1. Verwaltungsergänzung Datum: 05.03.2004 Az.: 20/He Abteilung: 20 Auszahlung eines einmaligen Betrages an die kreisangehörigen Städte und Gemeinden Ergänzung der Begründung: I. GFG Zum GFG 2004 sind am 08.03.2004 die Bescheide des LDS bei der Verwaltung eingetroffen. Insofern ist die Begründung der V 274/2004 dahingehend zu ergänzen, dass die konkreten Auswirkungen der GFG-Festsetzungen benannt werden können. 1. Umlagegrundlagen 2004 Die Umlagegrundlagen für das Jahr 2004 wurden wie folgt festgesetzt: Gebietskörperschaft Bad Münstereifel Blankenheim Dahlem Euskirchen Hellenthal Kall Mechernich Nettersheim Schleiden Weilerswist Zülpich Summe Kreis Euskirchen Umlagegrundlagen 2004 14.461.621 6.513.757 3.031.365 46.863.840 6.796.328 9.285.860 20.320.749 5.569.632 10.815.998 13.001.262 15.319.065 Anteil 9,5% 4,3% 2,0% 30,8% 4,5% 6,1% 13,4% 3,7% 7,1% 8,6% 10,1% 151.979.477 100,0% Seite - 2 - Umlagegrundlagen 2004 Weilerswist 9% Zülpich 10% Bad Münstereifel 10% Blankenheim 4% Dahlem 2% Schleiden 7% Nettersheim 4% Euskirchen 31% Mechernich 13% Kall 6% Hellenthal 4% 2. Aufteilung des Auszahlungsbetrages auf die Städte und Gemeinden Dem in der V 274/2004 vorgeschlagenen Schlüssel folgend verteilt sich der auszuzahlende Betrag von 5 Mio. € auf die kreisangehörigen Städte und Gemeinden wie folgt: Gebietskörperschaft Bad Münstereifel Blankenheim Dahlem Euskirchen Hellenthal Kall Mechernich Nettersheim Schleiden Weilerswist Zülpich Summe Kreis Euskirchen Anteil 9,5% 4,3% 2,0% 30,8% 4,5% 6,1% 13,4% 3,7% 7,1% 8,6% 10,1% 5 Mio. € verteilt: 475.775,46 214.297,26 99.729,42 1.541.781,86 223.593,61 305.497,17 668.535,96 183.236,32 355.837,45 427.730,84 503.984,66 5.000.000,00 3. Schlüsselzuweisungen 2004 Es wurden an Schlüsselzuweisungen für den Kreis Euskirchen festgesetzt: a) Schlüsselzuweisung 2004 b) Abrechnung Schlüsselzuweisung 2002 16.594.517,00 € 65.513,00 € Seite - 3 Summe 16.660.030,00 € 4. Kreisumlage 2004 Ausgehend von den o.g. Umlagegrundlagen in Höhe von 151.979.477 € und einem Hebesatz von 48,54 % ergibt sich ein Gesamtbetrag an allgemeiner Kreisumlage in Höhe von 73.770.838 € für das Jahr 2004. 5. ÖPNV-Umlage 2004 Ausgehend von den o.g. Umlagegrundlagen und den in der Haushaltssatzung festgesetzten Hebesätzen ergibt sich ein einzunehmender Gesamtbetrag in Höhe von 1.341.335 € für das Jahr 2004. 6. VHS-Umlage 2004 Ausgehend von den o.g. Umlagegrundlagen und den in der Haushaltssatzung festgesetzten Hebesätzen ergibt sich ein einzunehmender Gesamtbetrag in Höhe von 53.503 € für das Jahr 2004. 7. Landschaftsumlage 2004 Ausgehend von Umlagegrundlagen in Höhe von 168.639.507 € und einem Hebesatz von 17,3 % ergibt sich ein Gesamtbetrag an zu zahlender Landschaftsumlage für das Jahr 2004 in Höhe von 29.174.635 €. 8. Vermögenshaushalt 2004 Wie berichtet, fällt die im Jahr 2003 ausgezahlte investive Schlüsselzuweisung weg. Statt dessen erhalten die Kreise in 2004 eine Investitionspauschale. Diese beträgt 313.950,38 €. Als Schulpauschale wurde für das Jahr 2004 der Betrag von 737.565 € festgesetzt. Seite - 4 - 9. Zusammenstellung und Vergleich zu den Haushaltsansätzen Den Vergleich aus den o.g. Zahlen zu den Haushaltsansätzen 2004 ergibt sich aus folgender Übersicht: I. HH-Plan 2004 Euro II. GFG endgültig 2004 Euro III. Differenz II. ./. I. Euro I. Verwaltungshaushalt 1. Schlüsselzuweisungen a) Schlüsselzuweisung 2004 b) Abrechnung Schlüsselzuweisung 2002 Summe 13.619.100 13.619.100 16.594.517 65.513 16.660.030 2.975.417 65.513 3.040.930 145.290.000 48,54% 70.734.300 151.979.477 48,54% 73.770.838 6.689.477 158.910.000 17,30% 27.470.200 168.639.507 17,30% 29.174.635 9.729.507 0 689.000 689.000 700.000 313.950 0 313.950 737.565 313.950 -689.000 -375.050 37.565 1. Schlüsselzuweisungen 2. Kreisumlage 3. Landschaftsumlage 13.619.100 70.734.300 27.470.200 16.660.030 73.770.838 29.174.635 3.040.930 3.036.538 1.704.435 Ergebnis (1 + 2 ./. 3) 56.883.200 61.256.233 4.373.033 1.278.200 51.700 1.341.335 53.503 63.135 1.803 2. Kreisumlage Umlagegrundlage Hebesatz Kreisumlage 3.036.538 3. Landschaftsumlage Umlagegrundlage Hebesatz Landschaftsumlage 1.704.435 II. Vermögenshaushalt Investitionspauschale neu: Anteil Schlüsselzuweisung Summe investive Zuweisung Schulpauschale III. Zusammenstellung Verwaltungshaushalt nachrichtlich: 1. ÖPNV-Umlage 2. VHS-Umlage Seite - 5 - II. Auswirkungen der Kürzungen im Landeshaushalt Kreisvolkshochschule Nach neueren Informationen des Landesverbandes soll die zunächst landesseitig geplante Kürzung der Landesmittel für Weiterbildung um 26 % (gegenüber dem Basisjahr 1999) dahingehend verändert werden, dass der Satz von 26 % zu ersetzen ist durch den Satz von 15,3 %. Da bereits in 2003 eine fünfprozentige Kürzung erfolgte, beträgt in 2004 die tatsächliche Kürzung 10,3 %. Landrat Geschäftsbereichsleiter: Abteilungsleiter: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)